Familienstiftung gründen: Ablauf, Kosten, Vorteile & Co. – Vermögensschutz

Familienstiftung gründen - Eine Familienstiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die von einer Familie gegründet wird, um ihre Vermögenswerte zu verwalten und zu schützen. Neben der Asset Protection bietet sie eine Vielzahl weiterer Vorteile, darunter die Möglichkeit Steuern zu sparen, Vermögenswerte über Generationen hinweg zu schützen und die Kontrolle über das Vermögen zu behalten. Welche weiteren Vorteile ebenfalls für eine Familienstiftung sprechen, wie eine Stiftungsgründung abläuft und welche Kosten anfallen, das und mehr hier.

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine Institution, die der Absicherung des Familienvermögens dient. Ziel ist es, die Zersplitterung durch Erbgänge zu vermeiden und die Familie auch in Zukunft wirtschaftlich abzusichern. Das Vermögen kann dabei aus unterschiedlichen Assets bestehen, wie zum Beispiel Immobilien, Wertpapieren, Unternehmen oder Kunstgegenständen. Bei einer Familienstiftung wird das Vermögen vom Stifter auf die Familienstiftung übertragen und eine Satzung erstellt, in der festgehalten wird, zu welchem Zweck das Vermögen verwendet wird und wie die Verwaltungsorgane definiert sind. Als Begünstigte gelten in der Regel die in der Satzung festgelegten Familienmitglieder, die durch regelmäßige Erträge aus der Stiftung profitieren können.

Familienstiftung gründen: das Wichtigste im Überblick

Bevor wir uns die Stiftungsgründung genauer anschauen, vorab das Wichtigste zusammengefasst:

  • Schützt das Familienvermögen durch Vermögensübertragung
  • Ablauf in 5 Schritten
  • Gründung bei Lebzeiten & nach Ableben möglich
  • geringe Gründungskosten
  • Mindestkapitalbetrag ab 50.000 Euro nötig

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Deshalb lohnt sich die Gründung einer Familienstiftung

Es gibt mehrere Gründe, die für die Gründung einer Familienstiftung sprechen. Eine der Hauptmotivationen ist der Schutz des Vermögens der Familie vor verschiedenen Risiken, wie zum Beispiel Insolvenz, Scheidung oder Konflikten zwischen Familienmitgliedern. Eine Familienstiftung kann auch dazu beitragen, die Steuerlast der Familie zu reduzieren, indem Vermögenswerte in die Stiftung eingebracht werden, die dann von den Steuern befreit sind.

Die Vorteile einer Familienstiftung zusammengefasst:

  • Vermögensschutz & Asset Protection
  • Steuerrechtliche Optimierung
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Vermögenserhalt innerhalb der Familie

Die Gründung einer Familienstiftung kommt also mit einer Vielzahl an Vorteilen einher. Welche Schritte für die Stiftungsgründung nötig sind, das schauen wir uns nun genauer an.

Familienstiftung gründen: Ablauf

Die Gründung einer Familienstiftung erfordert mehrere Schritte. So müssen Stiftungskonzept und -Satzung erstellt, die Stiftungsorgane besetzt und das Vermögen auf die Familienstiftung übertragen werden. Ist daraufhin das Stiftungsgeschäft versendet, steht einer Anerkennung seitens der Stiftungsbehörde nichts mehr im Weg und die Stiftung kann ihre Aktivitäten aufnehmen.

Schritt 1: Entwurf eines Stiftungskonzepts und einer Stiftungssatzung

Bevor Sie mit der Gründung einer Familienstiftung beginnen, sollten Sie ein Stiftungskonzept und eine Stiftungssatzung entwerfen. Das Stiftungskonzept beschreibt die Ziele und Zwecke der Stiftung sowie ihre Struktur und die Art der Vermögenswerte, die in die Stiftung eingebracht werden sollen. Die Stiftungssatzung ist das Gründungsdokument der Stiftung und enthält wichtige Informationen wie den Namen der Stiftung, ihre Ziele und Regeln, die Struktur des Vorstands und die Art der Vermögenswerte, die in die Stiftung eingebracht werden sollen.

Inhalt der Stiftungssatzung und des -konzepts:

  • Ziele und Zwecke
  • Art der VermögenswCheckliste mit einer Lupe davorerte
  • Name und Sitz
  • Struktur des Vorstands
  • Name der Begünstigten

Schritt 2: Besetzung der Stiftungsorgane

Ähnlich zu anderen Organisationen und Gesellschaften muss eine Familienstiftung einen Vorstand haben, der sich um die Führung der Geschäfte kümmert. Dabei bleibt es dem Stifter selbst überlassen, ob er neben dem Vorstand weitere Organe einsetzt. In den meisten Fällen wird neben dem Stiftungsbeirat zusätzlich auch ein zweites Gremium einberufen, das die Arbeit des Vorstands kontrolliert und gegebenenfalls berät.

Schritt 3: Ausstattung der Stiftung mit Kapital

Im nächsten Schritt müssen Sie Kapital in die Stiftung einbringen. Dies kann in Form von Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten erfolgen. Das Kapital, das in die Stiftung eingebracht wird, dient dazu, die Ziele und Zwecke der Stiftung zu erfüllen. Zu beachten ist dabei, dass zumindest ein Teil des übertragenen Vermögens laufende Einnahmen abwerfen sollte.

