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Destinatär (Wiki, Definition): Begünstigte Person oder Organisation einer Stiftung

Destinatär - Ein Destinatär ist eine Person oder Organisation, die von einer Stiftung oder einem Stifter als Begünstigter benannt wird. Der Destinatär hat in der Regel einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder einen bestimmten Nutzen, der von der Stiftung erbracht wird, wie zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung, Bildungs- oder Forschungsförderung oder eine Zuwendung für wohltätige Zwecke. Die Benennung von Destinatären kann bereits im Stiftungsgeschäft oder später durch Beschluss des Stiftungsvorstands erfolgen.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Stiftungssatzung, gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung.

Der Begriff Destinatär im Überblick

Hier noch einmal das Wichtigste zum Begriff Destinatär zusammengefasst:

  • Begünstigter einer Organisation
  • Anspruch auf Stiftungsleistungen
  • Benennung im Stiftungsgeschäft

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