Kann ein Notarvertrag rückgängig gemacht werden? Einfach erklärt – Kaufvertrag Immobilie
Kann man von einem Immobilien Kaufvertrag zurücktreten? Wie Sie vielleicht in dem Ratgeber Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag gelernt haben, ist ein Rücktritt unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Falls nicht, hier die wichtigsten Informationen dazu, wie man einen Notarvertrag rückgängig macht.
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Kann ein notarieller Kaufvertrag rückgängig gemacht werden?
Ja, man kann einen Notarvertrag rückgängig machen. Wenn Sie von einem Immobilienkaufvertrag zurücktreten möchten, führt dies zur Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags. Sollten bereits Leistungen (Zahlungen oder Übereignungen) stattgefunden haben, sind diese zurückzugewähren.
Gesetzliches und vertragliches Rücktrittsrecht
Das gesetzliche Rücktrittsrecht muss nicht im Immobilienkaufvertrag geregelt sein, es gilt immer, wenn es keine vertraglichen Rücktrittsvereinbarungen gibt.
Das vertragliche Rücktrittsrecht kann optional bei den Vertragsverhandlungen der am Immobilienverkauf beteiligten Parteien aufgenommen werden. Es ist also optional. Oftmals ist ein vereinfachter Rücktritt durch vertragliche Vereinbarungen möglich und sofern vertragliche Übereignungen bestehen haben diese Vorrang vor den gesetzlichen.
Rücktritt vs. Widerruf: Wo ist der Unterschied?
Das Widerrufsrecht wird freiwillig im notariellen Kaufvertrag vermerkt und besteht in der Regel für 14 Tage ab Vertragsschluss. Innerhalb dieser Zeit können Sie ohne Angabe von Gründen vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten. Bei einem fristgerechten Widerruf müssen Sie die bereits erhaltenen Leistungen zurückgewähren, Sie erwartet jedoch keine Schadensersatzforderung.
- gesetzlicher/vertraglicher Rücktritt = Schadensersatzleistung
- Widerruf innerhalb 14 Tage = keine Konsequenzen
Rücktritt vom Kaufvertrag: Die häufigsten Gründe
Bei den Rücktrittsgründen muss zwischen Gründen des Verkäufers und Gründen des Käufers unterschieden werden.
Gründe den Vertrag rückgängig zu machen aus Sicht des Verkäufers
Verkäufer treten häufig vom Kaufvertrag zurück, wenn:
- der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt
- der Käufer vertragswidrige bauliche Veränderungen vornimmt
Gründe den Vertrag rückgängig zu machen aus Sicht des Käufers
Käufer treten häufig vom Kaufvertrag zurück, wenn:
- auf der Immobilie Schulden lasten, die nicht gelöscht werden können
- Mängel im Kaufvertrag arglistig verschwiegen wurden
Als Käufer sollten Sie an einem Punkt vorsichtig sein: Schließen Sie keinen notariellen Vertrag ab, wenn die Finanzierungszusage der Bank noch nicht vorliegt.
Kein Rücktritt bei gescheiterter Finanzierung
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