Garten (Wiki, Definition): Land, Freizeitaktivitäten & Nutzung

Ein Garten ist im immobilienwirtschaftlichen Sinne weit mehr als grüne Fläche – er ist werttreibendes Grundstückszubehör, mietrelevanter Ausstattungsfaktor und in der Verkehrswertermittlung ein eigenständiger Bewertungsposten. Je nach Lage, Pflegezustand und rechtlicher Einordnung (Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, gepachtet) verändert er den Kaufpreis um 5 bis 15 Prozent und die erzielbare Miete um 0,30 bis 1,20 EUR/m² Wohnfläche. Wer Garten falsch einordnet, verschenkt beim Verkauf fünfstellige Beträge oder verkalkuliert die Mietrendite. Dieser Beitrag zeigt die rechtliche, steuerliche und renditeseitige Einordnung mit konkreten Zahlen, Bundesland-Unterschieden und Praxisfallen aus der Bewertungsroutine.

Garten – Definition und immobilienrechtliche Einordnung

Juristisch ist der Garten kein selbständiger Begriff, sondern wird über das BGB, die WEG-Regelungen, das BauGB und die ImmoWertV erfasst. Entscheidend ist, ob der Garten zum Sondereigentum, zum Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht oder zum alleinigen Grundstückseigentum gehört – diese drei Konstellationen unterscheiden sich in Pflicht, Wert und Steuer erheblich.

Garten als Bestandteil des Grundstücks nach § 94 BGB

Bei Einfamilien- und Reihenhäusern ist der Garten wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 94 BGB). Er kann nicht separat verkauft werden, geht zwingend mit dem Grundstück über und unterliegt vollständig der Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis. Auch dauerhaft eingepflanzte Gehölze, Zäune und gemauerte Anlagen werden nach § 94 Abs. 1 BGB Eigentum des Grundstückseigentümers.

Garten als Sondernutzungsrecht in der WEG

In Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Garten in 90 Prozent der Fälle Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht für die Erdgeschosswohnung. Das bedeutet: Der Eigentümer darf nutzen, aber nicht baulich verändern – Pool, Gartenhaus oder Hochbeet brauchen Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 20 WEG. Seit der WEG-Reform genügt eine einfache Mehrheit für bauliche Veränderungen, wenn keine anderen Eigentümer beeinträchtigt werden.

Garten im Erbbaurecht und Pachtverhältnis

Beim Erbbaurecht gehört der Garten dem Erbbauberechtigten für die Laufzeit (typisch 75–99 Jahre), fällt aber bei Heimfall an den Grundstückseigentümer zurück. Kleingärten nach BKleingG sind besonders streng reguliert: maximal 400 m² Parzelle, Drittel-Regel (1/3 Nutzgarten, 1/3 Zier, 1/3 Erholung), Pachtzins gedeckelt auf das Vierfache der ortsüblichen erwerbsgärtnerischen Pacht.

Garten-Form Rechtsgrundlage Wertanteil am Kaufpreis Pflegepflicht
Eigentumsgarten EFH § 94 BGB 15–30 % Eigentümer
Sondernutzungsrecht WEG § 15 WEG a.F. / § 10 WEG 5–10 % laut Teilungserklärung
Gemeinschaftsgarten § 1 WEG 2–5 % WEG-Verwaltung
Erbbaurecht-Garten ErbbauRG 10–20 % (auf RestLZ) Erbbauberechtigter
Pachtgarten/Kleingarten BKleingG 0 % (nicht Eigentum) Pächter
Wegerechtsgarten (Dienstbarkeit) § 1018 BGB −5 bis −15 % variabel

Garten als Wertfaktor bei Kauf und Verkehrswertermittlung

Gutachter bewerten Gärten nicht nach Quadratmeter Rasen, sondern nach nutzbarer Fläche, Ausrichtung, Bodenqualität und Bebauungspotenzial. Ein 400 m² Südgarten in München-Bogenhausen erzielt 2.500 EUR/m² Bodenrichtwert; derselbe Garten in Brandenburg vielleicht 80 EUR/m². Diese Spannweite muss in jede Kapitalanlage-Kalkulation einfließen.

Garten und Bodenrichtwert – die richtige Kaufpreisprüfung

Bei einem 600 m² Grundstück mit 120 m² Bebauung verbleiben 480 m² Garten. Liegt der Bodenrichtwert bei 600 EUR/m², beträgt der reine Gartenwert 288.000 EUR. Wird das Grundstück als „Bauerwartungsland im Innenbereich nach § 34 BauGB“ eingestuft, kann der Wert auf 900 EUR/m² steigen – ein Aufschlag von 144.000 EUR allein durch Bebauungsrecht. Bodenrichtwerte sind über die BORIS-Portale der Länder kostenlos abrufbar.

