Grundbuch Abteilung 2 erklärt: Inhalt, Aufbau, Lasten, Beschränkungen & Muster Beispiel

Abteilung 2 – Der Grundbuchauszug bzw. das Grundbuchblatt eines Grundstücks besteht immer aus der Aufschrift (Deckblatt), dem Bestandsverzeichnis (Objektdefinierung) und den drei Abteilungen. Was in der zweiten Abteilung im Grundbuch steht, erfahren Sie hier. Außerdem: Wie Sie eine Abschrift der zweiten Abteilung erhalten. Zurück zu unserem Immobilien-Ratgeber: Grundbuch.

Was steht in Abteilung 2 Grundbuch?

Erklärung Grundbuch

Alles zum Grundbuch für Ihren Hauskauf & Wohnungskauf

Die zweite Abteilung führt die Lasten und Beschränkungen, die auf der Immobilie liegen, auf.

Grundbuchbelastungen sind die im Grundbuch eines Grundstücks eingetragenen Rechte Dritter. Wer eine Immobilie kauft, ist gut darin beraten, sich vorab über die Belastungen im Grundbuch zu informieren. Es gibt viele Formen der Grundbuchbelastungen. Zum Beispiel kann auf dem Grundstück eine Grunddienstbarkeit oder ein Wegerecht liegen. Des Weiteren können Lasten in der Gestalt von persönlichen Dienstbarkeiten, Nießbrauch, einer Reallast oder Vorkaufsrechten vorliegen. Auch ist ein Sanierungsvermerk im Grundbuchblatt denkbar.

Merken Sie sich:

In Abteilung 2 stehen die Grundstückslasten.

Die Inhalte gehen wir gleich im Detail durch.

Abteilung 1, 2 & 3 im Überblick

Das enthalten die einzelnen Abteilungen:

  • Abteilung I: Eigentümer & Voreigentümer
  • Abteilung II: Lasten & Pflichten
  • Abteilung III: Grundschuld

Abteilung 2: Das ist wichtig

Der Inhalt der 2. Abteilung (Lasten & Pflichten) zusammengefasst:

  1. Wohnrechte
  2. Leitungsrechte
  3. Vorverkaufsrechte
  4. Erbbaurechte
  5. Auflassungsvormerkungen
  6. Wegerechte
  7. Zwangsversteigerungsvermerke
  8. Sanierungsvermerk etc.

Grundbuch Abteilung II: Muster Beispiel

Anhand von Beispielen lernt es sich am leichtesten. So kann eine zweite Abteilung eines Grundstücks aussehen.

Was sagt das Beispiel Grundblatt aus?

In dem Beispiel kann erkannt werden, dass auf der Immobilie ein Sanierungsvermerk sowie das Geh- und Fahrrecht für festgelegte Nachbarn. Wären Sie Eigentümer der Immobilie, müssten Sie den Nachbarn gestatten, Ihr Grundstück zu Fuß, mit einem Fahrzeug oder Rad zu betreten, um zu ihrem eigenen Grundstück zu gelangen.

Außerdem liegt Ihre Immobilie in einem Gebiet, das Modernisierungsmaßnahmen durchführt, um den Wert des Orts zu steigern. Sie müssten zur finanziellen Unterstützung dieses Vorhabens und als Teil der Gemeinde einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zahlen.

  • Sanierungsvermerk auf der Immobilie
  • Geh- und Fahrrecht für Nachbarn
  • Eigentümer muss Nachbarn Zutritt gestatten
  • Immobilie in Modernisierungsgebiet
  • Zahlung eines Ausgleichsbetrags an die Gemeinde

Grundbuchblatt: So sieht es aus

Schauen wir und die möglichen Inhalte der zweiten Abteilung im Detail an.

Arten von Grundstückslasten: Wichtig beim Kauf!

altes Haus mit einem Hammer und Schraubschlüssel SymbolAbteilung 2 ist besonders interessant für Sie als Immobilienkäufer, da ein prüfender Blick kann Sie hier vor bösen Überraschungen bewahren. Das können Lasten und Beschränkungen, die auf Ihrem Grundstück, Haus oder Ihrer Wohnung liegen, sein.

Wohnrecht: Wer darf hier wohnen?

Abteilung 2 lässt erkennen, wer in dem Haus oder der Wohnung überhaupt das Recht darauf hat, das Gebäude zu Wohnzwecken zu nutzen. Das ist in der Regel der Eigentümer. Besitzt man Wohnrecht, bedeutet das allerdings auch, dass man eine Immobilie oder ein Teil dieser unter Befugnis des Eigentümers als Wohnung benutzen darf.

Leitungsrecht: Versorgungsleitungen

Ist ein Leitungsrecht in Abteilung 2 eingetragen, bedeutet das, dass Nachbarn ihre Versorgungsleitungen über Ihr Grundstück verlegen dürfen. Dazu zählen Leitungen wie Strom-, Wasser- und Telekommunikationsleitungen. Als Eigentümer müssen Sie dies hinnehmen.

Geh-, Fahr- & Wegerecht: Nachbarn

Bei einem Geh-, Fahr- und Wegerecht auf einem Grundstück ist es den Nachbarn gestatten, über dieses zu gehen oder zu fahren, um zu der eigenen Wohnung oder zu dem eigenen Haus zu gelangen.

