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Schornsteinfeger (Wiki, Definition): Heizung, Öfen

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Der Schornsteinfeger ist seit der Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) 2013 kein Monopolist mehr — trotzdem führt an ihm kein Weg vorbei. Als Eigentümer einer Immobilie mit Feuerstätte, Heizungsanlage oder Lüftungssystem sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig prüfen, messen und kehren zu lassen. Was viele unterschätzen: Die Kosten liegen je nach Anlage zwischen 60 und 350 Euro pro Jahr, und bei Mietshäusern sind sie als Betriebskosten umlagefähig. Wer Fristen verpasst oder Mängel ignoriert, riskiert Bußgelder bis 5.000 Euro und im Brandfall den Versicherungsschutz.

Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegers

Das Schornsteinfegerhandwerk teilt sich seit 2013 in zwei Bereiche: hoheitliche Pflichtaufgaben durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) und freie Tätigkeiten, die Sie bei jedem zugelassenen Betrieb in der EU beauftragen dürfen. Diese Trennung ist wirtschaftlich relevant — bei den freien Arbeiten lässt sich durch Vergleichsangebote oft 20–40 % sparen, was bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten schnell den Cashflow um 200 Euro pro Jahr verbessert.

Hoheitliche Aufgaben des Schornsteinfegers

Hier hat der Bezirksschornsteinfeger ein gesetzliches Monopol. Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich vom zuständigen bBSF durchgeführt werden, der per Ausschreibung für sieben Jahre bestellt wird (§ 8 SchfHwG).

  • Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre
  • Ausstellung des Feuerstättenbescheids
  • Bauabnahme neuer Feuerstätten
  • Tauglichkeitsprüfung von Schornsteinen
  • Überwachung der Fristeinhaltung
  • Führung des Kehrbuchs nach § 19 SchfHwG

Freie Tätigkeiten des Schornsteinfegers

Kehren, Messen und Überprüfen sind seit 2013 dem Wettbewerb geöffnet. Eigentümer dürfen jeden im bundesweiten Schornsteinfegerregister eingetragenen Betrieb beauftragen — auch aus dem Nachbarbezirk oder aus dem EU-Ausland.

  • Kehrarbeiten an Schornsteinen
  • Abgaswegeüberprüfung von Heizungen
  • Messung nach 1. BImSchV
  • Reinigung von Lüftungsanlagen
  • Energieberatung im Wohngebäude

Der Feuerstättenbescheid im Detail

Der Feuerstättenbescheid ist ein Verwaltungsakt nach § 14a SchfHwG mit Rechtsbehelfsbelehrung. Er enthält für jede einzelne Anlage die Art der Schornsteinfegerarbeit, das Ausführungsdatum und die Fristen. Wer Einwände hat, muss innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — danach wird der Bescheid bestandskräftig und ist nur noch über aufwendige Folgeverfahren angreifbar. Bei Anlagenänderungen (Tausch, Stilllegung, Erweiterung) wird automatisch ein neuer Bescheid erlassen, was 15–30 Euro Verwaltungsgebühr kostet.

Kehr- und Überprüfungsordnung: Fristen für Heizung und Öfen

Welche Anlage wann geprüft wird, regelt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die Häufigkeit hängt vom Brennstoff, der Anlagenart und der Nutzungsintensität ab. Der Feuerstättenbescheid Ihres bBSF listet alle Termine verbindlich auf.

Fristen für Schornsteinfeger nach Brennstoff

Anlagentyp Kehren Messen
Gasheizung (Brennwert) entfällt alle 3 Jahre
Gasheizung (Niedertemperatur) entfällt alle 2 Jahre
Ölheizung (Niedertemperatur) 1× jährlich alle 2 Jahre
Pelletheizung 2× jährlich 2× jährlich
Kaminofen (gelegentlich) 1× jährlich einmalig
Kachelofen (Dauerbetrieb) 3× jährlich einmalig
Offener Kamin nach Nutzung
Holzvergaserkessel 1–2× jährlich 2× jährlich
Wärmepumpe (rein elektrisch) entfällt entfällt

Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger

Die große Feuerstättenschau führt der bBSF zweimal in sieben Jahren durch — also etwa alle 3,5 Jahre. Dabei begeht er das gesamte Gebäude, prüft Brandsicherheit, Statik der Schornsteinköpfe, Verbindungsstücke und die ordnungsgemäße Aufstellung von Öfen. Das Ergebnis ist der Feuerstättenbescheid, der alle Termine für die nächste Periode festlegt.

Wärmepumpe und Schornsteinfeger

Reine Luft-Wasser- oder Sole-Wärmepumpen ohne Zusatzfeuerung benötigen weder Kehrung noch Messung — der Schornsteinfeger ist außen vor. Anders bei Hybridanlagen mit Gas- oder Ölspitzenkessel: Hier bleibt die volle Prüfpflicht für den fossilen Anlagenteil bestehen. Wer komplett von Öl auf Wärmepumpe umstellt, sollte die Stilllegung des Schornsteins schriftlich beim bBSF anzeigen — sonst läuft das Kehrbuch weiter und es entstehen unnötige Gebühren. Diese Umstellung ist auch ein klassischer Posten beim Renovierungs-ROI.

