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Beschlussfassung (WEG) (Wiki, Definition): Regelung in der Wohneigentümergesellschaft

Beschlussfassung (WEG) - Besteht bei einer Wohnungseigentümerversammlung eine Angelegenheit, kann sie diese mit einem Beschluss regeln. Diese Regelung erfolgt dann durch die Beschlussfassung. Typisches Beispiel ist die Beschlussfassung in Angelegenheiten der ordnungsgemäßen Verwaltung, wie beispielsweise die Beschlussfassung zur Jahresabrechnung, zum Wirtschaftsplan oder die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters. Besteht keine Beschlusskompetenz innerhalb der Versammlung kann die Regelung nur durch eine gegenseitige Vereinbarung geklärt werden.

Lies dir hier weitere Definitionen zu Beschluss (WEG), Beschlussfähigkeit (WEG) und Wohnungseigentümergemeinschaft durch.

Beschlussfassung (WEG) heißt

  • Klärung von Angelegenheiten mit Beschlusskompetenz
  • Regelung erfolgt durch die Beschlussfassung
  • Beschlussfassung zu Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan oder Verwaltung
  • ohne Kompetenz nur durch Vereinbarung

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