Jahresabrechnung (WEG) (Wiki, Definition): Aufstellung der Einnahmen & Ausgaben der Eigentümergemeinschaft

Jahresabrechnung (Bedeutung) Immobilien Wiki -Bei der Jahresabrechnung handelt es sich um eine am Ende des Wirtschaftsjahres fällige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie gibt Aufschluss darauf, welche Kosten der einzelne Wohnungseigentümer für das vergangene Jahr zu tragen.

So ist nach § 16 WEG jeder Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, nicht nur für die Kosten seines Sondereigentums aufzukommen, sondern auch für die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören die Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und WEG-Verwaltung. Die Jahresabrechnung muss vom Verwalter erstellt und von der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden.

Lesen Sie hier mehr zu Beschlussfassung, Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklagen.

Jahresabrechnung in wenigen Worten

Alles Wichtige zur Jahresabrechnung zusammengefasst:

  • Aufstellung der Einnahmen & Ausgaben der WEG
  • Kosten des Sondereigentums & Gemeinschaftseigentums
  • Erstellung durch Verwalter am Ende des Jahres

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