Eigentumswohnung (ETW) (Wiki, Definition): Mehrfamilienhaus, Privatperson und Eigentumsrecht
Eigentumswohnung - Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, meist in einem größeren Mehrparteienhaus, die das Eigentum einer Privatperson ist. Das Eigentumsrecht gilt in einem größeren Haus nur für die erworbene Wohnung, nicht für das ganze Haus. Das ganze Haus wird durch eine Verwaltung unterhalten und gilt als Gemeinschaftseigentum, über die Eigentumswohnung bzw. das Sondereigentum bestimmt der Eigentümer selbst. Eine Eigentumswohnung kann vermietet werden, im Mietvertrag werden die Regeln zur Miete festgelegt. Über das Mieteigentum in einem Mehrparteienhaus bestimmen alle Eigentümer gemeinsam, nicht die Mieter. Zum Mieteigentum gehören zum Beispiel der Gemeinschaftsgarten, ein Fahrstuhl oder die zentrale Wasserversorgung.
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Eigentumswohnung im Überblick
Hier nochmal die wichtigsten Informationen zur Eigentumswohnung in Kürze:
- ist das Eigentum einer Privatperson
- Eigentumsrecht gilt nur für Eigentumswohnung, nicht für das Haus in dem sie sich befindet
- über das Mieteigentum wird durch alle Eigentümer gemeinsam entschieden
Wohnungstypen: Liste
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