Erbbaurecht (Wiki, Definition): Immobilie auf fremden Grundstück bauen
Erbbaurecht (Bedeutung) Immobilien Wiki – Das Erbbaurecht beschreibt das Recht, eine Immobilie auf einem fremdem Grundstück zu bauen, zu errichten und zu unterhalten. Es darf also ein Grundstück bebaut werden, das einem anderen Eigentümer gehört. Der Eigentümer des Grundstücks, der Erbbaurechtgeber, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. Hierfür erhält der Eigentümer des Grundstücks in der Regel einen Erbbauzins. Das Erbbaurecht für ein Grundstück kann sowohl vererbt, als auch belastet und verkauft werden.
Tipp: Für Eigennutzer lohnt sich der Kauf von Immobilien, die auf einem Erbbaurecht Grundstück errichtet sind, in der Regel nicht, da, sie den Erbbauzins zusätzlich als Nebenkosten bezahlen müssen und diesen nicht von der Steuer absetzen können.
Für Kapitalanleger kann dies wiederum interessant sein, weil sich der Kaufpreis zu 100% abschreiben lässt. Schließlich enthält der Kaufpreis kein Grundstücksanteil. Auch die Erbbaurechtszinsen können von der Steuer abgesetzt werden.
Die Zinsen für das Erbbaurecht können nicht im Rahmen von Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
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Erbbaurecht im Überblick
Das sind die wichtigsten Merkmale des Erbbaurechts:
- Recht, Immobilie auf fremden Grundstück zu bauen, errichten & unterhalten
- Erbbaurechtgeber gibt Nutzungsrecht an Erbbaurechtnehmer
- kann vererbt, belastet oder verkauft werden