Hausgeldabrechnung der WEG: Unterschied Nebenkosten, Inhalt & Wirtschaftsplan

Hausgeldabrechnung – Die Hausgeldabrechnung ist für Sie als Eigentümer das, was für Ihre Mieter die Nebenkostenabrechnung ist: Abgaben für die Benutzung der Immobilie. Doch welche Kosten genau erwarten Sie in einer solchen Abrechnung? Und worauf begründen die monatlichen Beträge des Hausgeldes? Wie hängt die Hausgeldabrechnung mit dem Wirtschaftsplan zusammen? All diese Fragen werden Ihnen hier in diesem Artikel beantwortet. Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG.

Hausgeldabrechnung: Erster ÜberblickHaus mit einem Geldschein davor

In der Hausgeldabrechnung werden alle Kosten innerhalb eines Jahres aufgeführt, die für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums nötig waren, sowie die verbrauchsabhängigen Ausgaben zusammengefasst.

Jeder Eigentümer leistet eine monatliche Vorauszahlung des Hausgeldes, das in der Abrechnung mit den tatsächlich angefallenen Ausgaben verrechnet wird. So kann es für jeden Eigentümer entweder zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung kommen.

Bevor wir in die Tiefe gehen, schauen wir uns noch mal genauer an, was das Hausgeld einer WEG eigentlich ist.

Unter einem Hausgeld versteht man die monatlichen Vorschüsse, die monatlich von jedem Wohnungseigentümer an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt werden. Es ist mit den Zahlungen der Betriebskosten vom Mieter an den Eigentümer zu vergleichen.

Hausgeld = Nebenkostenabrechnung für Eigentümer.

Nachdem Sie wissen, was das Hausgeld genau ist, schauen wir uns die Hausgeldabrechnung genauer an.

Hausgeldabrechnung im Überblick

Hier die Hausgeldabrechnung in Kürze zusammengefasst:

  • Hausgeld entspricht einer Nebenkostenabrechnung für Eigentümer
  • Aufführung aller Kosten innerhalb eines Jahres
  • Auflisten der Kosten für Unterhaltung von Gemeinschaftseigentum
  • Zusammenfassen der verbrauchsabhängigen Ausgaben
  • jeder Eigentümer leistet monatliche Hausgeldvorauszahlungen
  • Höhe des Hausgeldes wird nach Miteigentumsanteil berechnet
  • einige Kosten können auf Mieter umgelegt werden

Tipp! Andere lesen auch Jahresabrechnung, Betriebskostenabrechnung und Wirtschaftsplan.

Aus diesen Einnahmen und Ausgaben wird vom Verwalter der WEG einmal jährliche einen Wirtschaftsplan erstellt. Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung für WEGs und sollte deshalb in jeder WEG einmal jährlich bei der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Exkurs: Wirtschaftsplan der WEGCheckliste in Dokumentform mit einem Haus und Garage davor

Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für Sie als Eigentümer eines der wichtigsten Dokumente. Er beinhaltet eine Auflistung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Höhe der Instandhaltungsrücklagen für das kommende Wirtschaftsjahr.

Die Prognose des Wirtschaftsplans legt die Höhe der monatlichen Hausgeldzahlungen fest.

Der Wirtschaftsplan wird einmal im Jahr bei der Eigentümerversammlung vorgelegt und von den Eigentümern beschlossen. Auf ihm begründet die Höhe der Summe für die Hausgeldzahlungen des kommenden Wirtschaftsjahres.

Der Wirtschaftsplan zusammengefasst:

  • Auflistung Einnahmen und Ausgaben kommendes Wirtschaftsjahr
  • Höhe der Instandhaltungsrücklagen
  • wird von Hausverwalter erstellt
  • Grundlage für monatliches Hausgeld

Tipp! Lesen Sie hier den gesamten Artikel zum Thema Wirtschaftsplan einer WEG.

Einmal im Jahr wird die Hausgeldabrechnung von der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft an alle Eigentümer ausgehändigt. Die Höhe dieser Kosten wird nach dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum eines jeden Eigentümers berechnet.

Das Hausgeld ist mit den Nebenkosten zu verglichen, darf aber nicht als dasselbe bezeichnet werden. Der WEG Verwalter stellt die Hausgeldabrechnung für jeden Eigentümer der WEG auf:

Werfen wir einen Blick zurück auf die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen in einer WEG.

Exkurs: Miteigentumsanteil und Kostenverteilung

Der Miteigentumsanteil gibt in Form eines Wertes an, wie groß der Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum ist. Er wird in der Regel als Bruchteil von 1.000 oder 10.000 angegeben und muss in der Teilungserklärung, sowie im Kaufvertrag und Grundbuch vermerkt sein.