Ausrichtung, Schnitt und Topografie als Wertkomponenten

Sachverständige nach § 194 BauGB rechnen Zu- und Abschläge auf den Bodenrichtwert. Folgende Faktoren beeinflussen den Verkehrswert direkt:

  • Südausrichtung +3 bis +8 % Aufschlag
  • Nordausrichtung −5 bis −10 % Abschlag
  • Hanglage über 15 % Gefälle −10 bis −20 %
  • Schlauchgrundstück oder Pfeifenstil −5 bis −15 %
  • Eckgrundstück mit zwei Gartenseiten +5 bis +10 %
  • Lärm- oder Bahnnähe −8 bis −20 %

Garten und Kaufnebenkosten richtig kalkulieren

Da der Garten Teil des Grundstücks ist, fallen alle Kaufnebenkosten auf den Gesamtwert an. Bei 500.000 EUR Kaufpreis (davon 150.000 EUR Gartenanteil) zahlen Sie in NRW 6,5 % Grunderwerbsteuer = 32.500 EUR, dazu rund 2 % Notar- und Grundbuchkosten. Eine Aufteilung Haus/Garten zur Steuerersparnis ist beim Verkauf nicht zulässig – auch Maklerkosten beziehen sich auf den Bruttokaufpreis inklusive Garten.

Bundesland-Unterschiede bei der Grunderwerbsteuer auf Gartenanteil

Die Grunderwerbsteuer auf den Gartenanteil unterscheidet sich zwischen Bayern und NRW um den Faktor 1,9 – ein erheblicher Hebel bei großen Grundstücken.

Bundesland Grunderwerbsteuer Auf 150.000 EUR Gartenanteil
Bayern, Sachsen 3,5 % 5.250 EUR
Hamburg 5,5 % 8.250 EUR
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt 5,0 % 7.500 EUR
Berlin, Hessen, MV 6,0 % 9.000 EUR
NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen 6,5 % 9.750 EUR

Ein Vergleich der Kaufnebenkosten nach Bundesland zeigt diesen Effekt für jeden Kaufpreisbereich.

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Garten als Renditefaktor bei Vermietung

Mieter zahlen für Garten messbare Aufschläge. Mietspiegelauswertungen großer Städte zeigen: Wohnungen mit alleiniger Gartennutzung erzielen im Schnitt 8 bis 14 Prozent höhere Mieten als vergleichbare Objekte ohne Außenfläche. Bei einem 80 m² Apartment für 12 EUR/m² sind das 80 bis 130 EUR Mehrmiete monatlich – das verändert die Mietrendite spürbar.

Rechenbeispiel 1: Garten-Effekt auf die Mietrendite

Beispiel Eigentumswohnung Köln-Sülz, 90 m², Kaufpreis 480.000 EUR, ohne Garten 13,50 EUR/m² = 1.215 EUR Kaltmiete. Mit 60 m² Sondernutzungsgarten erhöht sich die Miete auf 14,80 EUR/m² = 1.332 EUR. Differenz: 117 EUR/Monat = 1.404 EUR/Jahr. Bei 30.000 EUR Aufpreis für die Wohnung mit Garten ergibt sich eine zusätzliche Renditekomponente von 4,68 % auf den Mehrpreis – deutlich über typischen Kaufpreisfaktor-Verzinsungen.

Rechenbeispiel 2: EFH mit übergroßem Garten als Kapitalanlage

Reihenendhaus Leipzig-Plagwitz, 140 m² Wohnfläche, 650 m² Grundstück, Kaufpreis 420.000 EUR. Bodenrichtwert 350 EUR/m² = Bodenwert 227.500 EUR (54 % des Kaufpreises). Gebäude-AfA-Basis nur 192.500 EUR, daraus 2 % AfA = 3.850 EUR/Jahr. Kaltmiete 1.680 EUR/Monat = 20.160 EUR/Jahr. Bruttomietrendite 4,8 %, nach Abzug nicht umlagefähiger Kosten und Gartenpflege (1.200 EUR/Jahr) sinkt der Cashflow um rund 100 EUR/Monat gegenüber einem identischen Objekt mit nur 250 m² Grundstück. Der Bodenanteil drückt damit die Eigenkapitalrendite bei 80 % Finanzierung um 1,1 Prozentpunkte.

Praxis-Tipp: Bei Kapitalanlagen mit Bodenanteil über 40 % lohnt der DSCR-Check, weil die niedrige AfA den Steuervorteil schmälert und die Tilgungsbelastung den Cashflow stärker drückt als bei Wohnungen mit kleinem Bodenanteil.

Lage Mietaufschlag mit Garten Kaufpreisaufschlag Zusatzrendite
München Innenstadt 1,80–2,50 EUR/m² 12–18 % 3,2–4,1 %
Hamburg, Frankfurt 1,40–2,00 EUR/m² 10–14 % 3,8–4,8 %
Köln/Düsseldorf 1,20–1,80 EUR/m² 8–12 % 4,0–5,2 %
Leipzig/Dresden 0,80–1,30 EUR/m² 5–9 % 4,5–6,1 %
Mittelstädte 50–100k EW 0,50–1,00 EUR/m² 4–8 % 4,2–5,8 %
Ländlicher Raum 0,30–0,70 EUR/m² 3–6 % 3,8–5,5 %

Garten und Steuern – AfA, Veräußerung und Werbungskosten

Steuerlich wird der Garten unterschiedlich behandelt, je nachdem ob privat genutzt, vermietet oder gewerblich relevant. Der häufigste Fehler bei Vermietern: Gartenkosten werden pauschal als Werbungskosten angesetzt – das Finanzamt prüft aber auf Substanzcharakter und kann Beträge zurückweisen.

