Schlüsselübergabe nach Hauskauf

Übergabe der Immobilie: Schlüsselübergabe und Übergabeprotokoll – Kaufvertrag Immobilie

Übergabe der Immobilie – Der letzte Schritt im Immobilienkaufprozess ist die Schlüsselübergabe. Nachdem Sie den Kaufpreis bezahlt haben und die Übergabe abgeschlossen ist, wird die Immobilie Eigentum des Käufers. Lernen Sie hier, wie die Schlüsselübergabe abläuft, was Sie dabei beachten müssen und wie es um Mängel bei und nach der Übergabe steht. Daneben finden Sie eine Checkliste für das Übergabeprotokoll und eine Übersicht der übergebenen Dokumente und Unterlagen, um ein Haus und eine Wohnung zu verkaufen.

Schnell erklärt: Übergabe der Immobilie

Zur Übergabe der Immobilie gehört die Schlüsselübergabe sowie ein Übergabeprotokoll, welches den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe festhält. Zeitlich findet die Übergabe statt, nachdem der Kaufvertrag einer Immobilie unterschrieben und der Kaufpreis bezahlt wurde.

Das Wichtigste zur Schlüsselübergabe vorab in Kürze:

  • findet in der Regel nach der Kaufpreiszahlung statt
  • Begehung des Objekts, Dokumentation des Übergabezustands
  • Aushändigung von Schlüsseln, Anleitungen und Belegen
  • Anfertigung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls

Eine Schlüsselübergabe vor Kaufpreiszahlung ist theoretisch möglich, jedoch mit Risiken für den Verkäufer verbunden. Deswegen kommt eine vorzeitige Übergabe selten vor und muss für den Fall im Kaufvertrag vermerkt werden.

In der Regel können Sie damit rechnen, dass sich die Dauer des Kaufprozesses auf zwei und vier Monaten beläuft (Kaufentscheidung bis Übergabe).

Ablauf der Schlüsselübergabe

Details zur Schlüsselübergabe werden meist bereits im Kaufvertrag festgelegt. Die Übergabe findet statt, sobald Sie den vereinbarten Kaufpreis vollständig gezahlt haben. Sollte kein Datum im Kaufvertrag stehen, vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Termin für die Schlüsselübergabe.

Das sind die Schritte der Immobilienübergabe:

  1. Die Beteiligten treffen sich bei der Immobilie
  2. Die Immobilie wird gemeinsam besichtigt
  3. Der Verkäufer fertigt ein Übergabeprotokoll an
  4. Fotos von eventuellen Mängeln werden gemacht
  5. Die Zählerstände werden abgelesen und notiert
  6. Der Verkäufer erklärt technische Einbauten und Geräte
  7. Dokumente und Unterlagen werden übergeben
  8. Alle Schlüssel werden dem Käufer ausgehändigt
  9. Das Übergabeprotokoll wird unterschrieben

Tipp: Um spätere Streitigkeiten (z.B. über Mängel)  zu vermeiden, sollten Sie einen Zeugen zum Übergabetermin mitnehmen. Dies kann ein Bekannter, Ihr Makler oder ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger sein.

Dokumente: Nicht nur den Schlüssel übergeben

Am Tag der Übergabe wird Ihnen nicht nur der Schlüssel zu Ihrer neuen Immobilie übergeben, Sie erhalten zudem bestimmte Dokumente, die zu dem Haus oder der Wohnung gehören.

Diese Unterlagen werden neben dem Schlüssel übergeben:

Videokurs erste Immobilie
Videokurs erste Immobilie

Protokoll: Zählerstand, Mängel, Dokumente

Das Übergabeprotokoll wird während der gemeinsamen Begehung der Immobilie angefertigt und fasst den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe zusammen. Im Normalfall ist der Verkäufer für die Erstellung des Protokolls zuständig. Sollten Sie die Immobilie über einen Makler gefunden haben, ist dieser auch bei der Übergabe dabei und dokumentiert die Übergabe.