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Kosten für den Schornsteinfeger

Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten sind in der KÜO bundeseinheitlich festgelegt und werden in Arbeitswerten (AW) abgerechnet — aktuell rund 1,20 Euro pro AW zzgl. 19 % MwSt. Freie Tätigkeiten sind verhandelbar. Bei einer Kapitalanlage-Kalkulation sollten Sie 80–250 Euro jährlich pro Wohneinheit einplanen.

Typische Kosten Schornsteinfeger pro Jahr

Leistung Kosten netto Häufigkeit
Kehren Schornsteinzug 8–15 € pro Vorgang
Abgasmessung Gasheizung 40–70 € alle 3 Jahre
Abgasmessung Ölheizung 50–90 € alle 2 Jahre
Feuerstättenschau 40–80 € alle 3,5 Jahre
Feuerstättenbescheid 15–30 € alle 3,5 Jahre
Bauabnahme neuer Ofen 80–180 € einmalig
CO-Messung Kaminofen 35–60 € nach Bedarf
Anfahrtspauschale 10–25 € pro Termin
Energieberatung BAFA 400–1.300 € einmalig

Arbeitswerte und Stundensätze nach KÜO

Die KÜO legt für jede Tätigkeit eine feste Anzahl Arbeitswerte fest. Eine Feuerstättenschau für ein Einfamilienhaus mit zwei Anlagen hat etwa 50–60 AW, eine Bauabnahme bis zu 130 AW. Bei einem AW-Satz von 1,20 Euro netto bedeutet das 60–156 Euro für diese hoheitlichen Leistungen — die genaue Höhe variiert leicht zwischen den Bundesländern, weil einige Länder Zuschläge oder Mehrwertsteuerregelungen abweichend handhaben.

Bundesland-Vergleich der Schornsteinfegergebühren

Bundesland Ø Jahreskosten EFH Gas Ø Jahreskosten EFH Öl
Bayern 95–140 € 140–210 €
Baden-Württemberg 100–150 € 150–220 €
NRW 90–130 € 130–200 €
Niedersachsen 85–125 € 125–195 €
Berlin/Hamburg 110–160 € 160–240 €
Sachsen/Thüringen 80–120 € 120–185 €

Rechenbeispiel Schornsteinfeger im Mehrfamilienhaus

Beispiel: Ein Vierfamilienhaus mit zentraler Gas-Brennwerttherme und einem Kaminofen im Erdgeschoss. Jährliche Kosten: Abgasmessung anteilig (alle 3 Jahre 60 €) = 20 €, Kehren Kaminofen 1× pro Jahr = 25 €, anteilige Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre 70 €) = 20 €, Feuerstättenbescheid anteilig 8 €, Anfahrtspauschale 12 €. Summe: ca. 85 Euro pro Jahr — vollständig auf die vier Mietparteien als Betriebskosten umlagefähig (rund 21 € pro Wohnung). Das verbessert auch die Mietrendite minimal, weil die Kosten nicht aus der Kaltmiete fließen.

Zweites Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Ölheizung und Pelletkessel

Ein selbst genutztes EFH in Niedersachsen mit Ölkessel (Bestand) und zusätzlichem Pellet-Kaminofen: Kehren Ölzug 1× jährlich 30 €, Abgasmessung Öl alle 2 Jahre 80 € = 40 € p. a., Kehren Pelletofen 2× jährlich 40 €, CO-Messung Pelletofen alle 2 Jahre = 25 € p. a., Feuerstättenschau anteilig 22 €, Bescheid anteilig 7 €, Anfahrt 18 €. Summe: rund 182 Euro pro Jahr netto. Beim selbst genutzten Objekt nicht umlegbar — relevant für die monatliche Belastung und die Gesamtkalkulation des Eigennutz-Rechners.

Praxis-Tipp: Holen Sie für Mess- und Kehrarbeiten alle drei Jahre ein Vergleichsangebot eines Wettbewerbsbetriebs ein. Bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten lassen sich oft 150–250 Euro netto pro Jahr sparen — über 20 Jahre Haltedauer summiert sich das auf 3.000–5.000 Euro Mehrertrag, der direkt in die Eigenkapitalrendite fließt.

Schornsteinfeger und Heizungsmodernisierung

Seit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt der Schornsteinfeger eine zentrale Rolle bei der Heizungswende. Er kontrolliert nicht nur Bestandsanlagen, sondern dokumentiert auch den Austausch alter Konstanttemperaturkessel und berät zur 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Neubauten und Heizungsneueinbau.

