Mehrfamilienhaus, Neubau

Sondereigentumsverwalter (Wiki, Definition): Betreuung des Sondereigentums einer WEG

Sondereigentumsverwalter – Ein Sondereigentumsverwalter ist für die rundum Verwaltung von vermietetem Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich. Wenn sich ein Vermieter nicht persönlich um die Betreuung seines Mietobjekts kümmern kann oder möchte, übernimmt der Sondereigentumsverwalter seine in dem BGB geregelten Pflichten und entlastet ihn somit.

Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich also um die Verwaltung von Mietverhältnissen, die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen und vertritt den Eigentümer der Immobilie als  juristische Person gegenüber Dritten. Ein Sondereigentumsverwalter hat somit ähnliche Pflichten, wie ein Mietverwalter.

Erfahren Sie mehr über Hausverwaltung, Mietverwaltung und Verwaltervertrag.

Sondereigentumsverwalter im Überblick

Der Sondereigentumsverwalter einfach erklärt:

  • verantwortlich für die Verwaltung von vermietetem Sondereigentum
  • übernimmt die Pflichten des Vermieters
  • ähnliche Aufgaben, wie ein Mietverwalter

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