Gibt es ein Rückgaberecht bei Immobilien?

Gibt es beim Immobilienkauf ein Rückgaberecht? Hier die schnelle Zusammenfassung zu den Themen Rückgabe, Rücktritt und Widerruf von Immobilien Kaufverträgen. Zurück zum Thema: Kaufvertrag Immobilie, mit kostenlosem Kaufvertrags Muster in unseren Downloads.

Rückgaberecht: Schnell & einfach erklärt

Das Rückgaberecht kennen Sie vor allem aus dem Handel:

Der Kunde hat das Recht, die Ware (ohne Angabe von Gründen) zurückzugeben und erhält entweder sein Geld zurück, eine andere Ware oder einen Gutschein.

Gibt es ein Rückgaberecht bei Immobilien?

Nein. Bei Immobilien und Grundstücken gilt grundsätzlich gekauft wie gesehen. Ein Rückgaberecht, wie man es aus dem Handel kennt, gibt es bei Immobilien nicht.

Das Widerrufsrecht wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart und besteht meist für einen Zeitraum von 14 Tagen.

Aber Achtung: Das Widerrufsrecht ist freiwillig und steht nicht automatisch im Vertrag. Sie müssen sich mit der anderen Vertragspartei ausdrücklich über den Widerruf einigen und diesen während der Vertragserstellung in den Kaufvertrag aufnehmen.

Warum gibt es kein Rückgaberecht?

Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, Sie wurden also während der Vertragsschließung umfangreich darüber informiert, welche Folgen der Kauf oder Verkauf der Immobilie rechtlich mit sich bringt. Das Ziel der Beurkundung ist es, Sicherheit im Rechtsverkehr zu schaffen.

Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag?!

Auch wenn es nicht oft vorkommt: Es kann durchaus sinnvolle Gründe geben, warum Sie vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten möchten. Hat der Verkäufer Ihnen Mängel vor dem Vertragsschluss verschwiegen oder ist Ihre Finanzierung unerwartet weggefallen? Erfahren Sie hier mehr über den Rücktritt vom Kaufvertrag, wann dieser für Käufer und Verkäufer möglich ist und mit welchen Konsequenzen Sie bei einem Rücktritt rechnen müsse.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar