Abteilungen 1, 2 & 3: Das verrät ein Grundbuch Auszug über ein Grundstück + Musterbeispiel

Abteilungen 1, 2 & 3 eines Grundbuchauszugs – Im Grundbuchauszug finden Sie 3 Abteilungen. Das verrät jede einzelne Abteilung über das Grundstück: 1. Eigentumsverhältnisse, 2. Grundstückslasten und 3. Grundpfandrechte. Hier erkläre ich Ihnen einfach und verständlich den Inhalt und Aufbau. Tipp: Das Grundbuchblatt der Abteilung 2 ist besonders interessant, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen. Hier geht es später zurück zu unserem XL-Ratgeber: Grundbuch.

Wo stehen Abteilung I, II & III im Grundbuch?

Grundbuch einsehen & verstehen

Das Grundbuch ist ein Register, das alle Grundstücke eines Landes verzeichnet. Jedes Grundbuchblatt, welches ein Grundstück beschreibt, besteht aus folgenden Inhalten.

Einzelne Ratgeber, speziell zu:

  1. Aufschrift
  2. Bestandsverzeichnis
  3. Abteilung I
  4. Abteilung II
  5. Abteilung III

Einen kurzen Überblick darüber, was jeder Abschnitt für Informationen enthält, erfahren Sie hier:

Abteilung 1, 2 & 3 im Überblick

Das enthalten die einzelnen Abteilungen:

  • Abteilung I: Eigentümer & Voreigentümer
  • Abteilung II: Lasten & Pflichten
  • Abteilung III: Grundschuld

Nehmen wir nun die einzelnen Abteilungen I, II und III genauer unter die Lupe.

Abteilung 1: Eigentumsverhältnisse

Abteilung I gibt Informationen über die Eigentumsverhältnisse preis. Das heißt nicht nur der aktuelle Eigentümer der Immobilie ist eingetragen, sondern auch alle Voreigentümer des Grundstücks.

Wie Sie unten im Beispiel sehen können, sind die Vorbesitzer im Grundbuchauszug deutlich zu erkennen, da sie immer aus dem Grundbuch gestrichen und nicht gelöscht werden. Auch die Grundlage des Erwerbs, wie beispielsweise Erbfolge, Auflassung oder Schenkung, ist hier sichtbar.

Solange Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten Sie nicht als Eigentümer. Wer im Grundbuch steht, dem gehört also das Haus? Genau. Mehr zum Thema Grundbucheintrag hier:

Das steht also in Abteilung 1:

  • Voreigentümer
  • aktuelle Eigentümer
  • Grundlage des Erwerbs der Immobilie

Muster: Grundbuchblatt Abteilung 1

Hier sehen Sie ein Muster der ersten Abteilung eines Grundbuchauszugs:

Abteilung 2: Grundstückslasten

Abteilung II führt die Lasten und Beschränkungen, die auf dem Objekt liegen, auf. Zum Beispiel verrät die Abteilung, wer in dem Haus oder der Wohnung überhaupt wohnen darf.

Leitungsrecht: Zugang für Nachbarn

Ist ein Leitungsrecht in Abteilung 2 eingetragen, bedeutet das, dass Nachbarn ihre Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser und Telekommunikation über Ihr Grundstück verlegen dürfen. Bei einem Geh-, Fahr- und Wegerecht müssen Sie, als Eigentümer, den Nachbarn gestatten über Ihr Grundstück zu gehen oder zu fahren, um zur eigenen Wohnung oder zum eigenen Haus zu gelangen.

Vorverkaufsrecht: Dritte Person

Sollten Sie Interesse an einer Immobilie haben (Immobilienkauf), bei der ein Vorverkaufsrecht im Grundbuchauszug steht, besteht für Sie das Risiko, dass Ihnen die Person mit Vorkaufsrecht die Immobilie kurzfristig, auch nach Beurkundung des Kaufvertrags noch wegschnappt.

Zwangsversteigerung: Grundpfandrecht verloren

Wird eine Zwangsversteigerung angeordnet, so wird diese im Grundbuchblatt niedergeschrieben. Der Eigentümer konnte seine Schulden gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen und verliert bzw. verlor daher aufgrund des in Abteilung 3 festgelegten Grundpfandrechts die Immobilie an diesen.

