Notaranderkonto (Wiki, Definition): Kaufvertrag, Geld sicher verwalten

Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das der Notar in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung führt — geregelt in § 57 BeurkG und §§ 11 ff. DONot. In der Praxis kommt es nur in Sonderfällen zum Einsatz: bei Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen, gleichzeitiger Ablösung mehrerer Grundschulden oder wenn die direkte Kaufpreiszahlung gegen Auflassungsvormerkung scheitert. Wer beim Standardkauf ohne Not ein Notaranderkonto vereinbart, zahlt 0,25 bis 1,0 % zusätzliche Hebegebühr — bei 400.000 EUR Kaufpreis schnell 1.000 bis 4.000 EUR, die meist vermeidbar sind.

Notaranderkonto: Definition und rechtlicher Rahmen

Ein Notaranderkonto ist ein offenes Treuhandkonto bei einer deutschen Bank, das der Notar als Treuhänder eröffnet. Der Käufer überweist den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf dieses Sonderkonto. Erst wenn alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, leitet der Notar das Geld weiter — an Verkäufer, Banken zur Lastenfreistellung und Makler.

Rechtsgrundlagen des Notaranderkontos

Die Pflichten des Notars beim Notaranderkonto sind streng reglementiert. § 57 BeurkG verlangt ein berechtigtes Sicherungsinteresse — der Notar darf das Konto nicht „auf Wunsch“ einrichten, sondern nur bei nachweisbarem Schutzbedürfnis.

  • § 57 BeurkG: Voraussetzungen für Notaranderkonto
  • § 60 BeurkG: Verwahrungsanweisung erforderlich
  • §§ 11–14 DONot: Verwahrungsbuch, Massenbuch
  • § 23 BNotO: Zulässigkeit der Verwahrung
  • GNotKG KV 25300: Hebegebühren-Tabelle
  • § 54a BeurkG: Belehrungspflicht des Notars

Wann ein Notaranderkonto beim Kaufvertrag zwingend ist

Seit der BeurkG-Reform 2013 ist das Notaranderkonto die Ausnahme, nicht die Regel. Der Notar muss aktiv begründen, warum die Direktzahlung nicht ausreicht. Fehlt das Sicherungsinteresse, ist die Verwahrung sogar standeswidrig.

Situation Notaranderkonto sinnvoll?
Standardkauf mit Auflassungsvormerkung Nein — Direktzahlung reicht
Mehrere Gläubigerbanken zur Ablösung Ja, oft notwendig
Zwangsversteigerung / Teilungsversteigerung Ja, häufig
Erbengemeinschaft mit Auseinandersetzung Ja, sinnvoll
Schnelle Besitzübergabe vor Eintragung Ja, möglich
Kauf vom Bauträger (MaBV) Nein — Bürgschaft/Ratenplan
Käufer im Ausland mit Devisenrisiko Ja, manchmal sinnvoll
Kaufpreis gegen Mängelrückbehalt Ja, als Hinterlegung
Finanzierung nicht final zugesagt Nein — erst Zusage abwarten

Belehrungspflicht des Notars zum Anderkonto

Nach § 54a BeurkG muss der Notar die Parteien aktiv darüber aufklären, dass die Direktzahlung gegen Auflassungsvormerkung üblicherweise ausreicht. Wer pauschal ein Anderkonto wünscht, sollte die Begründung im Vertrag verlangen — sonst entstehen vermeidbare Kosten in der Kaufnebenkosten-Kalkulation, die je nach Bundesland bereits hoch genug ausfallen.

Ablauf: Notaranderkonto im Kaufvertrag praktisch nutzen

Der Ablauf ist klar strukturiert. Käufer und Verkäufer erteilen im Kaufvertrag eine Verwahrungsanweisung, die exakt regelt, wann der Notar auszahlt. Ohne diese schriftliche Anweisung darf kein Cent fließen — der Notar haftet persönlich für jede Abweichung.

Phasen der Abwicklung über Notaranderkonto

Vom Vertragsschluss bis zur finalen Auszahlung vergehen typischerweise 6 bis 12 Wochen. Für Käufer relevant: die monatliche Belastung beginnt bereits mit Abruf des Darlehens, nicht erst mit Eintragung.

Phase Schritt Zeitrahmen
1 Beurkundung Kaufvertrag Tag 0
2 Eröffnung Notaranderkonto Tag 1–5
3 Auflassungsvormerkung im Grundbuch 2–4 Wochen
4 Lastenfreistellungserklärungen 3–6 Wochen
5 Fälligkeitsmitteilung an Käufer 4–8 Wochen
6 Einzahlung Kaufpreis + 14 Tage
7 Auszahlung an Verkäufer/Banken nach Eingang
8 Eigentumsumschreibung 2–6 Wochen später

Verwahrungsanweisung beim Notaranderkonto

Die Verwahrungsanweisung ist das Herzstück. Sie definiert exakt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor der Notar Geld bewegt.

