Eigentumsverhältnisse (Wiki, Definition): Rechtmäßige Eigentümer der Immobilie

Eigentumsverhältnisse – Eigentumsverhältnisse im Immobilienkontext werden in jedem Grundbuchblatt in Abteilung 1 dokumentiert. Hier können Sie also nachlesen, wem rechtlich die Immobilie gehört. Im Grundbuch wird also geregelt, wer der rechtmäßige Eigentümer des Objekts ist. Außerdem werden in Abteilung 1 andere bestehen Anrechte wie z. B. Wegerechte angegeben und auch die Vorbesitzer des Grundstücks sind eingetragen und bis zum aller ersten Besitzer nachvollziehbar.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Bestandsverzeichnis, Abteilungen und Grundbuchamt.

Alles wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.

Eigentumsverhältnisse im Überblick

Der Begriff Eigentumsverhältnisse schnell und einfach erklärt:

  • das Eigentum betreffendes (rechtliches) Verhältnis
  • in Abteilung 1 eines Grundbuchblattes zu finden
  • Angaben zu dem oder den Eigentümern der Immobilie
  • Angaben zu Voreigentümern
  • Angaben zu sonstigen bestehenden Anrechten

Immobilien Wiki

1.000+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger! Lernen, Wissen aufbauen, erste Wohnung kaufen, der erste Schritt zum Immobilien Investor. Alle Fachbegriffe und Definitionen finden Sie jetzt im Immobilien-Erfahrung.de

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wie hilfreich war dieser Beitrag? Klicken Sie auf die Sterne um zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Danke für Ihre Bewertung!

Teilen Sie diesen Beitrag

Es tut uns leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?