Warum kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG
Warum kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Eine WEG besteht oft nicht nur aus einem einzelnen Gebäude. Oftmals haben Sie das Glück, als Eigentümer einen Garten mit nutzen zu können. Allerdings kann es sein, dass Sie diesen nicht nutzen können, wenn anderen Eigentümern ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde. Warum also kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen.
Warum kann ein Garten kein Sondereigentum sein?
Wenn man einen Blick auf die Definition des Sondereigentums wirft, erkennt man schnell, dass Gärten, die zu einer WEG gehören, generell nicht under das Sondereigentum fallen können. Das Sondereigentum definiert sich laut § 3 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes durch abgeschlossene Räume, wozu ein Garten definitiv nicht zählt. Ein Garten gehört also in jedem Fall zum Gemeinschaftseigentum.
Gärten einer WEG gehören immer zum Gemeinschaftseigentum.
Somit darf jeder Wohnungseigentümer der WEG den Garten auf gleiche Weise, unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils, unbeschränkt und gemeinschaftlich nutzen. Allerdings können für die Gartennutzung für einzelne Eigentümer über bestimmte Sondernutzungsrechte entschieden werden.
Eigentumsverteilung WEG
Sie wollen Ihre erste Eigentumswohnung kaufen und stehen nun vor der Frage, welches Eigentum Ihnen zusteht? In einem Mehrparteienhaus gibt es, was die Eigentumsverteilung angeht, viel zu beachten. Neben dem Sondereigentum, haben Sie gleichzeitig das Recht auf Ihren Anteil des Gemeinschaftseigentums. Doch was ist der Unterschied? Und was bedeuten die Begriffe Teileigentum und Wohnungseigentum? Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. In diesem Artikel finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.
Garten einer WEG
Die Anlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss nicht immer nur aus einem einzigen, grauen Gebäude bestehen. Oftmals gibt es auf dem Grundstück von kleineren WEGs neben Garagen und Co. auch einen Garten, der zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings kann ein Garten auch oftmals zu Streit führen, wenn in der Teilungserklärung die Nutzung und Pflege des Gartens nicht ausdrücklich beschrieben ist. Wann ein Garten unter das Sondernutzungsrecht fällt, wer den Garten pflegen muss und welche Eigentumsrechte Ihnen als Eigentümer für einen Garten zukommen, erfahren Sie hier.