Grundbuch (Wiki, Definition): Amtliches Verzeichnis aller Grundstücke des Landes

Grundbuch (Bedeutung) Immobilien Wiki – Das Grundbuch ist ein vom Grundbuchamt geführtes und verwaltetes öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke des Landes. Hier erhält jedes Grundstück sein eigenes Grundbuchblatt, das seine rechtlichen Verhältnisse, den Eigentümer, die Belastungen und Pflichten dokumentiert. Es wird auch als Bestandsverzeichnis aller bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland bezeichnet.

Neben dem Bestandsverzeichnis besteht das Grundbuchblatt aus drei Abteilungen. Abteilung I gibt Aufschluss über die rechtlichen Eigentumsverhältnisse. Abteilung II  enthält alle Informationen zu den Nutzungsrechten, Nießbrauchrechten und Erbbaurechten. Abteilung III beinhaltet eine finale Auflistung aller Hypotheken, Renten- und Grundschulden.

Möchten Sie also Informationen über eine Immobilie haben, können Sie ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht des Bezirks einholen, allerdings nur mit einem berechtigten Interesse.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Auflassung (Grundbuch), Grundschuldlöschung und Grundbuchrecht.

Alles wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.

Grundbuch im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale des Grundbuchs:

  • amtliches Register
  • Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks
  • Informationen über Rechts-, Eigentums- und Schuldverhältnisse
  • Inhalt: Bestandverzeichnis & Abteilung I bis III
  • öffentlich einsehbar für jeden mit berechtigtem Interesse

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