Sanierungsvermerk: Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag an Gemeinde

Wichtig zu wissen, ist ebenfalls, was ein Sanierungsvermerk im Grundbuch für Sie als (potenzieller) Eigentümer bedeutet. Steht ein Sanierungsvermerk in einem Grundbuchblatt eines Grundstücks, so handelt es sich um eine Immobilie, die in einem Sanierungsgebiet steht. Als Käufer oder Besitzer sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten haben.

Erbbaurecht: Fremdes Grundstück nutzen

Eine weitere Grundstücksbeschränkung ist ein Erbbaurecht. Ist dieses vermerkt, hat eine Person das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu bauen, zu errichten und zu unterhalten. Im Grunde liegt ein Nutzungsrecht für das Grundstück vor.

Auflassungsvormerkung: Eigentumsübergang

In Abteilung 2 des Grundbuchblattes wird außerdem die Auflassungsvormerkung eingetragen. Hierbei handelt es sich um einen Vermerk zum Eigentumsübertrag, die den Käufer einer Immobilie bis zum endgültigen Übertrag des Eigentums absichert. Sie wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Notar eingetragen und hält den Verkäufer davon ab, das Objekt vor der Kaufpreiszahlung an jemand anderes zu verkaufen oder zu beleihen.

Erst wenn der Kaufpreis an den Verkäufer vollständig ausgezahlt wurde, wird aus der Vormerkung ein richtiger Eintrag, der den Eigentumswechsel amtlich und den Käufer zum neuen Eigentümer macht.

Abteilung 2 ist also besonders interessant für Sie als Immobilienkäufer.

Ein prüfender Blick kann Sie hier vor Überraschungen bewahren.

Die wichtigsten Links zu Abteilung 2

Das können Lasten und Beschränkungen, die auf Ihrem Grundstück, Haus oder Ihrer Wohnung liegen, sein:

Muster: Grundbuchblatt Abteilung 2

Anhand von Beispielen lernt es sich am leichtesten. So kann eine zweite Abteilung eines Grundstücks aussehen:

Grundbuchbelastungen im Kaufvertrag

Was versteht man unter Grundbuchbelastungen? Grundbuchbelastungen sind die im Grundbuch einer Immobilie eingetragenen Rechte. Wer eine Immobilie kauft, sollte sich vorab über die Belastungen im Grundbuch informieren. Im Kaufvertrag ist es daher notwendig, die im Grundbuch vermerkte Grundbuchbelastungen aufzuführen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Grundbuchbelastungen sind, wo sie zu finden sind und was die Belastungen für Sie als Käufer einer Immobilie bedeuten:

Abteilung 3: Grundpfandrechte

BankgebäudeIn Abteilung III sind die Grundpfandrechte eingetragen. Das bedeutet Vermerkungen über die Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld und Höhe der Schulden bei Eintragung.

Der Eigentümer muss die Löschung der Schulden im Grundbuch beantragen lassen, daher kann es durchaus vorkommen, dass die Grundschuld noch eingetragen ist, obwohl sie bereits beglichen wurde.

Die Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Darlehen und Krediten. Heutzutage oftmals über eine Grundschuld abgewickelt. Für Käufer ist es also von Interesse zu wissen, ob eine Immobilie belastet wurde, ansonsten geht die Grundschuld nämlich auf den neuen Eigentümer über.

Das steht drinnen:

  • Vermerk zu einer Hypothek
  • Grundschuldeintrag
  • Eintrag zur Rentenschuld

Muster: Grundbuchblatt Abteilung 3

In dem Beispiel sehen Sie, wie Grundpfandrechte in Abteilung 3 des Grundbuchs eingetragen sind:

Grundbuchauszug beantragen

Lernen Sie hier schnell und einfach alles, was Sie über das Grundbuchamt und die Beantragung eines Grundbuchauszugs wissen sollten. Checkliste: So erhalten Sie Auskunft über ein Grundstück:

Grundbuch richtig lesen!

Sie wollen zum Profi werden, wenn es um Immobilien geht? Dann sollten Sie eines der wichtigsten Dokumente der Branche, das Grundbuch verstehen und seinen Inhalt richtig deuten können. Egal, ob Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, wenn Sie Ihr hier erlernte Wissen über das Grundbuch richtig anwenden, erleben Sie keine bösen Überraschungen mehr und haben einen Vorteil an Expertenwissen.