blank

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was gehört dazu? Steuern sparen

Haushaltsnahe Dienstleistungen - Sie suchen nach legalen Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren? Dann sollten Sie sich mit haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen vertraut machen. Diese bieten attraktive Steuervorteile und ermöglichen es Ihnen, Kosten abzusetzen. Hier erfahren Sie, was unter haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen zu verstehen ist und wie Sie sie steuerlich geltend machen können.

Werbungskosten: Was ist erlaubt?

Im Artikel eigengenutzte Immobilie Steuern sparen ging es um "haushaltsnahe Dienstleistungen" im Bezug zur Steuerersparnis durch Absetzbarkeit der Kosten. Die Frage.

"Was gehört zu den haushaltsnahe Dienstleistungen und darf von der Steuer abgesetzt werden?"

Schnell erklärt (Quelle: Finanzämter BW):

Art der Kosten Was kann abgesetzt werden?
Haushaltsnahe Beschäftigungen 20% der Aufwendungen, max. 510 Euro pro Jahr (geringfügige Beschäftigung) oder 20% der Aufwendungen, max. 4.000 Euro pro Jahr (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der begünstigten Aufwendungen, max. 4.000 Euro pro Jahr
Handwerkerleistungen 20% der Kosten, max. 1.200 Euro pro Jahr

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuerlich berücksichtigt werden und bieten eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Steuern halbieren / Vermögen verdoppeln: Live Webinar

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig Vermögen signifikant zu vergrößern? Mehr erfahren: blank

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse umfassen Tätigkeiten im Haushalt, wie beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Reinigung der Wohnung. Bei geringfügigen Beschäftigungen werden 20% der Aufwendungen, maximal 510 Euro pro Jahr, steuerlich gefördert. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gelten die Aufwendungen innerhalb eines einheitlichen Höchstbetrags von 20% der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen gehören und üblicherweise von fremden Dritten erledigt werden. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Gartenpflegearbeiten oder die Zubereitung von Mahlzeiten durch externe Dienstleister. Die Steuerermäßigung beträgt hier 20% der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Art der Dienstleistung Absetzbare Kosten
Putzarbeiten Arbeitskosten des Reinigungspersonals
Gartenpflege Arbeitskosten des Gärtners
Haushaltshilfe Arbeitskosten der Haushaltshilfe
Kinderbetreuung Kosten für die Kinderbetreuung
Pflegeleistungen Kosten für die Pflegeperson
Fensterputzen Arbeitskosten des Fensterputzers
Haustierbetreuung Kosten für die Betreuung von Haustieren

Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dabei können 20% der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, berücksichtigt werden. Zu den begünstigten handwerklichen Tätigkeiten gehören unter anderem Arbeiten an Wänden, Dächern, Fenstern und Türen, Reparaturen von Bodenbelägen sowie Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen.

Beachten Sie, dass bei allen genannten Leistungen die reinen Arbeitskosten steuerlich absetzbar sind und Materialkosten nicht berücksichtigt werden. Zudem müssen die Aufwendungen per Banküberweisung bezahlt werden.

Mit der Nutzung dieser steuerlichen Möglichkeiten können Haushalte ihre Steuerlast deutlich senken und von attraktiven Ermäßigungen profitieren.

Steuer-Potenzial Analyse (Download)

Lernen Sie hier wichtigsten Immobilien Steuer-Tipps, so können Sie mit Ihrer Immobilie Steuern sparen und (noch mehr) Vermögen aufbauen. Dafür können wir Ihnen auch unser Steuer-Potenzial Tool empfehlen, das Analyse Tool finden Sie in den Downloads:

Steuern sparen mit Immobilien

Wer möchte nicht gerne bei der Steuererklärung bares Geld sparen? Mit haushaltsnahen Beschäftigungen und Handwerkerleistungen ist das möglich. Damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung keine Einsparmöglichkeiten übersehen, haben wir hier noch mehr Steuer Tipps für Sie: