Sondereigentum (Wiki, Definition): Alleiniges Verfügungsrecht eines Eigentümers

Sondereigentum (Bedeutung) Immobilien Wiki – Das Sondereigentum bezeichnet alle Räume und Teile eines Gebäudes, an welchen ein Eigentümer das alleinige Verfügungsrecht erhält. Es ist dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt und beschreibt somit alle Räume, die nicht im Gemeinschaftseigentum stehen. Geregelt wird das Sondereigentum in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

An allen Teilen des Sondereigentums dürfen Veränderungen vom Eigentümer vorgenommen werden. Allerdings dürfen dabei weder das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum anderer Wohnungsinhaber beeinträchtigt, noch das Gebäude äußerlich umgestaltet werden.

Was gehört zum Sondereigentum?

  • Räume der eigenen Wohnung
  • nichttragende Wände / Zwischenwände
  • Fußbodenbelag
  • Innentüren
  • Heizkörper / Ventile / Öfen
  • Innenbereich des Balkons
  • Wand- / Deckenverkleidungen
  • Garagen / Stellplätze

Lesen Sie hier mehr zum Thema Immobilie, Grundstück und Wohnungseigentümerversammlung.

Sondereigentum Definition

Hier nochmal das Sondereigentum zusammengefasst:

  • alleiniges Verfügungsrecht eines Eigentümers über bestimmte Räume/Teile eines Gebäudes
  • alle Räume, die nicht im Gemeinschaftseigentum stehen
  • weitgehend mit Volleigentum gleichgestellt
  • Sondereigentum darf von Eigentümer verändert werden
  • Veränderungen dürfen anderes Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen

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