Was gehört zum Sondereigentum einer WEG? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG

Was gehört zum Sondereigentum einer WEG? In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat jeder Eigentümer bestimmte Eigentumsrechte und Anteile. Das Sondereigentum beinhaltet die Teile der Immobilie, die Sie verändern dürfen, ohne das Gemeinschaftseigentum zu beeinträchtigen. Doch was genau zählt zum Sondereigentum? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen.

Was gehört zum Sondereigentum einer WEG?

Welche Teile einer Immobilie genau zählen zum Sondereigentum? Rechtlich gesehen ist das Sondereigentum nicht genau definiert, weshalb es auf die Situation ankommt, was genau bei Ihnen unter das Sondereigentum zählt.

In jedem Fall zählen die Räumlichkeiten Ihrer eigenen Wohnung dazu, inklusive der Decken- und Wandverkleidungen, Fußbodenbeläge, Innentüren, die nicht tragenden Wände und die Sanitäranlagen.

Zum Sondereigentum zählt:

  • alle Räume Ihrer Wohnung
  • Bodenbeläge
  • nicht tragende Wände
  • Sanitäranlagen
  • Türen der Wohnung

Viele Teile der Immobilie lassen sich nicht genau als Sondereigentum definieren. Schauen wir uns nun einige Sonderfälle an.

Sonderfälle des Sondereigentums: Beispiele

In manchen Fällen ist es schwierig, das Sondereigentum genau zu definieren. Manche Teile der Immobilie teilen sich in Gemeinschaftseigentum wie auch in Sondereigentum auf.

Hierzu gehören unter anderem Balkone. Bei Balkonen zählen die Außenwände, die Decke sowie der Belag der Brüstung zum Gemeinschaftseigentum. Innenanstrich, der Raum des Balkons sowie der Bodenbelag hingegen gehören zum Sondereigentum.

Auch die Eingangstüren der Wohnung werden im Eigentumsrecht getrennt behandelt. Die Innenseite der Tür darf vom Eigentümer selbst verändert werden, die Außenseite gehört zu, Gemeinschaftseigentum und darf somit nicht verändert werden.

Was noch dazu zählen kann:

  • Garagenstellplatz (in Tiefgarage)
  • Lagerräume, Dachboden, Keller
  • Balkon von Innen
  • Wohnungseingangstüren von Innen

Eigentumsverteilung WEG

Sie wollen Ihre erste Eigentumswohnung kaufen und stehen jetzt vor der Frage, welches Eigentum Ihnen zusteht? In einem Mehrparteienhaus gibt es, was die Eigentumsverteilung angeht, viel zu beachten. Neben dem Sondereigentum haben Sie gleichzeitig das Recht auf Ihren Anteil des Gemeinschaftseigentums. Doch was ist der Unterschied? Und was bedeuten die Begriffe Teileigentum und Wohnungseigentum? Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. In diesem Artikel finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.

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