  • Eingetragene Auflassungsvormerkung Rang 1
  • Vorliegende Lastenfreistellungserklärungen aller Gläubiger
  • Negativattest der Gemeinde (Vorkaufsrecht)
  • Bei Wohnungseigentum: Verwalterzustimmung
  • Räumungsbestätigung (falls vereinbart)
  • Zahlung der Grunderwerbsteuer-Unbedenklichkeit
  • Kein Rangrücktritt eingetragener Rechte

Praxis-Tipp: Lassen Sie die Verwahrungsanweisung im Entwurf 14 Tage vor Beurkundung prüfen — idealerweise von einem unabhängigen Berater. Klauseln wie „nach Vorlage prüffähiger Unterlagen“ sind zu unscharf und führen regelmäßig zu Streit über die Auszahlungsreife.

Welche Banken führen Notaranderkonten?

Nicht jede Bank akzeptiert die Eröffnung eines Anderkontos. Üblich sind Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie etablierte Privatbanken am Sitz des Notars. Direktbanken und Neobanken scheiden faktisch aus — sie bieten kein Anderkonto-Produkt mit GwG-konformer Identifikation an. Notare nutzen meist Stammbanken, mit denen Rahmenvereinbarungen über Konditionen bestehen.

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Kosten des Notaranderkontos: Hebegebühren konkret

Die Hebegebühr nach KV 25300 GNotKG fällt zusätzlich zur normalen Beurkundungsgebühr an. Sie wird aus dem verwahrten Betrag berechnet und ist degressiv gestaffelt — je höher der Kaufpreis, desto niedriger der Prozentsatz auf den Spitzenbetrag. Hinzu kommt die volle Notarkostenrechnung für Beurkundung und Vollzug.

Hebegebühren-Tabelle Notaranderkonto

Verwahrter Betrag Hebegebühr (KV 25300) + 19 % USt
bis 2.500 EUR 1,0 % brutto ca. 1,19 %
bis 10.000 EUR 0,5 % brutto ca. 0,60 %
bis 50.000 EUR 0,25 % brutto ca. 0,30 %
bis 250.000 EUR 0,25 % brutto ca. 0,30 %
bis 500.000 EUR 0,25 % brutto ca. 0,30 %
über 500.000 EUR 0,25 % brutto ca. 0,30 %
Mindestgebühr 20,00 EUR brutto 23,80 EUR

Rechenbeispiel 1: Notaranderkonto bei 400.000 EUR Kaufpreis

Ein konkreter Vergleich macht die Mehrkosten sichtbar. Käuferin Frau M. erwirbt eine ETW für 400.000 EUR. Der Verkäufer hat zwei Banken abzulösen, deshalb wird ein Notaranderkonto vereinbart.

Position Direktzahlung Notaranderkonto
Beurkundungsgebühr (2,0) 1.870 EUR 1.870 EUR
Vollzugsgebühr (0,5) 467 EUR 467 EUR
Betreuungsgebühr (0,5) 467 EUR 467 EUR
Hebegebühr (0,25 % auf 400 TEUR) 0 EUR 1.000 EUR
Auslagen + USt ~ 600 EUR ~ 800 EUR
Summe Notar ca. 3.400 EUR ca. 4.600 EUR

Die Mehrkosten von rund 1.200 EUR fließen in die Kaufnebenkosten-Kalkulation ein und beeinflussen damit auch die Kapitalanlage-Kalkulation spürbar — bei knapper Finanzierung kann das die DSCR-Quote kippen.

Rechenbeispiel 2: Mehrfamilienhaus 1.250.000 EUR mit drei Bankablösungen

Investor Herr K. erwirbt ein MFH für 1.250.000 EUR aus einer Erbengemeinschaft. Der Nachlass hat drei Grundschulden bei drei Banken (insgesamt 780.000 EUR Restvaluta), und der Erlös soll an vier Erben quotal verteilt werden. Hier ist das Anderkonto faktisch alternativlos.

Position Betrag
Hebegebühr (0,25 % auf 1.250 TEUR) 3.125 EUR netto
+ 19 % Umsatzsteuer 593,75 EUR
Auslagen Mitteilungen, Porto ca. 250 EUR
Mehraufwand Verwahrung > 4 Wochen ca. 150 EUR
Mehrkosten Anderkonto gesamt ca. 4.120 EUR
Auswirkung auf Kaufpreisfaktor vernachlässigbar
Auswirkung auf Cashflow Jahr 1 einmaliger Effekt

Bei dieser Konstellation rechtfertigt das Sicherungsinteresse die Hebegebühr klar: Drei Banken müssten parallel Lastenfreistellungen abgeben, vier Erben würden bei Direktzahlung in der Praxis nie einen funktionierenden gemeinsamen Empfangsmodus finden.

