Wirtschaftsplan: Inhalt & Aufbau – Einnahmen und Ausgaben der WEG
Wirtschaftsplan - Als Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) haben Sie einige wichtige Dokumente zu beachten, darunter fällt auch der Wirtschaftsplan. Dieser gibt alle Einnahmen und Ausgaben der WEG an, die das Gemeinschaftseigentum, sowie Ihr eigenes Teileigentum betreffen. Was genau ist ein Wirtschaftsplan? Und was ist der Unterschied zwischen einem Gesamtwirtschaftsplan und einem Einzelwirtschaftsplan? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet. Tipp! Sie wollen sich selbst als Verwalter einer WEG aufstellen lassen? Lesen Sie hier alles zu WEG selbst verwalten. Zurück zu WEG.
Was ist ein Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für Sie als Eigentümer eines der wichtigsten Dokumente. Er beinhaltet eine Auflistung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Höhe der Instandhaltungsrücklagen für das kommende Wirtschaftsjahr.
Wirtschaftsplan = finanzielle Kalkulation der WEG des kommenden Wirtschaftsjahres
Das Erstellen dieses Plans ist die Aufgabe des Hausverwalters und dient Ihnen als Grundlage für die das monatliche Hausgeld, das Sie in einer WEG für anfallende Kosten wie Verwaltung und Co. zu zahlen haben.
Der Wirtschaftsplan zusammengefasst:
- Auflistung Einnahmen und Ausgaben kommendes Wirtschaftsjahr
- Höhe der Instandhaltungsrücklagen
- wird von Hausverwalter erstellt
- Grundlage für monatliches Hausgeld
Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung für WEGs und sollte deshalb in jeder WEG einmal jährlich bei der Eigentümerversammlung beschlossen werden.
Eigentümerversammlung: Beschluss des Wirtschaftsplans
Um einen Wirtschaftsplan gültig zu machen, muss er bei der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. Um diese Beschlussfassung gültig zu machen, müssen alle Einzelwirtschaftspläne der einzelnen Wohnungseigentümer vorliegen. Wenn der Plan bisher nicht beschlossen ist, gilt der alte bis zur nächsten Sitzung weiter.
Wann ist ein Wirtschaftsplan gültig?
- muss bei Eigentümerversammlung beschlossen werden
- es müssen alle Einzelwirtschaftspläne vorliegen
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Im Wirtschaftsplan werden alle Gelder aufgelistet, die für die Bewirtschaftung der Immobilie benötigt werden. Der Wirtschaftsplan muss immer so erstellt werden, dass er ohne Hilfe von Außen gut lesbar und verständlich ist.
Aufbau des Wirtschaftsplans
Generell und im Allgemeinen besteht der Wirtschaftsplan aus folgenden Punkten:
- Einnahmen und Ausgaben betreffend Gemeinschaftseigentum
- Kosten, die Eigentümer zu tragen haben (Hausgeld, ...)
- Festsetzung der Höhe der Instandhaltungsrücklagen
Einnahmen und Ausgaben
Diese generell festgelegten Inhalte werden im Einzelnen aufgeschlüsselt. Die Einnahmen und Ausgaben der WEG nehmen hierbei einen größeren Teil in Anspruch. Darunter können Kosten für das Abwasser, den Müll oder den Schornsteinfeger fallen.
Diese Kosten bzw. Ausgaben werden im Wirtschaftsplan aufgezählt:
- Gebühren für Frisch- und Abwasser
- Gebühren für Müll
- Winterdienst
- Lohn für Hausmeister
- Reinigung des Treppenhauses
- Lohn für Gärtner
- Schornsteinfeger
- Heizkosten
- Verwaltungskosten WEG
- Instandhaltungskosten
- Sanierungskosten
- Versicherungen
Diese Einnahmen werden aufgelistet:
- Zinserträge der Konten der WEG
- Einnahmen Instandhaltungsrücklagen
- Einnahmen aus Waschmaschinen
- monatlich zuzahlendes Hausgeld
- Mieterträge aus Gemeinschaftseigentumsvermietung
Nachdem Sie nun wissen, wie ein Wirtschaftsplan im generellen aufgebaut ist, stellt sich die Frage, was der Unterschied zwischen einem Einzelwirtschaftsplan und einem Gesamtwirtschaftsplan ist. Schauen wir uns jetzt diesen genauer an.
Einzelwirtschaftsplan vs. Gesamtwirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter der WEG erstellt. Neben dem Gesamtwirtschaftsplan, der für alle Ausgaben und Einnahmen des Gemeinschaftseigentums gilt, erstellt der Verwalter für jedes Teileigentum einen Einzelwirtschaftsplan.
Gesamtwirtschaftsplan: Gemeinschaftseigentum
Der Gesamtwirtschaftsplan gibt alle Einnahmen und Ausgaben der WEG an, die die gesamte Immobilie betreffen und richtet sich immer an die Kosten des Gemeinschaftseigentums. Diese Kosten für Energie, eine gemeinschaftlich genutzte Heizanlage oder Verwaltungskosten für das Gebäude, werden unter allen Eigentümern der WEG anteilsmäßig nach einem Verteilerschlüssel aufgeteilt.
Der Gesamtwirtschaftsplan zusammengefasst:
- betrifft Einnahmen und Ausgaben für Gemeinschaftseigentum
- Kosten unter allen Eigentümern nach Verteilungsschlüssel aufgeteilt
Einzelwirtschaftsplan: Teileigentum
Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen in einer WEG nicht nur mit dem Gesamtwirtschaftsplan rechnen, sondern auch auf Ihren Einzelwirtschaftsplan für Ihr Teileigentum achten. Er gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Kosten an Hausgeld im kommenden Wirtschaftsjahr auf Sie zukommen, sowie die Höhe der Kosten für die Instandhaltungsrücklage.
Der Einzelwirtschaftsplan zusammengefasst:
- betrifft Einnahmen und Ausgaben für Teileigentum
- Kostenberechnung für Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen
Jahresabrechnung: Aufbau, Inhalt & Co.
Jedes Jahr muss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Jahresabrechnung vorgelegt werden, die von einem Verwalter erstellt wird. Diese wird in der Eigentümerversammlung besprochen und sollte alle Einnahmen und Ausgaben der WEG, sowie die Einzelabrechnungen für die Eigentümer der Immobilie beinhalten. Wie die Jahresabrechnung aufgebaut ist und wie diese strukturiert sein sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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