Diese Informationen werden im Übergabeprotokoll festgehalten:

  • Stammdaten des Käufers und Verkäufers
  • Anschrift der Immobilie
  • Bestandsaufnahme aller Räume (Inventar / Schäden)
  • Bestandsaufnahme der Außenanlagen
  • Auflistung des Inventars (z.B. Einbauküche)
  • Zählerstände (Strom, Wasser, Gas)
  • falls vorhanden: Heizölstand
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Individuelle Vereinbarungen (Hausrat / Müll)
  • Auflistung der übergebenen Dokumente

Checkliste für das Übergabeprotokoll

Damit bei der Übergabe der Immobilie nichts schiefgeht, hier eine Checkliste für das Übergabeprotokoll:

  • Zählerstände notieren (Heizung, Wasseruhr, Stromzähler & Photovoltaikanlage)
  • Alle Mängel und Schäden notieren, die Ihnen auffallen (auch Außenanlagen)
  • Halten Sie fest, wer und wie sich um die Mängelbeseitigung kümmern
  • Möbel und Inventar: was wird übernommen, wer entsorgt was?
  • Lassen Sie sich vorhandene Geräte und Einbauten erklären
  • Alle Schlüssel: Haustür, Keller, Briefkasten, Garage, Fenster, etc.
  • Dienstleistungen festhalten, die übernommen werden (Müllabfuhr, Internet)
  • Rechnungen für Reparaturen und Geräte (Garantie)

Je genauer Sie die Übergabe dokumentieren, desto geringer die Chance auf spätere Rechtsstreite.

Mängel bei der Übergabe dokumentieren

Ein wichtiger Bestandteil des Übergabeprotokolls ist die Mängeldokumentation. Die Schlüsselübergabe ist der letzte Zeitpunkt, zu dem Schäden und Mängel festgehalten werden können. Beispielsweise können diese Mängel festgestellt werden:

  • Schimmel- oder Schwammbefall
  • Kaputte Fenster, Türen, etc.
  • Defekte Wasserhähne, Heizung
  • Probleme mit Elektrogeräten

Wichtig ist, dass die gefundenen Mängel und Schäden dokumentiert werden, bestenfalls mit Fotos. Bereits vorher bekannte Schäden werden auch in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Die festgehaltenen Mängel sind Grundlage für Vereinbarungen zu Beseitigung oder Nachbesserung der Schäden.

Mängel nach der Übergabe: Käufer haftet

Mängel, die nach der Übergabe festgestellt werden, sind besonders ärgerlich. In der Regel enthält der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss, der besagt, dass der Verkäufer nach der Schlüsselübergabe keine weitere Haftung für Sachmängel trägt. Es gilt hierbei “gekauft wie gesehen“. Sie bleiben als Käufer also auf dem Schaden sitzen.

Zusammenfassung

Die Übergabe der Immobilie ist der letzte wesentliche Bestandteil des Hauskaufprozesses. Neben dem Schlüssel werden alle weiteren Dokumente, die das Haus betreffen übergeben. Die Übergabe wird protokolliert und von allen Anwesenden unterschrieben. Erst nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls sind Sie der neue Eigentümer der Immobilie.

Das Wichtigste zur Immobilienübergabe auf einen Blick:

  • findet in der Regel nach der Kaufpreiszahlung statt
  • Begehung des Objekts, Dokumentation des Übergabezustands
  • Mängeldokumentation für Beseitigungsanspruch
  • Aushändigung von Schlüsseln, Anleitungen und Belegen
  • Anfertigung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls

Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Grundstück

Egal, ob Sie eine Immobilie für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage suchen –  die Abwicklung eins Immobilienkaufs oder -verkaufs birgt viele Risiken. Immerhin gehen Sie eine große finanzielle Herausforderung ein, an die Sie voraussichtlich mehrere Jahre gebunden sind. Die juristische Grundlage für das Geschäft und den Eigentümerwechsel ist dabei immer ein Immobilienkaufvertrag.