Vorverkaufsrecht: Dritte Person?

Ein Vorverkaufsrecht ist besonders bei Käufern sehr unbeliebt und oft abschreckend. Denn sollten Sie Interesse an einer Immobilie haben, bei der ein Vorverkaufsrecht im Grundbuchauszug steht, besteht für Sie das Risiko, dass Ihnen die Person mit Vorkaufsrecht die Immobilie kurzfristig, auch nach Beurkundung des Kaufvertrags noch wegschnappt.

Ratsam ist es, vor weiteren Schritten des Kaufprozesses abzuklären, ob die Person, die das Vorverkaufsrecht innehat, Interesse an der Immobilie hat.

Zwangsversteigerungsvermerk

Steht ein Zwangsversteigerungsvermerk in dem Grundbuchblatt eines Grundstücks, so wurde eine Zwangsversteigerung angeordnet. Beide Vorgänge, die Anordnung und der Vermerk, gehen hier Hand in Hand. Es wird zwangsversteigert, wenn der Eigentümer seine Schulden gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen konnte und verliert aufgrund des Grundpfandrechts die Immobilie an diesen.

Sanierungsvermerk: Gebühren an Gemeinde

Wichtig zu wissen, ist außerdem, was ein Sanierungsvermerk im Grundbuch für Sie als potenzieller Eigentümer bedeutet. Steht ein solcher Vermerk in einem Grundbuchblatt eines Grundstücks, so handelt es sich um eine Immobilie, die in einem Ort, der zur Wertsteigerung saniert wird, der werden soll (Sanierungsgebiet) steht. Bedenken Sie beim Kauf einer solchen Immobilie, dass Sie einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten haben, um die Sanierung finanziell zu unterstützen.

Erbbaurecht: Fremde Grundstücke nutzen

Eine weitere Grundstücksbeschränkung ist das Erbbaurecht. Ist dieses vermerkt, hat eine Person das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu bauen, zu errichten und zu unterhalten. Im Grunde liegt ein Nutzungsrecht für das Grundstück vor.

Auflassungsvormerkung: Eigentumsübertragung

In Abteilung zwei des Grundbuchblattes wird zudem die Auflassungsvormerkung eingetragen. Hierbei handelt es sich um einen Vermerk zur Eigentumsübertragung, die den Käufer einer Immobilie bis zum endgültigen Übertrag des Eigentums absichert

Sie wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Notar eingetragen und hält den Verkäufer davon ab, das Objekt vor der Kaufpreiszahlung an jemand anderes zu verkaufen oder zu beleihen. Erst wenn der Kaufpreis an den Verkäufer vollständig ausgezahlt wurde, wird aus der Vormerkung ein richtiger Eintrag, der den Eigentumswechsel amtlich und den Käufer zum neuen Eigentümer macht.

Grundbuchauszug Abteilung 2 anfordern

Immobilienunterlagen und ein grüner Haken davorSie möchten Informationen zu den Lasten & Pflichten einer Immobilie bzw. eines Grundstücks erhalten? Dann benötigen Sie eine Abschrift der zweiten Abteilung vom Grundbuchamt. Zur Beantragung haben Sie folgende drei Möglichkeiten.

Sie können sich direkt an das zuständige Grundbuchamt (nicht Katasteramt) wenden. Meint das Amtsgericht, dass für den Ort, indem die Immobilie steht verantwortlich ist. Steht die Immobilie beispielsweise in Köln, sollten Sie zu dem Grundbuchamt in NRW, Köln gehen. Machen Sie einen persönlichen Termin, eine telefonische Anfrage oder wenden Sie sich schriftlich per Antrag an das Amt. Sie können sich aber auch an einen Notar wenden, um einen Auszug zu beantragen. Drittens: Die Möglichkeit einer Onlinebeantragung besteht ebenfalls.

3 Möglichkeiten der Beantragung:

Nehmen wir nun die Abteilungen I und III genauer unter die Lupe.

Mehr zu Abteilung 1 & 3

Checkliste mit einer Lupe davorUm vollständig über eine Immobilie informiert zu sein, sollten Sie auch wissen, was Ihnen die erste und zweite Abteilung des Grundbuchauszuges verraten. Lernen Sie die Abteilungen des Grundbuchblattes besser kennen.

Abteilung I: Eigentümer & Voreigentümer

Wer in der ersten Abteilung des Grundbuchblattes steht, ist rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie. Lernen Sie mehr über Abteilung 1 Grundbuch.

Abteilung III: Grundpfandrechte

Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld – Was diese Begriffe mit der dritten Abteilung des Grundbuchs zu tun haben, erfahren Sie hier.

Grundbuch richtig lesen!

offenes Buch mit einer leuchtenden GlühbirneSie wollen zum Profi werden, wenn es um Immobilien geht? Dann sollten Sie eines der wichtigsten Dokumente der Branche, das Grundbuch verstehen und seinen Inhalt richtig deuten können. Egal, ob Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, wenn Sie Ihr hier erlernte Wissen über das Grundbuch richtig anwenden, erleben Sie keine bösen Überraschungen mehr und haben einen Vorteil an Expertenwissen.