Kaufnebenkosten nach Bundesland 2026: Vollständiger Vergleich

Beim Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis Kaufnebenkosten von 7 bis 15 % des Kaufpreises an. Der größte variable Faktor: die Grunderwerbsteuer — sie variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Hier der vollständige Vergleich für 2026.

Kaufnebenkosten nach Bundesland 2026: Vollständige Tabelle

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Bundesland Grunderwerbsteuer Kaufnebenkosten gesamt* bei 300.000 EUR Kaufnebenkosten gesamt* bei 500.000 EUR
Bayern 3,5 % (günstigster) ca. 27.300 EUR (9,1 %) ca. 45.500 EUR (9,1 %)
Sachsen 3,5 % ca. 27.300 EUR (9,1 %) ca. 45.500 EUR (9,1 %)
Hamburg 4,5 % ca. 30.300 EUR (10,1 %) ca. 50.500 EUR (10,1 %)
Bremen 5,0 % ca. 31.800 EUR (10,6 %) ca. 53.000 EUR (10,6 %)
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 % ca. 31.800 EUR (10,6 %) ca. 53.000 EUR (10,6 %)
Sachsen-Anhalt 5,0 % ca. 31.800 EUR (10,6 %) ca. 53.000 EUR (10,6 %)
Rheinland-Pfalz 5,0 % ca. 31.800 EUR (10,6 %) ca. 53.000 EUR (10,6 %)
Berlin 6,0 % ca. 34.800 EUR (11,6 %) ca. 58.000 EUR (11,6 %)
Hessen 6,0 % ca. 34.800 EUR (11,6 %) ca. 58.000 EUR (11,6 %)
Baden-Württemberg 5,0 % ca. 31.800 EUR (10,6 %) ca. 53.000 EUR (10,6 %)
Niedersachsen 5,0 % ca. 31.800 EUR (10,6 %) ca. 53.000 EUR (10,6 %)
Brandenburg 6,5 % ca. 36.300 EUR (12,1 %) ca. 60.500 EUR (12,1 %)
Saarland 6,5 % ca. 36.300 EUR (12,1 %) ca. 60.500 EUR (12,1 %)
Thüringen 6,5 % ca. 36.300 EUR (12,1 %) ca. 60.500 EUR (12,1 %)
Nordrhein-Westfalen (NRW) 6,5 % ca. 36.300 EUR (12,1 %) ca. 60.500 EUR (12,1 %)
Schleswig-Holstein 6,5 % (teuerste Gruppe) ca. 36.300 EUR (12,1 %) ca. 60.500 EUR (12,1 %)

* Gesamtnebenkosten inkl. Grunderwerbsteuer (variabel), Notarkosten (ca. 1,5–2 %) und Grundbuchkosten (ca. 0,5 %), ohne Maklercourtage. Mit Makler (3,57 % inkl. USt.) kommen nochmals 10.700–17.850 EUR bei 300.000 EUR Kaufpreis dazu.

Kaufnebenkosten berechnen: Was zählt alles dazu?

Kostenposition Prozentsatz Betrag bei 300.000 EUR Pflicht?
Grunderwerbsteuer 3,5–6,5 % (je Bundesland) 10.500–19.500 EUR Ja
Notarkosten ca. 1,0–1,5 % 3.000–4.500 EUR Ja (Beurkundungspflicht §311b BGB)
Grundbucheintragung ca. 0,3–0,5 % 900–1.500 EUR Ja
Maklercourtage (Käuferanteil) 1,785–3,57 % (inkl. USt.) 5.355–10.710 EUR Nur wenn Makler beteiligt
Gutachter (optional) 0,2–0,5 % 600–1.500 EUR Nein
Gesamt ohne Makler 5–8 % 15.000–24.000 EUR
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Kaufnebenkosten NRW: Rechenbeispiel

NRW hat mit 6,5 % eine der höchsten Grunderwerbsteuern Deutschlands. So sehen die Nebenkosten bei typischen Kaufpreisen aus:

Kaufpreis Grunderwerbsteuer NRW (6,5 %) Notar + Grundbuch (ca. 1,8 %) Gesamt ohne Makler
200.000 EUR 13.000 EUR 3.600 EUR 16.600 EUR (8,3 %)
350.000 EUR 22.750 EUR 6.300 EUR 29.050 EUR (8,3 %)
500.000 EUR 32.500 EUR 9.000 EUR 41.500 EUR (8,3 %)
750.000 EUR 48.750 EUR 13.500 EUR 62.250 EUR (8,3 %)

Bundesland-Vergleich: Bayern vs. NRW

Konkret: Ein 400.000 EUR Haus kostet in Bayern 9.400 EUR weniger Nebenkosten als in NRW — allein durch die Grunderwerbsteuer (3,5 % vs. 6,5 % = 3 % von 400.000 = 12.000 EUR Differenz, abzüglich der gleichen Notar- und Grundbuchkosten).

Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten

Kann ich Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen?

Bei Kapitalanlage-Immobilien: Ja — Notar, Grundbuch und Maklercourtage sind Anschaffungsnebenkosten und erhöhen den AfA-Berechnung-Basis. Sie werden über die Nutzungsdauer (50 Jahre) abgeschrieben. Bei selbstgenutzten Immobilien: Nein — private Anschaffungskosten sind nicht steuerlich abzugsfähig.

Sind Kaufnebenkosten finanzierbar?

Grundsätzlich ja — aber die meisten Banken finanzieren nur den Kaufpreis (100 % Finanzierung), selten auch die Nebenkosten (110 % Finanzierung). Als Faustregel gilt: Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Wer das nicht kann, hat de facto zu wenig Eigenkapital und sollte den Kauf überdenken.

Wann fallen die Kaufnebenkosten an?

Grunderwerbsteuer: Finanzamt schickt Bescheid ca. 4–8 Wochen nach Notartermin, Zahlungsfrist 1 Monat. Notarkosten: Rechnung nach Beurkundung, fällig innerhalb 2–4 Wochen. Maklerprovision: Bei Vertragsschluss oder bei Bezug fällig — steht im Maklervertrag.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Ja: Kauf zwischen Ehepartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG), zwischen Eltern und Kindern (§ 3 Nr. 6 GrEStG) sowie Erbschaft und Schenkung sind grunderwerbsteuerfrei. Auch Aufteilungen bei Scheidung können befreit sein. Share-Deals (Kauf von Anteilen an Immobilien-GmbHs) umgehen die Steuer ebenfalls — sind aber seit 2021 deutlich eingeschränkt (§ 1 Abs. 3a GrEStG).

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