WEG-Verwalter (Wiki, Definition): Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
WEG-Verwalter (Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft) – Wenn ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, muss die neu gebildete Eigentümergemeinschaft zwingend einen WEG-Verwalter bestellen. Dieser bewirtschaftet das Gemeinschaftseigentum und wickelt die gesamten Kosten des Hauses ab.
Einmal im Jahr, rechnet er diese dann mit den Eigentümern ab. Die Besonderheit beim WEG-Verwalter ist, dass er sich ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum kümmert und nicht damit, was innerhalb der Wohnung / Einheit (Sondereigentum) passiert. Innerhalb des Sondereigentums, ist der Eigentümer selbst verantwortlich oder er beauftragt die sogenannte SEV-Verwaltung (Sondereigentumsverwalter).
Erfahren Sie mehr über Hausverwaltung, Sondereigentumsverwalter und Ordnungsgemäße Verwaltung.
WEG-Verwalter im Überblick
Der WEG-Verwalter einfach erklärt:
- verantwortlich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer WEG
- Pflichten sind gesetzlich im §§ 27, 28 WEG geregelt
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