Diese Vermögenswerte können auf die Stiftung übertragen werden:

  • Bargeld
  • Wertpapieren
  • Immobilien
  • Kunstgegenstände

Schritt 4: Versenden des Stiftungsgeschäfts

Das Stiftungsgeschäft stellt die verbindliche Willenserklärung des Stifters dar, eine Stiftung gründen zu wollen und dieser ein bestimmtes Vermögen zu widmen. Es umfasst auch das Einreichen des Antrags zur Stiftungsgründung bei der zuständigen Landesbehörde. Dabei ist der Antrag schriftlich mit einer eigenhändigen Unterschrift des Stifters einzureichen und muss die Stiftungssatzung sowie die Vermögenswidmung beinhalten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

Schritt 5: Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde

Sobald das Stiftungsgeschäft bei der zuständigen Stiftungsbehörde eingereicht wurde, prüft diese die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und entscheidet über die Anerkennung der Stiftung. Die Dauer dieses Prozesses variiert und kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Sobald die Stiftung anerkannt ist, erhält sie eine Registrierungsnummer und ist berechtigt, ihre Aktivitäten aufzunehmen.

Ist die Stiftung als rechtsfähig anerkannt, ist es dem Stifter gestattet, das Stiftungsvermögen nun offiziell an die Familienstiftung zu übertragen. Das bedeutet: Das Stiftungsvermögen wird unwiderruflich von seinem privaten Vermögen getrennt. Er verliert jeglichen Zugriff auf die Vermögenswerte. Gleichzeitig sind sie vor den Haftungsansprüchen Dritter geschützt.

Nachdem wir uns die Vorteile und den Ablauf einer Stiftungsgründung angeschaut haben, werfen wir jetzt einen Blick auf den Zeitpunkt. Hier bieten sich nämlich zwei Optionen.

Stiftungsgründung bei Lebzeiten

Die erste Möglichkeit besteht darin, die Stiftung zu Lebzeiten des Stifters zu gründen. Hierbei wird das Vermögen bereits zu Lebzeiten in die Stiftung eingebracht und der Stifter hat noch während seines Lebens Einfluss auf die Verwaltung und Ausrichtung der Stiftung. Hierbei kann sich der Stifter im Vorfeld mit der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt abstimmen. Die Stiftungsurkunde muss schriftlich erstellt und vom Stifter eigenhändig unterzeichnet werden. Im Anschluss erfolgt die Übertragung eines vom Stifter frei gewählten Betrags in das Stiftungsvermögen.

Die Vorteile: Der Stifter kann Mitglied im Vorstand sein und Einfluss auf die Geschäfte der Stiftung nehmen. Als Alternative kann er eine vertraute Person in den Vorstand berufen und somit seine Vision und seinen Willen umsetzen. Im Falle des Todes des Stifters sind der Stiftungsvorstand und die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Willen des Stifters fortzuführen und somit seine Vision weiterzuführen.

Vorteile einer Gründung bei Lebzeiten:

  • Stifter hat Kontrolle über die Stiftung
  • Alternative: Vertraute Person übernimmt Vorstand
  • Vorstand zur Fortführung seines Willens verpflichtet

Stiftungsgründung nach Ableben

Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Familienstiftung von Todes wegen zu gründen. Hierbei wird die Stiftung erst nach dem Tod des Stifters gegründet und in der Regel durch eine entsprechende testamentarische Verfügung eingeleitet.

Allerdings ist dieses Vorgehen sehr riskant und kaum empfehlenswert, da der Stifter nach seinem Tod nicht mehr befragt und sein Wille unter Umständen nicht umgesetzt werden kann. Die Stiftungsbehörden können bei Unbestimmtheit einer solchen Gründung keine Genehmigung erteilen. Stattdessen bietet es sich eher an, im Testament eine Zustiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung zu vermerken, falls der Wunsch nach einer Zuwendung erst nach dem Tod des Stifters besteht. In diesem Fall handelt es sich jedoch in der Regel nicht mehr um eine Familienstiftung.

Kosten: Mindestkapitalbetrag & Schenkungssteuer

Für die Gründung einer Familienstiftung selbst fallen keine Kosten an. Allerdings muss laut § 80 BGB genug Vermögen eingebracht werden, um die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sichern. Viele Behörden akzeptieren deshalb nur Mindestkapitalbeträge ab 50.000 oder 100.000 Euro. Außerdem können Beraterkosten anfallen, da eine seriöse Planung notwendig ist, um die dauerhafte und sichere Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten.

Zu unterschätzen ist zudem nicht die Schenkungssteuer, die bei der Übertragung des Vermögens auf die Stiftung anfällt, so wie eine Körperschaftssteuer, die alle 30 Jahre als Erbersatzsteuer zu zahlen ist.

Fazit: Eine gute Vorbereitung lohnt sich

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Familienstiftung eine sinnvolle Möglichkeit sein kann, um das Familienvermögen langfristig und geschützt zu erhalten, sowie steuerliche Vorteile zu erzielen. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, wie beispielsweise die Wahl zwischen einer Gründung zu Lebzeiten oder von Todes wegen, die notwendigen Kosten für die Gründung und laufende Verwaltung sowie die Steuerabgaben. Eine seriöse Planung und Beratung sind unerlässlich, um eine erfolgreiche Stiftungsgründung und -Führung zu gewährleisten. Letztendlich hängt die Entscheidung für oder gegen eine Familienstiftung von individuellen Zielen, Bedürfnissen und Umständen ab.