Familienstiftung für Immobilien: Steuern sparen und Immobilienvermögen schützen
Familienstiftung für Immobilien - Wenn es um den Schutz und Erhalt von Immobilienvermögen geht, kann eine Familienstiftung eine hervorragende Lösung sein. Eine Familienstiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die von einer Familie gegründet wird, um ihr Vermögen zu verwalten und es für zukünftige Generationen zu erhalten. Wie die Familienstiftung zur Asset Protection beiträgt und ihr Immobilienvermögen schützt, erfahren Sie hier. Außerdem: Worauf Sie bei der Gründung achten sollten, so wie alle Steuervorteile erklärt.
Was ist eine Familienstiftung?
Im Unterschied zu anderen Stiftungsformen hat eine Familienstiftung in Deutschland primär das Ziel, das Vermögen der Familie zu sichern und zu verwalten. Das Vermögen kann dabei aus unterschiedlichen Assets bestehen, wie zum Beispiel Immobilien, Wertpapieren, Unternehmen oder Kunstgegenständen. Dabei soll eine Zersplitterung durch Erbgänge vermieden und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gewährleistet werden.
Die Begünstigten sind dabei in der Regel die Familienmitglieder, die durch Ausschüttungen oder andere Leistungen von der Stiftung profitieren können. Wichtig zu beachten ist, dass die Gründung einer Familienstiftung ausschließlich zur Sicherung des Unterhalts des Stifters nicht erlaubt ist. Außerdem: Besteht das Stiftungsvermögen hauptsächlich aus Immobilien, spricht man auch von einer Immobilien-Familienstiftung.
Tipp! Familienstiftung für Immobilien 2024
Vermögen schützen und sicher in die nächste Generation übertragen! Mit unserem Stiftungsexperten und einer Familienstiftung für Immobilien.Das Wichtigste zur Familienstiftung auf einen Blick:
- Ziel: Sicherung und Verwaltung des Familienvermögens
- Vermeidung einer Vermögenszersplitterung durch Erbgänge
- wirtschaftliche Absicherung der Familie
- regelmäßige Ausschüttungen an Familienmitglieder
Im Vergleich zu anderen Maßnahmen des Vermögensschutzes, kann eine Familienstiftung viele Vorteile bieten - insbesondere wenn es um die Verwaltung und Übertragung von Immobilienvermögen geht. Schauen wir sie uns genauer an.
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Schutz vor Gläubigern und Pfändungen
Einer der größten Vorteile einer Immobilien-Familienstiftung ist nicht nur die Bewahrung des Familienvermögens über Generationen hinweg, sondern auch der umfassende Schutz vor Gläubigern. Da das Immobilienvermögen bei Gründung an die Stiftung übergeben wird, stehen die Immobilien nicht mehr direkt im Namen der einzelnen Familienmitglieder und können somit auch nicht direkt von Pfändungen betroffen werden.
Steuervorteile: Gewerbesteuer, Spekulationssteuer & Co.
Außerdem kann durch eine geschickte Gestaltung der Steuern eine Familienstiftung dazu beitragen, die Steuerlast der Familie zu reduzieren, was zum langfristigen Erhalt des Vermögens beiträgt.
Keine Gewerbesteuer bei Vermietung & Verpachtung
Wenn eine Immobilie direkt vermietet oder verpachtet wird, kann dies dazu führen, dass Gewerbesteuer anfällt. Eine Familienstiftung hingegen wird als gemeinnützige Organisation betrachtet und ist somit von der Gewerbesteuer befreit. Dies bedeutet, dass bei Vermietung oder Verpachtung von Immobilien über eine Familienstiftung keine Gewerbesteuer anfällt.
Steuervergünstigung bei Mieteinnahmen
Durch die Besteuerung von laufenden Mieteinnahmen mit lediglich 15 % Körperschaftssteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag ergibt sich eine vergleichsweise niedrige Steuerlast. Dies ermöglicht eine schnelle Tilgung von Verbindlichkeiten oder den raschen Aufbau von Eigenkapital für zukünftige Immobilienprojekte.
So werden die Mieteinnahmen einer Familienstiftung besteuert:
- 15 % Körperschaftssteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag
Steuerfreier Verkauf nach einer Spekulationsfrist
Außerdem kann eine Familienstiftung ihr Immobilienvermögen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen - ähnlich zu einer Privatperson. Bei einer Immobilien-GmbH hingegen ist ein solcher Steuervorteil nicht möglich.
Steueroptimierte Ausschüttungen an Destinatäre
Wie bereits erwähnt profitieren die Begünstigten der Stiftung (auch Destinatäre genannt) anhand von regelmäßigen Ausschüttungen und Erträgen. Diese Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, was eine Gesamtsteuerbelastung von 26,375 % ergibt.
Im Vergleich dazu beträgt der Spitzensteuersatz von Vermietern im Privatvermögen 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %, was zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führt. Durch die Nutzung einer Familienstiftung können begünstigte Familienmitglieder somit von einer niedrigeren Steuerbelastung profitieren.
Die Steuervorteile einer Immobilien-Familienstiftung auf einen Blick:
- keine Gewerbesteuer bei Vermietung und Verpachtung von Immobilien
- Steuervergünstigungen bei Mieteinnahmen (15 % Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag)
- steuerfreier Immobilienverkauf nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist
- günstige Versteuerung bei regelmäßigen Ausschüttungen an Destinatäre
Schenkungssteuer bei Stiftungsgründung
So ist bei der Vermögensübertragung im Rahmen der Stiftungsgründung häufig eine Schenkungssteuer zu beachten. So wird die Erstausstattung der Familienstiftung bei Lebzeiten des Stifters steuerlich als Schenkung unter Lebenden eingeordnet, was den Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) unterliegt. Gleichzeitig ist es dadurch auch möglich, von Steuerfreibeträgen zu profitieren. Höhe der Besteuerung und des Freibetrags hängen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Stifter und begünstigten Familienmitgliedern ab.
Hier die Steuerfreibeträge im Überblick:
Verwandtschaftsverhältnis | Höhe des Freibetrags |
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro |
Enkel (bei bereits verstorbenen Eltern) | 400.000 Euro |
Enkel (bei noch lebenden Eltern) | 200.000 Euro |
Urenkel | 100.000 Euro |
alle anderen Erben | 20.000 Euro |
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Freibetrag nur bei der Gründung der Familienstiftung gilt. Bei nachfolgenden Übertragungen von Vermögen auf die Stiftung fällt ebenfalls Schenkungsteuer an, allerdings beträgt der Freibetrag dann nur noch EUR 20.000. Deshalb sollten Übertragungen von Vermögen auf eine Familienstiftung sorgfältig geplant werden, um die Schenkungsteuerbelastung zu minimieren.
Fazit: Familienstiftung als idealer Vermögensschutz
Zusammenfassend bietet die Gründung einer Familienstiftung eine attraktive Möglichkeit, um das Immobilienvermögen einer Familie langfristig zu schützen und zu verwalten. So kann eine Familienstiftung eine effektive Strategie sein, um Vermögensübertragungen auf die nächste Generation zu planen und Steuervorteile zu nutzen. Mit der richtigen Planung und Beratung können Sie Ihr Vermögen also auf eine nachhaltige Art und Weise verwalten und zukunftssicher machen.