Teileigentum (WEG) (Wiki, Definition): Gewerblich genutzte Räume

Teileigentum (Bedeutung) Immobilien Wiki – Das Teileigentum einer WEG ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Teileigentum steht immer in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einer Immobilie. Allerdings kommt Teileigentum wirklich nur dann ins Spiel, wenn Räumlichkeiten gewerblich, geschäftlich oder freiberuflich genutzt werden.

Das Teileigentum steht im Gegenteil zum Wohnungseigentum, das die Räume in einer WEG beschreibt, die tatsächlich zum Wohnen genutzt werden können. Gemeinsam bilden die beiden Begriffe das Sondereigentum einer WEG. Festgelegt wird das Teileigentum in der Teilungserklärung.

Mehr zur Teilung von Grundstücken, Teilungserklärung, Teilvertrag und WEG.

Übersicht zum Teileigentum

Teileigentum nochmals zusammengefasst:

  • betrifft Räumlichkeiten, die ausschließlich gewerblich oder geschäftlich genutzt werden
  • Wohnen im Teileigentum ist ein Verstoß gegen das Gesetz
  • steht im Gegensatz zu Wohnungseigentum

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