Können Notarkosten verhandelt werden? Schnell erklärt – Kaufvertrag Immobilie
Können Notarkosten verhandelt werden? Notar- und Gerichtskosten gehören zu den Kaufnebenkosten die beim Kauf einer Immobilie anfallen und sollten vorab immer mit kalkuliert werden. Details über die Höhe der Kosten erfahren Sie im Ratgeber Notarkosten und Grundbuchkosten. Jetzt zur Frage: Können Notarkosten verhandelt werden?
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Was sind Notarkosten?
Notarkosten sind die Gebühren, die ein Notar für die Erledigung verschiedener Tätigkeiten berechnet.
Die Notar- und Grundbuchkosten sind bundesweit einheitlich und berechnen sich nach einer Tabelle des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Grundlage für die Berechnung ist dabei immer der Kaufpreis der Immobilie.
Als Faustformel für die Höhe der Kosten kann man sich merken:
~ 2% vom Kaufpreis
Können Notarkosten verhandelt werden?
Da die Gebühren nach einem bundesweiten gleichen Gesetz geregelt werden, kann man die anfallenden Kosten für die jeweiligen Tätigkeiten nicht mit dem Notar verhandeln.
Die Berechnung erfolgt immer gleich, wobei man die Beträge an einer Gebührentabelle ablesen kann.
Kann man Notarkosten sparen?
Tatsächlich ist es möglich wenige der anfallenden Kosten zu sparen. Beispielsweise kann man durch eine durchdachte Gestaltung des Kaufvertrags legal den Kaufpreis senken um so geringere Kaufnebenkosten zu erzielen. Wie genau das funktioniert lernen Sie im Ratgeber:
Notaranderkonto
Weiteres Sparpotential ergibt sich, wenn Sie bei der Zahlungsabwicklung auf die Verwendung eines Notaranderkonto verzichten und der Kaufpreis direkt vom Käufer (bzw. vom Kreditgeber) auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird. Hierfür sollten Sie bereits im Kaufvertrag die Zahlungsvoraussetzungen verbindlich regeln.
Grundschuld
Auch die Grundschuld muss nicht zwangsläufig notariell beurkundet werden. Viele Banken geben sich mit einer Beglaubigung des Grundschuldentwurfs zufrieden. So lassen sich je nach Kaufpreis mehrere hundert Euro sparen.
Auflassungsvormerkung
In manchen Fällen können Sie auch auf eine Auflassungsvormerkung verzichten. Dies ist meistens der Fall, wenn Immobilien zwischen Freunden, Bekannten oder innerhalb der Familie (etwa von Eltern zu Kindern) verkauft werden.
Zusammenfassung
Zusammengefasst kann man sparen:
- durch einen geringeren Kaufpreis
- Verzicht auf ein Notaranderkonto
- Beglaubigung statt Beurkundung
- Verzicht auf Auflassungsvormerkung
Mehr zu: Notarkosten und Grundbuchkosten
Notar- und Grundbuchkosten – Die Nebenkosten beim Wohnungskauf / Hauskauf haben Sie bei uns schon kennen gelernt. Neben der Grunderwerbsteuer und (wenn involviert) den Maklerkosten, kommen noch die Kosten für Notar und Grundbuch auf Sie zu. Lernen Sie hier alles was Sie über Notarkosten und Grundbuchkosten wissen müssen. Daneben haben wir eine Tabelle, mit allen Leistungen des Notars und den einzelnen Gebühren (Notarkosten und Grundbuchkosten), von der notariellen Beurkundung Ihres Kaufvertrags bis zum Notaranderkonto, sauber aufgelistet. So sehen Sie transparent, welche Kosten entstehen und können die Summe der Kosten besser nachvollziehen.