Grundsteuermesszahl (Wiki, Definition): Schritt 2 der Grundsteuer Berechnung

Grundsteuermesszahl – Die Grundsteuermesszahl ist ein essenzieller Bestandteil der Grundsteuer Berechnung. Um als Grundeigentümer die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln, sind 3 Schritte nötig:

  1. Einheitswert festlegen
  2. Grundsteuermessbetrag ermitteln
  3. Gemeinde berechnet die Grundsteuer

Auf der Grundlage des Einheitswertes ermittelt das Finanzamt im zweiten Schritt den Grundsteuermessbetrag, indem es den Einheitswert und die Steuermesszahl miteinander multipliziert. Die Steuermesszahl hängt vom Steuerobjekt ab.

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Steuermesszahl

Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt die Steuermesszahl 6 Promille. Bei Einfamilienhäusern wird je nachdem wie hoch der Einheitswert ist, entweder mit 2,6 oder mit 3,5 Promille als Steuermesszahl multipliziert. Und bei Zweifamilienhäusern kommen 3,1 Promille als Steuermesszahl zur Anwendung. Bei allen anderen Immobilien beträgt die Steuermesszahl 3,5 Promille.

Höhe Grundsteuermesszahlen nach Immobilienart:

  • land- und forstwirtschaftlichen Betriebe: 6 Promille
  • Einfamilienhäuser: 2,6 oder 3,5 Promille (abhängig von Höhe des Einheitswertes)
  • Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
  • andere Immobilien: 3,5 Promille

Über den ermittelten Grundsteuermessbetrag erlässt das Finanzamt einen Bescheid, auf dessen Grundlage die Grundsteuer berechnet wird. Eine Zweitschrift des Grundsteuermessbescheids wird an die Gemeinde oder die Stadt ausgehändigt.

Hier finden Sie weitere Definitionen zu Grundsteuersatz und Grundstück.

Grundsteuermesszahl im Überblick

Die Grundsteuermesszahl wird wie folgt definiert:

  • Zweite Schritt der Grundsteuer Berechnung
  • wird mit dem Einheitswert multipliziert
  • Steuermesszahl hängt von Objekt ab

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