Garten und AfA – warum kein Abschreibungsanteil entsteht

Grund und Boden ist nicht abschreibungsfähig (§ 7 EStG). Bei einem Kaufpreis von 400.000 EUR mit 30 % Bodenanteil (120.000 EUR) bleiben nur 280.000 EUR für die Gebäude-AfA. Je größer der Garten, desto höher der nicht-abschreibbare Anteil – ein oft unterschätzter Steuernachteil bei Grundstücken über 800 m². Eine saubere Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag (Arbeitshilfe BMF) kann die AfA-Basis um 10 bis 20 % erhöhen.

Garten und Spekulationssteuer beim Verkauf

Der Verkauf innerhalb von 10 Jahren löst Spekulationssteuer aus (§ 23 EStG). Bei selbstgenutzten Eigenheimen ist der Verkauf steuerfrei – aber nur, wenn der Garten zur Wohnnutzung gehört. Vorsicht bei großen Grundstücken über 1.000 m²: Der BFH (Urteil IX R 7/10) erkennt nur den „üblichen Hausgarten“ als steuerfrei an – Übergrößen können anteilig steuerpflichtig sein. Bei einer Teilveräußerung des Gartens (Bauplatzabtrennung) entfällt die Eigennutzungs-Befreiung vollständig auf diesen Teil.

Gartenkosten als Werbungskosten bei Vermietung

Bei vermieteten Objekten sind laufende Gartenpflegekosten voll als Werbungskosten abziehbar. Eine neue Pflasterung, Teichanlage oder Carport gilt jedoch ab 4.000 EUR netto als nachträgliche Herstellungskosten und muss über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf greift zudem die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (anschaffungsnahe Herstellungskosten) – auch Gartensanierungen zählen mit.

Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Gartenanteil

Bei Übertragung selbstgenutzter Familienheime ist der Gartenanteil mitbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG), sofern die Wohnfläche 200 m² nicht überschreitet und der Erwerber 10 Jahre selbst nutzt. Bei vermieteten Wohnimmobilien gilt der 10 %-Bewertungsabschlag nach § 13d ErbStG auch auf den Bodenwert – ein häufig übersehener Hebel bei der Nachfolgeplanung.

Maßnahme Kosten Steuerliche Behandlung
Rasenmähen, Heckenschnitt 800–2.400 EUR/Jahr sofort abziehbar
Neuanlage Rasen, Beete 3.000–8.000 EUR Erhaltungsaufwand
Terrasse, Pflasterung 8.000–25.000 EUR Herstellungskosten, AfA
Pool, Gartenhaus > 30 m³ 15.000–60.000 EUR aktivierungspflichtig
Baumfällung Verkehrssicherung 500–3.000 EUR sofort abziehbar
Bewässerungsanlage automatisch 2.500–9.000 EUR i.d.R. Erhaltungsaufwand
Einfriedung/Gartenzaun erstmalig 3.000–12.000 EUR Herstellungskosten, AfA

Garten in der Betriebskosten- und Mietrechtspraxis

Die Umlage von Gartenpflegekosten auf Mieter ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermietern und Mietern. § 2 Nr. 10 BetrKV erlaubt die Umlage – aber nur unter klar definierten Voraussetzungen, die viele Mietverträge nicht sauber regeln.

Garten umlegen: was Vermieter wirklich abrechnen dürfen

Umlagefähig sind laufende Pflegekosten: Rasenmähen, Heckenschnitt, Bewässerung, Laubentfernung. Nicht umlagefähig sind Neuanlagen, Baumpflanzungen oder einmalige Reparaturen. Der BGH (VIII ZR 135/03) verlangt zudem, dass Mieter den Garten zumindest betreten dürfen – ein abgesperrter Vermieter-Garten darf nicht abgerechnet werden. Auch der Eigenleistungs-Stundensatz des Vermieters darf nach BGH (VIII ZR 41/09) angesetzt werden, jedoch nur in marktüblicher Höhe (8–15 EUR/Std.).

Verkehrssicherungspflicht und Haftung im Detail

Eigentümer haften nach § 823 BGB für umstürzende Bäume, lockere Äste und Wurzelschäden am Nachbargrundstück. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie verlangt mindestens einmal jährliche Sichtkontrolle, bei Verkehrsbäumen häufiger. Eine dokumentierte Kontrolle (Datum, Baumart, Befund, Foto) entlastet im Schadensfall. Streupflicht auf Gartenwegen, die zur Mülltonne führen, liegt bei Vermietern – und ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig.

Garten in der Eigennutzung – Kalkulation für Selbstnutzer

Wer selbst nutzt, sollte Gartenkosten in die monatliche Belastung einkalkulieren. Realistisch sind 1,50 bis 4,00 EUR/m² Gartenfläche und Jahr für Pflege, Wasser und Erneuerung. Bei 400 m² Garten ergibt das 600 bis 1.600 EUR Jahreskosten

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