WEG (Wiki, Definition): Wohnungseigentümergemeinschaft

WEG – WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft / Eigentümergemeinschaft. Die WEG ist ein wichtiger Begriff für Sie, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, aber auch ein Reihenhaus in einer Siedlung. Bei der Wohnungseigentümerversammlung werden gemeinsame Ziele besprochen und beschlossen. Die WEG führt Beschlüsse der Wohnungseigentümer durch, sie sorgt aber auch dafür, dass die Hausordnung eingehalten wird und trifft Maßnahmen für ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnanlage.

WEG in kurz:

  • Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage

Mehr zu Teileigentum, Teilung von Grundstücken, Teilungserklärung.

Wohnungseigentümergesetz §8

Hier sehen Sie das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG). Genauer § 8 Teilung durch den Eigentümer. Quelle: Bund, Stand 09/21.

  1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist.
  2. Im Fall des Absatzes 1 gelten § 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3, § 4 Absatz 2 Satz 2 sowie die §§ 5 bis 7 entsprechend.
  3. Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers als Wohnungseigentümer, sobald ihm der Besitz an den zum Sondereigentum gehörenden Räumen übergeben wurde.

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