Grundbucheintrag (Wiki, Definition): Eintrag im öffentlichen Eigentumsverzeichnis

Grundbucheintrag – Der Grundbucheintrag ist ein Eintrag in dem sogenannten Grundbuch, dem öffentliches Eigentumsverzeichnis, in welchem alle bebauten und unbebauten Grundstücke eines Gemeindebezirks sowie deren grundstücksgleichen Rechte und die bestehenden Eigentumsverhältnisse aufgezeichnet sind. Der Grundbucheintrag beim Grundstücks- und Immobilienkauf ist so wichtig, da rechtlich nur derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist der rechtmäßige Besitzer des Grundstücks ist. Den Grundbucheintrag kann allerdings erst beim Grundbuchamt erfolgen, wenn der Kaufvertrag von einem Notar bereits beglaubigt worden ist.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundbuchauszug und Grundbuchblattnummer.

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Grundbucheintrag in der Übersicht

Der Grundbucheintrag definiert sich wie folgt:

  • Eintrag im öffentlichen Eigentumsverzeichnis (Grundbuch)
  • beim Immobilienkauf Eigentum eintragen
  • Anfordern beim Grundbuchamt

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