Notaranderkonto vs. Direktzahlung: Welcher Weg ist sicherer?

Seit 2013 gilt: Die Direktzahlung gegen Auflassungsvormerkung ist gesetzlicher Regelfall. Der Käufer ist durch die Eintragung im Grundbuch (Abt. II) bereits geschützt — eine zusätzliche Treuhandverwahrung wäre Doppelsicherung auf eigene Kosten.

Vor- und Nachteile Notaranderkonto

Kriterium Notaranderkonto Direktzahlung
Zusatzkosten 0,25 % Hebegebühr keine
Sicherheit Käufer sehr hoch hoch (Vormerkung)
Besitzübergang vor Eintragung möglich schwierig
Mehrere Gläubiger einfach handhabbar komplex
Zinsverlust Käufer ja, 4–8 Wochen nein
Bearbeitungsdauer länger kürzer
Insolvenzschutz vollständig getrennt nicht relevant
Geldwäschecheck (GwG) doppelt geprüft einmalig

Geldwäscheprüfung beim Notaranderkonto

Nach §§ 10 ff. GwG ist der Notar verpflichtungsfreudig: Er muss die Mittelherkunft des Käufers nachvollziehen können — bei Bareinzahlungen über 10.000 EUR oder Auslandsüberweisungen wird grundsätzlich nachgefragt. Beim Anderkonto erfolgt die Prüfung zusätzlich auf Bankebene. Wer mit Schenkung der Eltern finanziert, sollte den Schenkungsvertrag bereits zur Beurkundung mitbringen.

Typische Fehler beim Notaranderkonto

In der Beratungspraxis treten immer wieder dieselben Fallstricke auf — vor allem bei Käufern, die das Konto „zur Sicherheit“ wünschen, ohne die Konsequenzen zu kennen.

  • Hebegebühren werden bei der Maklerkosten-Planung vergessen
  • Fälligkeitsmitteilung wird mit Kaufvertrag verwechselt
  • Käufer zahlt zu früh ein — Negativzinsen möglich
  • Verwahrungsanweisung zu unpräzise formuliert
  • Ablösung Grundschulden ohne Saldenbestätigung
  • Kein berechtigtes Sicherungsinteresse — Notar lehnt ab
  • Bereitstellungszinsen der Bank unterschätzt
  • Mängelrückbehalt nicht klar beziffert

Steuerliche und finanzielle Auswirkungen

Das Notaranderkonto wirkt sich auf mehrere Ebenen aus: Steuerlich gehören die Hebegebühren zu den Anschaffungsnebenkosten und werden mit dem Gebäudeanteil über die AfA abgeschrieben. Bei Kapitalanlegern relevant — sie fließen nicht in die Mietrendite-Berechnung als laufende Kosten, sondern als einmalige Investition. Bei einem Denkmal-AfA-Objekt erhöhen sie sogar die Bemessungsgrundlage für die erhöhte Abschreibung.

Notaranderkonto in der Finanzierungsplanung

Banken berücksichtigen das Notaranderkonto in der Auszahlungsmechanik. Die Bank überweist den Darlehensbetrag erst nach Fälligkeitsmitteilung — direkt aufs Anderkonto. Zinsen laufen ab Auszahlung, auch wenn das Geld 2–3 Wochen beim Notar „liegt“.

  • Bereitstellungszinsen 0,25 % pro Monat möglich
  • Auszahlungskurs prüfen (oft 100 %)
  • Eigenkapital zuerst einzahlen, dann Darlehen
  • Auswirkung auf Eigenkapitalrendite beachten
  • Bei Anschlussfinanzierung meist nicht relevant
  • Verwahrentgelt oft auf Käufer abgewälzt

Spekulationsfrist und Notaranderkonto

Für die Spekulationssteuer nach § 23 EStG zählt das Datum der Beurkundung — nicht die Auszahlung des Notaranderkontos. Wer 9 Jahre und 11 Monate hält und über Notaranderkonto abwickelt, läuft nicht in die Falle, weil das Konto die Frist verlängern würde. Für die Berechnung des maximalen Investmentvolumens sollten die einmaligen Hebekosten dennoch in der Liquiditätsplanung sichtbar sein.

Verwahrentgelt und Negativzinsen auf Anderkonten

Auch in einer Phase steigender Leitzinsen sind Anderkonten häufig nicht oder negativ verzinst. Banken behandeln sie als Geschäftskonten mit Sondercharakter. Bei Verwahrung von 500.000 EUR über sechs Wochen können selbst bei moderaten 0,4 % Verwahrentgelt rund 460 EUR Zusatzkosten entstehen, die der Käufer trägt — abhängig von der Nebenkostenabrechnung und Vertragsgestaltung.

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