Mietverwalter (Wiki, Definition): Hausverwaltung bei Mietimmobilien

Mietverwalter – Ein Mietverwalter ist eine Person, Personengruppe oder Institution, die für die Verwaltung vermieteter Immobilien zuständig ist. Er entlastet durch seine Tätigkeiten den Vermieter und übernimmt seine im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Pflichten.

Um eine rundum Verwaltung des Mietobjekts zu gewährleisten, handelt er auf kaufmännischer, baulicher und juristischer Ebene. Er betreut die Mietverhältnisse, ist für die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich und vertritt den Eigentümer der Immobilie als  juristische Person gegenüber Dritten.

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Mietverwalter Erklärung im Überblick

Hier der Begriff des Mietverwalters zusammengefasst:

  • verantwortlich für die rundum Verwaltung eines Mietobjekts
  • übernimmt die im BGB verankerten Pflichten des Vermieters

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