WEG-Verwalter (Wiki, Definition): Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft

WEG-Verwalter (Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft) – Wenn ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, muss die neu gebildete Eigentümergemeinschaft zwingend einen WEG-Verwalter bestellen. Dieser bewirtschaftet das Gemeinschaftseigentum und wickelt die gesamten Kosten des Hauses ab.

Einmal im Jahr, rechnet er diese dann mit den Eigentümern ab. Die Besonderheit beim WEG-Verwalter ist, dass er sich ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum kümmert und nicht damit, was innerhalb der Wohnung / Einheit (Sondereigentum) passiert. Innerhalb des Sondereigentums, ist der Eigentümer selbst verantwortlich oder er beauftragt die sogenannte SEV-Verwaltung (Sondereigentumsverwalter).

Erfahren Sie mehr über Hausverwaltung, Sondereigentumsverwalter und Ordnungsgemäße Verwaltung.

WEG-Verwalter im Überblick

Der WEG-Verwalter einfach erklärt:

  • verantwortlich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer WEG
  • Pflichten sind gesetzlich im §§ 27, 28 WEG geregelt

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