Somit bestimmt der Miteigentumsanteil, inwiefern Sie sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum beteiligen müssen. Haben Sie mehr Miteigentumsanteile, tragen Sie auch einen größeren Teil zu den anfallenden Kosten bei.

Miteigentumsanteil in Kürze:

  • teilt Wohnanlage in Einheiten auf
  • Aufteilung nach Größe der Wohnung
  • wird in Wert (Tausendstel oder Zehntausendstel) angegeben
  • wird in Teilungserklärung, Grundbuch und Kaufvertrag vermerkt

Die Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen, werden nach einem gesetzlich vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Zu den Kosten, die anfallen können, zählen unter anderem Kosten für Sanierungen und Modernisierungen sowie Verwaltungskosten oder bauliche Veränderungen an der Immobilie.

Hier die Kosten, die beim Gemeinschaftseigentum anfallen können:

  • Modernisierungskosten
  • Kosten für bauliche Veränderungen
  • Kosten für Sanierung / Instandhaltung / Reparaturen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten

Tipp! Lesen Sie hier den gesamten Artikel zum Thema Kostenverteilung in einer WEG.

Jeder Eigentümer in einer WEG vertritt auf der Eigentümerversammlung seine Miteigentumsanteile an der Gesamtimmobilie:

Nachdem Sie im Groben über die Hausgeldabrechnung Bescheid wissen, gehen wir noch etwas weiter in die Tiefe. Schauen wir uns den Inhalt der Hausgeldabrechnung an.

Inhalt der Hausgeldabrechnung

Die Hausgeldabrechnung entspricht inhaltlich in großen Teilen der Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung. Der Unterschied hierbei jedoch ist, dass die Hausgeldabrechnung zu den laufenden Kosten Aufschluss über die Instandhaltungskosten sowie die Verwaltungskosten einer WEG gibt.

Dies sollte eine typische Hausgeldabrechnung beinhalten:

Nicht alle dieser aufgeführten anfallenden Kosten müssen Sie als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus selbst zahlen. Einige der Kosten können Sie auf Ihren Mieter umlegen. Welche das sind, schauen wir uns hier in Kürze an.

Umlagefähige Nebenkosten

Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen die Kosten, die konkret mit der Nutzung durch den Mieter zusammenhängen. Diese Kosten, die sonst für Sie als Hausgeld anfallen würden, können Eigentümer als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter aufführen.

Diese Kosten lassen sich aus der Hausgeldabrechnung auf den Mieter umlegen:

  • Abwassergebühr
  • Kosten für den Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Fernsehen, Antenne, Kabelanschluss
  • Betrieb eines Wasch- und Trockenraums
  • Schornsteinfeger
  • sonstige Betriebskosten

Da bei der Hausgeldabrechnung zu den oben aufgeführten umlagefähigen Kosten zudem die Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen dazugezählt werden, fällt diese meist 20 bis 30 Prozent höher aus, als die Nebenkostenabrechnung.

Sie sind erst neulich in eine Eigentümergemeinschaft eingetreten oder haben vor, eine Eigentumswohnung in einer WEG zu kaufen? Dann finden Sie im nächsten Abschnitt alle nötigen Informationen, die Sie zum Eintritt in eine WEG benötigen.

Eigentümergemeinschaft im Überblick

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch Teileigentümer der gesamten Immobilie und treten somit auch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Der Zusammenschluss aller Eigentümer kann Ihnen viele Vorteile für die anfallenden Kosten in Ihrem gewählten Mehrparteienhaus bringen.

Der größte Vorteil einer Eigentümergemeinschaft ist, dass Sie als einzelner Eigentümer nie zu 100 % für die anfallenden Kosten (Sanierung, Renovierung & Co.) verantwortlich sind. Als Nachteil lässt sich aufführen, dass Sie Kompromisse mit den anderen Eigentümern eingehen müssen und keine Macht zur alleinigen Entscheidung haben.

Jede Eigentümergemeinschaft muss regelmäßig zu einer Eigentümerversammlung zusammentreten, um anstehende wichtige Dinge rund um die Immobilie zu besprechen. In diesem Ratgeber finden Sie alles Wichtige, was Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung wissen müssen.

Jahresabrechnung WEG: Einnahmen & Ausgaben

Jedes Jahr muss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Jahresabrechnung vorgelegt werden, die von einem Verwalter erstellt wird. Diese wird in der Eigentümerversammlung besprochen und sollte alle Einnahmen und Ausgaben der WEG, sowie die Einzelabrechnungen für die Eigentümer der Immobilie beinhalten. Wie die Jahresabrechnung aufgebaut ist und wie diese strukturiert sein sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.