Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien: Höhe der Steuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Deutschland – Beim Kauf von Immobilien fallen Kaufnebenkosten an. Eine Position ist die Grunderwerbsteuer. Wenn Sie Ihre erste Wohnung kaufen, haben Sie mitunter viele Fragen zur Steuer selbst: Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland? Wie berechne ich die Grunderwerbsteuer? Wer bezahlt die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf? Die Antworten.

Was ist Grunderwerbsteuer? Definition

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf einmalig an. Auch beim Teilverkauf einer Immobilie ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich, je nach Bundesland. Aktuell liegt sie zwischen 3,5% (wie in Bayern) und 6,5% (zu Beispiel in Nordrhein-Westfalen). Damit erhöhen sich Ihre Kaufnebenkosten.

Die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, wenn nicht anders im Kaufvertrag vereinbart.

Berechnung der Grunderwerbsteuer mit Beispiel

Berechnung der Grunderwerbsteuer:

Kaufpreis * Steuersatz (nach Bundesland) = Grunderwerbsteuer

Beispiel (Berlin):

600.000 Euro * 6.0% = 36.000 Euro

Grunderwerbsteuer: Höhe nach Bundesland

Hier kurz eine Übersicht mit den 16 Bundesländern und den individuellen Grunderwerbsteuersatz:

Baden-Württemberg 5,00%
Bayern 3,50%
Berlin 6,00%
Brandenburg 6,50%
Bremen 5,00%
Hamburg 4,50%
Hessen 6,00%
Mecklenburg-Vorpommern 6,00%
Niedersachsen 5,00%
Nordrhein-Westfalen 6,50%
Rheinland-Pfalz 5,00%
Saarland 6,50%
Sachsen 3,50%
Sachsen-Anhalt 5,00%
Schleswig-Holstein 6,50%
Thüringen 6,50%

Kalkulationstool für Immobilien

Wie rechnet sich eine Immobilien zu Eigennutz / Kapitalanlage?

Grunderwerbsteuer Rechner: Excel Tabelle

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Was ist Grundsteuer?

Im Gegenteil zur Grunderwerbsteuer, die nur einmalig beim Wohnungskauf anfällt, wird die Grundsteuer jedes Jahr (4x wenn nicht anders vereinbart) von Ihnen als Wohnungseigentümer erhoben. Sie besteuert also das Eigentum. Die Grundsteuer berechnet sich aus der Fläche bzw. dem Wert und den individuellen Hebesätze der Gemeinden.

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