Anschlussfinanzierung: Wann du dich kümmern solltest und welche Optionen es gibt
Anschlussfinanzierung rechtzeitig planen: Zeitpunkt, Forward-Darlehen, Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren und die wichtigsten Vergleichspunkte.

Am Ende der Zinsbindung steht eine wichtige Entscheidung: Wie geht es mit dem Kredit weiter? Wer zu spät handelt, muss oft das annehmen, was die Bank anbietet. Wer früh plant, hat mehr Spielraum.
Wann solltest du anfangen?
Viele Banken bieten Angebote für die Anschlussfinanzierung schon deutlich vor dem Ende der Zinsbindung an. Es ist sinnvoll, sich spätestens zwölf Monate vorher mit dem Thema zu beschäftigen und Angebote einzuholen. Du siehst dann rechtzeitig, wie sich Zinsen und Raten verändern.
Die wichtigsten Optionen
- Verlängerung bei der bisherigen Bank: unkompliziert, aber nicht automatisch am günstigsten.
- Umschuldung zu einer anderen Bank: kann sich lohnen, wenn die Konditionen deutlich besser sind. Beachte Kosten für Grundschuld-Abtretung oder Neubestellung.
- Forward-Darlehen: Du sicherst dir die Zinsen für die Zukunft schon vor dem Ende der Zinsbindung. Dafür verlangen Banken einen Zinsaufschlag, der mit der Wartezeit steigt.
Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren
Nach zehn Jahren Laufzeit kannst du ein Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten kündigen (§ 489 BGB), auch wenn die Zinsbindung länger vereinbart war. Das ist besonders wichtig, wenn du ein Darlehen mit langer Zinsbindung hast.
Darauf solltest du beim Vergleich achten
- Effektivzins und Zinsbindung
- Tilgungssatz und Möglichkeit zu Sondertilgungen
- Restschuld am Ende der neuen Zinsbindung
- Gebühren, etwa für Umschuldung oder Bereitstellung
Mit unserem Tilgungsplan-Rechner siehst du, wie sich Rate und Restschuld bei unterschiedlichen Zinsen und Tilgungssätzen verändern. Mehr dazu auch in unserem Bereich Anschlussfinanzierung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln und Zahlen können sich ändern, bitte prüfe wichtige Punkte vor einer Entscheidung.



