Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber bereits die wichtigsten Aspekte der Übergabe einer Immobilie kennengelernt. Falls nicht, hier eine kurze Wiederholung, was das Übergabeprotokoll ist und die Antwort auf die Frage. Zurück zum Thema: Kaufvertrag Immobilie, mit kostenlosem Kaufvertrags Muster in unseren Downloads.
Übergabeprotokoll schnell erklärt
Das Übergabeprotokoll hält den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer fest und ist Grundlage für mögliche Streitigkeiten in Bezug auf Mängel.
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Ein Übergabeprotokoll ist eine freiwillige Dokumentation und keine gesetzliche Verpflichtung. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten empfiehlt es sich aber, ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
Das Protokoll ist gängig im Immobilienverkauf und daher Standard. Oftmals wird eine Kopie des Protokolls an den Notar übersandt, um den Kaufprozess endgültig abzuschließen.
Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll wird in der Regel vom Verkäufer der Immobilie während der Schlüsselübergabe erstellt. Sollte die Immobilie über einen Makler gekauft worden sein, ist der Makler ebenfalls bei der Schlüsselübergabe anwesend und übernimmt das Schreiben des Übergabeprotokolls. Für den Fall, dass ein (beauftragter) Sachverständiger anwesend ist, schreibt er oder sie das Protokoll.
Egal wer es anfertigt, wichtig ist, dass es von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.
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Sie können unsere kostenlose Vorlage für ein Übergabeprotokoll als PDF oder Word Dokument herunterladen und nach Ihren individuellen Anforderungen anpassen. Egal, ob Sie Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Mieter sind, ein gut ausgeführtes Übergabeprotokoll ist ein unverzichtbares Dokument für einen reibungslosen Immobilientransfer.
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