Können Notarkosten verhandelt werden?

Können Notarkosten verhandelt werden? Notar- und Gerichtskosten gehören zu den Kaufnebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen und sollten vorab immer mit kalkuliert werden. Details über die Höhe der Kosten erfahren Sie im Ratgeber, Notarkosten und Grundbuchkosten. Jetzt zur Frage: Können Notarkosten verhandelt werden? Zurück zum Thema: Kaufvertrag Immobilie, mit kostenlosem Kaufvertrags Muster in unseren Downloads.

Was sind Notarkosten?

Notarkosten sind die Gebühren, die ein Notar für die Erledigung verschiedener Tätigkeiten berechnet.

Die Notar- und Grundbuchkosten sind bundesweit einheitlich und berechnen sich nach einer Tabelle des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Grundlage für die Berechnung ist dabei immer der Kaufpreis der Immobilie.

Als Faustformel für die Höhe der Kosten kann man sich merken:

~ 2% vom Kaufpreis

Können Notarkosten verhandelt werden?

Da die Gebühren nach einem bundesweiten gleichen Gesetz geregelt werden, kann man die anfallenden Kosten für die jeweiligen Tätigkeiten nicht mit dem Notar verhandeln.

Die Berechnung erfolgt immer gleich, wobei man die Beträge an einer Gebührentabelle ablesen kann.

Kostentabelle: So viel kostet ein Notar

Quelle: Gesetze im Internet, Stand 05.2024.

Geschäfts-
wert
bis … €
Gebühr
Tabelle A
… €
Gebühr
Tabelle B
… €
Geschäfts-
wert
bis … €
Gebühr
Tabelle A
… €
Gebühr
Tabelle B
… €
Geschäfts-
wert
bis … €
Gebühr
Tabelle A
… €
Gebühr
Tabelle B
… €
500 38,00 15,00 200 000 1 921,00 435,00 1 550 000 8 059,00 2 615,00
1 000 58,00 19,00 230 000 2 119,00 485,00 1 600 000 8 257,00 2 695,00
1 500 78,00 23,00 260 000 2 317,00 535,00 1 650 000 8 455,00 2 775,00
2 000 98,00 27,00 290 000 2 515,00 585,00 1 700 000 8 653,00 2 855,00
3 000 119,00 33,00 320 000 2 713,00 635,00 1 750 000 8 851,00 2 935,00
4 000 140,00 39,00 350 000 2 911,00 685,00 1 800 000 9 049,00 3 015,00
5 000 161,00 45,00 380 000 3 109,00 735,00 1 850 000 9 247,00 3 095,00
6 000 182,00 51,00 410 000 3 307,00 785,00 1 900 000 9 445,00 3 175,00
7 000 203,00 57,00 440 000 3 505,00 835,00 1 950 000 9 643,00 3 255,00
8 000 224,00 63,00 470 000 3 703,00 885,00 2 000 000 9 841,00 3 335,00
9 000 245,00 69,00 500 000 3 901,00 935,00 2 050 000 10 039,00 3 415,00
10 000 266,00 75,00 550 000 4 099,00 1 015,00 2 100 000 10 237,00 3 495,00
13 000 295,00 83,00 600 000 4 297,00 1 095,00 2 150 000 10 435,00 3 575,00
16 000 324,00 91,00 650 000 4 495,00 1 175,00 2 200 000 10 633,00 3 655,00
19 000 353,00 99,00 700 000 4 693,00 1 255,00 2 250 000 10 831,00 3 735,00
22 000 382,00 107,00 750 000 4 891,00 1 335,00 2 300 000 11 029,00 3 815,00
25 000 411,00 115,00 800 000 5 089,00 1 415,00 2 350 000 11 227,00 3 895,00
30 000 449,00 125,00 850 000 5 287,00 1 495,00 2 400 000 11 425,00 3 975,00
35 000 487,00 135,00 900 000 5 485,00 1 575,00 2 450 000 11 623,00 4 055,00
40 000 525,00 145,00 950 000 5 683,00 1 655,00 2 500 000 11 821,00 4 135,00
45 000 563,00 155,00 1 000 000 5 881,00 1 735,00 2 550 000 12 019,00 4 215,00
50 000 601,00 165,00 1 050 000 6 079,00 1 815,00 2 600 000 12 217,00 4 295,00
65 000 733,00 192,00 1 100 000 6 277,00 1 895,00 2 650 000 12 415,00 4 375,00
80 000 865,00 219,00 1 150 000 6 475,00 1 975,00 2 700 000 12 613,00 4 455,00
95 000 997,00 246,00 1 200 000 6 673,00 2 055,00 2 750 000 12 811,00 4 535,00
110 000 1 129,00 273,00 1 250 000 6 871,00 2 135,00 2 800 000 13 009,00 4 615,00
125 000 1 261,00 300,00 1 300 000 7 069,00 2 215,00 2 850 000 13 207,00 4 695,00
140 000 1 393,00 327,00 1 350 000 7 267,00 2 295,00 2 900 000 13 405,00 4 775,00
155 000 1 525,00 354,00 1 400 000 7 465,00 2 375,00 2 950 000 13 603,00 4 855,00
170 000 1 657,00 381,00 1 450 000 7 663,00 2 455,00 3 000 000 13 801,00 4 935,00
185 000 1 789,00 408,00 1 500 000 7 861,00 2 535,00

Kann man Notarkosten sparen?

Tatsächlich ist es möglich, wenige der anfallenden Kosten zu sparen. Beispielsweise kann man durch eine durchdachte Gestaltung des Kaufvertrags legal den Kaufpreis senken, umso geringere Kaufnebenkosten zu erzielen. Wie genau das funktioniert, lernen Sie im Ratgeber:

Notaranderkonto

Weiteres Sparpotential ergibt sich, wenn Sie bei der Zahlungsabwicklung auf die Verwendung eines Notaranderkonto verzichten und der Kaufpreis direkt vom Käufer (bzw. vom Kreditgeber) auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird. Hierfür sollten Sie bereits im Kaufvertrag die Zahlungsvoraussetzungen verbindlich regeln.

Grundschuld

Auch die Grundschuld muss nicht zwangsläufig notariell beurkundet werden. Viele Banken geben sich mit einer Beglaubigung des Grundschuldentwurfs zufrieden. So lassen sich je nach Kaufpreis mehrere hundert Euro sparen.

Auflassungsvormerkung

In manchen Fällen können Sie auch auf eine Auflassungsvormerkung verzichten. Dies ist meistens der Fall, wenn Immobilien zwischen Freunden, Bekannten oder innerhalb der Familie (etwa von Eltern zu Kindern) verkauft werden.

Wo können Sie sparen?

Zusammengefasst kann man sparen:

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Mehr zu: Notarkosten und Grundbuchkosten

Notar- und Grundbuchkosten - Die Nebenkosten beim Wohnungskauf / Hauskauf haben Sie bei uns schon kennen gelernt. Neben der Grunderwerbsteuer und (wenn involviert) den  Maklerkosten, kommen noch die Kosten für Notar und Grundbuch auf Sie zu. Lernen Sie hier alles was Sie über Notarkosten und Grundbuchkosten wissen müssen. Daneben haben wir eine Tabelle, mit allen Leistungen des Notars und den einzelnen Gebühren (Notarkosten und Grundbuchkosten), von der notariellen Beurkundung Ihres Kaufvertrags bis zum Notaranderkonto, sauber aufgelistet. So sehen Sie transparent, welche Kosten entstehen und können die Summe der Kosten besser nachvollziehen.

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