Austauschpflicht durch Schornsteinfeger geprüft

Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und vor 1991 eingebaut wurden, mussten bereits ausgetauscht sein. Für Anlagen ab 1991 gilt: 30 Jahre nach Einbau ist Schluss (§ 72 GEG). Der Schornsteinfeger meldet Verstöße der unteren Bauaufsichtsbehörde — Bußgeld bis 50.000 Euro. Eine Heizungserneuerung ist außerdem ein klassischer Posten beim Fix-Flip-Rechner bei Bestandsobjekten und beeinflusst die Anschlussfinanzierung, weil energetisch sanierte Häuser bessere KfW-Konditionen erhalten.

Kaminöfen und Schornsteinfeger-Kontrolle

Für Einzelraumfeuerstätten gilt die 1. BImSchV: Öfen mit Typprüfung vor 1995 mussten bis Ende 2024 ausgetauscht, nachgerüstet (Feinstaubfilter) oder stillgelegt werden. Stufe 2 betrifft Anlagen mit Datum 1995–2010. Der Schornsteinfeger prüft die Typenschilder und meldet nicht-konforme Öfen.

  • Grenzwert CO: max. 1,25 g/m³
  • Grenzwert Feinstaub: max. 0,04 g/m³
  • Wirkungsgrad: mindestens 73 %
  • Nachweis über Typprüfung erforderlich

Stilllegung von Feuerstätten

Wer einen alten Kaminofen außer Betrieb nimmt, muss dies dem bBSF schriftlich melden. Erst nach Eintragung im Kehrbuch entfallen die Kehr- und Messpflichten. Empfehlenswert: Anschlussöffnung dauerhaft verschließen lassen (Kosten 60–120 Euro) — sonst gilt die Anlage formal weiter als nutzbar. Bei einem Verkauf der Immobilie ist die saubere Dokumentation entscheidend, weil sie sich direkt auf die Bewertung beim Kaufpreisfaktor auswirken kann.

Rechte und Pflichten des Eigentümers

Wer eine Immobilie kauft, übernimmt automatisch die Pflichten aus dem Feuerstättenbescheid. Beim Erwerb sollten Sie sich diesen Bescheid vom Verkäufer aushändigen lassen — fehlt er, drohen Lücken in der Dokumentation. Auch die Kaufnebenkosten umfassen indirekt eine Erstprüfung, wenn Sie Anlagen umbauen. Regionale Unterschiede bei den Erwerbsnebenkosten finden Sie in der Übersicht Kaufnebenkosten nach Bundesland.

Pflichten beim Schornsteinfeger-Termin

Pflicht Folge bei Verstoß
Termin ermöglichen Bußgeld bis 5.000 €
Mängel fristgerecht beheben Stilllegung der Anlage
Nachweise aufbewahren Verlust Versicherungsschutz
Anlagenänderungen melden Ordnungswidrigkeit
Feuerstättenbescheid umsetzen Ersatzvornahme auf Kosten
Zugang zu allen Räumen Zwangsöffnung möglich

Schornsteinfeger ablehnen oder wechseln

Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie nicht wählen — er ist hoheitlich zugeteilt. Bei freien Tätigkeiten dagegen sind Sie frei. Sinnvoll ist ein Vergleich, wenn der bBSF deutlich über den ortsüblichen Preisen liegt. Ein Wechsel des Anbieters für die Messung kann pro Jahr 30–60 Euro sparen — bei mehreren Wohneinheiten ein relevanter Faktor für den DSCR-Check bei finanzierten Renditeobjekten.

Versicherungsschutz und Brandfall

Gebäudeversicherer können bei nachgewiesener Vernachlässigung der Schornsteinfegerpflichten die Leistung kürzen oder vollständig verweigern (§ 81 VVG, grobe Fahrlässigkeit). Im Brandfall verlangt der Versicherer regelmäßig den letzten Feuerstättenbescheid und das Kehrbuch. Fehlen diese Unterlagen, drohen sechsstellige Schadenssummen am Eigentümer hängen zu bleiben. Besonders bitter: Die Wohngebäudeversicherung ist anders als die Grunderwerbsteuer kein einmaliger Posten, sondern ein dauerhaft schützender Vertrag — der hier zur Falle werden kann. Mehr zur Steuerseite finden Sie unter Grunderwerbsteuer-Rechner.

Schornsteinfeger als Energieberater

Viele Schornsteinfeger sind zertifizierte Gebäudeenergieberater (HWK) und beim BAFA gelistet. Sie dürfen die Vor-Ort-Beratung erstellen, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) anfertigen und damit den Förderbonus von 5 % bei der BEG-Einzelmaßnahmenförderung freischalten.

Förderfähige Leistungen des Schornsteinfegers

  • Energieberatung Wohngebäude (BAFA)
  • Individueller Sanierungsfahrplan iSFP
  • Baubegleitung bei Sanierungen
  • Hydraul
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