Grundsteuer in Bonn: Hebesatz für Haus, Altbau, Wohnung & Co.
Grundsteuer in Bonn - Als Immobilien Grundbesitzer in Bonn zahlen Sie jährlich Grundsteuer, egal ob Haus oder Wohnung. Wie viel Steuern Sie für Ihr Eigentum zahlen müssen, zeigen wir Ihnen hier mit Beispielberechnung für eine typische Immobilie in Bonn. Alles über die Berechnung der Grundsteuer, ebenso wie die Grundsteuerkennzahl und den kommunalen Hebesatz in Bonn - einfach erklärt, mit Beispiel. Zurück zum Ratgeber: Grundsteuer. Tipp! Immobilien & Steuern sparen? Nutzen Sie unsere Steuer-Checkliste und optimieren Sie Ihre Steuerlast 2024.
Grundsteuer in Bonn: Höhe
Machen wir einen schnellen Einstieg, so berechnen Sie die Grundsteuer für Immobilien in Bonn. Für die Berechnung ist es unerheblich, in welchem Bonner Stadtteil wohnen, Hardtberg, Beuel, Bad Godesberg oder Bonn. So gehen Sie vor:
Berechnung der Grundsteuer (Beispielwerte):
- Festgestellter Einheitswert: 200.000
- x Grundsteuermesszahl: 3,5 ‰
- x kommunaler Hebesatz (B): 680 %
- = Grundsteuersatz
Tipp! Da die Grundsteuermesszahl in Promille angegeben wird, geben Sie die Formel wie folgt in den Taschenrechner ein:
200.000 x 0,0035 x 6,8 = 4.760 Euro
Um die Grundsteuer zu berechnen, müssen Sie also 1) den Wert Ihrer Immobilie (Einheitswert) kennen, 2) die Grundsteuermesszahl für Ihre Immobilienart und 3) den kommunalen Hebesatz (B).
Bonn in Nordrhein-Westfalen:
Einheitswert: Immobilie in Bonn
Faktor 1 - Schritt 1 der Berechnung ist die Bewertung, genauer der "Einheitswert" Ihrer Immobilie. Der sogenannte "Einheitswert" ist die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Der Immobilienwert wird dann mit den Hebesätzen verrechnet. So funktioniert die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Vermietung).
Auskunft über Ihren Einheitswert, bekommen Sie vom Finanzamt, bzw. Ihrem Einheitswertbescheid.
Dieser Einheitswertbescheid wird von Ihrem zuständigen Finanzamt ausgestellt. In diesem Einheitswertbescheid finden Sie die Höhe des Einheitswertes Ihrer Immobilie. Dieser muss alle 6 Jahre neu berechnet werden, in der Regel durch das Ertragswertverfahren.
- Einheitswertbescheid vom Finanzamt
- Hier steht der exakte Einheitswert
Der Einheitswert liegt oft deutlich unter dem Verkehrswert.
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Faktor 2 - Die Grundsteuerkennzahl richtet sich vorwiegend nach der Immobilienart, grob Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung (und sonstiges Eigentum), sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen in Bonn.
Höhe der Grundsteuerkennzahl
Hier kurz alle Werte im Überblick:
- Einfamilienhäuser bis ~ 38.347 Euro bei 2,6 ‰
- Einfamilienhäuser darüber bei 3,5‰ (wobei die ersten 38.347 Euro mit 2,6 ‰ bemessen werden)
- Doppelhaus bei 3,1 ‰
- sonstiges Wohneigentum bei 3,5 ‰
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe 6,0 ‰
Damit erhalten Sie den ersten Schritt für Ihre Bonner Grundsteuer Berechnung:
- Festgestellter Einheitswert: 200.000
- x Grundsteuermesszahl (Beispiel Wohnung): 3,5 ‰
Hebesatz in Bonn
Faktor 3 - Ihr dritter Faktor, in der Berechnung der Grundsteuer, ist der kommunale Hebesatz vor Ort. Egal, ob Köln, Dortmund oder auch Düsseldorf, jede Stadt und Gemeinde hat ihren individuell bestimmten, lokalen Hebesatz.
Beispiel: Höhe der Grundsteuer in Bonn
Schauen wir uns die Grundsteuer Berechnung in einem praktischem Beispiel an.
Grundsteuer berechnen: Wohnung
Für unser Beispiel in Bonn in Nordrhein-Westfalen, nehmen wir eine Grundsteuerkennzahl von 3,5 ‰, der beispielsweise für eine Eigentumswohnung in Köln, aber auch in Dortmund, Düsseldorf oder auch Essen gilt und allgemein, in den alten Bundesländern.
- Festgestellter Einheitswert: 100.000
- x Grundsteuermesszahl: 3,5 ‰
- x kommunaler Hebesatz (B): 680 %
- = Grundsteuersatz: 4.760 Euro
Zahlung der Grundsteuer
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
- Grundsteuersatz (Jahr): 4.760 Euro
- Grundsteuersatz (Zahlung / Quartal): 1.190 Euro
Grundsteuer berechnen: Haus
Die Berechnung ist für ein Einfamilienhaus fast gleich, der einzige Unterschied, die ersten 38.347 Euro werden mit nur 2,6 ‰ bemessen.
- Festgestellter Einheitswert: 300.000
- Grundsteuermesszahl
- 38.357 zu 2,6 ‰ (99,70 Euro)
- 161.643 zu 3,5 ‰ (565,75 Euro)
- Total: 665,40 Euro
- x kommunaler Hebesatz (B): 680 %
- = Grundsteuersatz: 5.304 Euro
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
- Grundsteuersatz (Jahr): 5.304 Euro
- Grundsteuersatz (Zahlung / Quartal): 1.326 Euro
Falls Sie noch keine Immobilie in Bonn besitzen, aber demnächst kaufen wollen, hier noch praktische Tipps zu den Kaufnebenkosten in Bonn.
Erste Immobilie? Kaufnebenkosten in Bonn
Wohnung, Haus, Grundstück, für alle Immobilienkäufe fallen Kaufnebenkosten an. Das heißt: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbucheintrag und ggf. Maklerkosten. Die Höhe unterscheidet sich bei Steuer und Makler, je nach Bundesland. In Bonn (bzw. Nordrhein-Westfalen) liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,5 %, für Makler-Kosten werden 3,57 % fällig. So berechnen Sie die Kaufnebenkosten in Bonn.