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Erbersatzsteuer (Wiki, Definition): Besteuerung des Vermögens einer Familienstiftung

Erbersatzsteuer - Die Erbersatzsteuer ist eine Steuer, die alle 30 Jahre auf das Vermögen einer Familienstiftung erhoben wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Vermögen über Generationen hinweg steuerfrei bleibt, wenn es in einer Familienstiftung gebündelt ist. Die Erbersatzsteuer ist eine bedeutende steuerliche Belastung für Familienstiftungen und sollte bei der Planung und Gestaltung der Stiftung berücksichtigt werden.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Stiftungssatzung, Stiftungsgeschäft und Abgeltungssteuer.

Der Begriff Erbersatzsteuer im Überblick

Hier noch einmal das Wichtigste zum Begriff Erbersatzsteuer zusammengefasst:

  • Erhebung alle 30 Jahre auf das Vermögen einer Familienstiftung
  • Verhinderung einer fehlenden Versteuerung
  • steuerliche Belastung für Familienstiftungen

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