Schlüsselübergabe nach Hauskauf

Wer im Grundbuch steht dem gehört das Haus? Schnell erklärt – Grundbuch

Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus? - eine der wichtigsten und häufigsten Fragen zum Thema Grundbuch, schnell erklärt.

Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus?

Ja - Wer im Grundbuch in Abteilung 1 als Eigentümer eingetragen ist, ist der rechtmäßige Besitzer der Immobilie. Der Grundbucheintrag beim Grundstücks- und Immobilienkauf ist daher von so hoher Bedeutung. Das bedeutet auch: Wenn Sie einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnen, hat das Objekt noch nicht ganz den Eigentümer gewechselt.

Allerdings veranlasst der Notar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Auslassungsvermerk im Grundbuch. Dieser dient dem Zweck, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehr anderweitig verkaufen kann. Damit ist die Immobilie also dem Käufer zugesichert. Durch die Vormerkung sind Sie rechtlich abgesichert, also ist keine Panik bei längeren Wartezeiten nötig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • rechtmäßige Eigentümer einer Immobilie steht im Grundbuch
  • erst wenn der Grundbucheintrag vorgenommen ist, ist man der rechtmäßige Besitzer
  • Auslassungsvermerk sichert Sie während des Kaufprozesses ab

Grundbucheintrag erklärt: Immobilienfinanzierung, Hauskauf & Eigentum eintragen

Spricht man vom Grundbucheintrag, so ist in den meisten Fällen der Eintrag von Eigentum ins Grundbuch der Abteilung 1 gemeint. Wir erklären Ihnen, was ein Grundbucheintrag ist, warum er eine so große Rolle für Sie als Käufer bzw. Eigentümer spielt und wie der Ablauf des Eintrags von Immobilieneigentums eigentlich aussieht.

Unterzeichnung des Kaufvertrags: Papier auf Tisch

Photo: fizkes / shutterstock.com

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