Handwerker von Steuern absetzen: Instandhaltung, Renovierung, Sanierung & Modernisierung

Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung geltend machen – Wussten Sie, dass Sie Handwerkerrechnungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen können? Hier ein kleiner Einblick, wie das Ganze funktioniert und in welcher Höhe Sie die Kosten absetzen können. Nur einer von vielen praktischen Immobilien Steuer-Tipps! So können Sie mit Immobilien Steuern sparen.

Schnell erklärt: Handwerkerkosten absetzen

Ähnlich wie haushaltsnahen Dienstleistungen können auch Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden. Kosten für Reparaturen, Wartungen oder Instandsetzungen durch Fachfirmen sind hierbei relevant. Die absetzbaren Lohnkosten betragen bis zu 6.000 Euro pro Jahr, wobei 20 Prozent davon erstattet werden.

  • Absetzbare Lohnkosten betragen bis zu 6.000 Euro pro Jahr
  • 20 Prozent davon werden erstattet (1.200 Euro)

Absetzbar oder nicht absetzbar? Checkliste

Art der Kosten Absetzbarkeit
Neubaukosten Nicht absetzbar
Instandhaltungskosten Absetzbar
Renovierungskosten Absetzbar
Verschönerungskosten Absetzbar
Wiederherstellungskosten Absetzbar
Wartungskosten für Heizungsanlage Absetzbar
Schornsteinfegerrechnung Absetzbar
Arbeiten an Boden, Fenstern, Türen, Fassaden, Dacharbeiten Absetzbar
Verbrauchskosten (z.B. bei Malerarbeiten) Absetzbar
Materialkosten Nicht absetzbar
Fahrtkosten Absetzbar

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So setzten Sie Handwerkerkosten richtig ab

Gehen wir jetzt ein wenig ins Detail!

Oftmals hört man, dass Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind, aber es gibt oft Verwirrung darüber, wie viel genau geltend gemacht werden kann und für welche Tätigkeiten dies möglich ist. Lassen Sie uns das Ganze einmal im Detail betrachten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es nicht entscheidend ist, wer die Leistung erbringt. Es muss kein registrierter Handwerksbetrieb sein. Es geht vielmehr um die Art der Tätigkeit und weniger darum, wer sie durchführt.

Korrekte Rechnung ausweisen lassen

Eine grundlegende Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine korrekte Rechnung erhalten, auf der die einzelnen Bestandteile separat aufgeführt sind. Sie können nur den Lohnanteil in Höhe von 20% geltend machen, daher muss dies separat ausgewiesen sein. Wenn alle Kosten in einer Pauschale aufgeführt sind, kann dies steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Rechnung per Überweisung zahlen

Zudem ist es sehr wichtig, die Rechnung per Überweisung zu bezahlen.

Barzahlungen sind leider nicht steuerlich absetzbar.

Beachten Sie auch, dass die Kosten erst berücksichtigt werden können, wenn sie bezahlt sind. Das Überweisungsdatum ist also entscheidend, nicht das Rechnungsdatum. Wenn Sie beispielsweise im Dezember eine Rechnung erhalten, sie aber erst im Januar bezahlen, können Sie die Kosten erst im Folgejahr steuerlich ansetzen.

Neubau, Instandhaltung, Renovierungen, Verschönerungen

Nun stellt sich die Frage, welche Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind.

Kosten für Neubauten können nicht geltend gemacht werden, aber Kosten für Instandhaltung, Renovierungen, Verschönerungen oder Wiederherstellungen sind absetzbar.

Dazu gehören beispielsweise Wartungskosten für Heizungsanlagen, Schornsteinfegerrechnungen, Arbeiten an Boden, Fenstern, Türen, Fassaden und Dächern. Diese Kosten können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Höhe der absetzbaren Kosten

Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von der Handwerkerrechnung ab. Auf einer solchen Rechnung stehen in der Regel verschiedene Positionen wie Materialkosten. Diese Kosten sind leider nicht absetzbar. Absetzbar ist jedoch der Lohnanteil des Handwerkers, die Fahrtkosten und die Verbrauchskosten. Letztere entstehen beispielsweise bei Malerarbeiten, wenn Material wie Abklebematerial oder Folie verbraucht wird.

Sie können diese Kosten pro Jahr bis zu 6.000 Euro steuerlich geltend machen und 20% davon in Ihrer Steuererklärung angeben. Das bedeutet, dass Sie Kosten von bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen können.

  • Absetzbare Lohnkosten betragen bis zu 6.000 Euro pro Jahr
  • 20 Prozent davon werden erstattet (1.200 Euro)

Steuer-Tipp für Mieter – Bonus

Hier noch ein Steuertipp für Mieter: Auch wenn Sie keine Handwerker direkt beauftragen, könnten Sie trotzdem Handwerkerkosten einzusenden, dass Sie Handwerkerkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. In den Nebenkosten sind in der Regel eine ganze Reihe an Handwerkerkosten für einen Hausmeister, Wartungsarbeiten, usw. enthalten. In einer guten Nebenkostenabrechnung sind genau diese Kosten auch separat ausgewiesen und Ihnen zugeordnet. Das bedeutet, dass in Ihrer Nebenkostenabrechnung in der Regel Handwerkerkosten stehen, die Sie auch in Ihrer Steuererklärung ansetzen können.