Erbbaurechtgeber Definition: Eigentümer eines Grundstücks

Erbbaurechtgeber – Erbbaurechtgeber ist ein Begriff aus dem Erbbaurecht. Der Erbbaurechtgeber ist der Eigentümer des Grundstücks, welcher dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück gibt. Der Erbbaurechtgeber stellt dem Erbbaurechtnehmer ein Grundstück zur Verfügung. Damit der Erbbaurechtnehmer das Grundstück nutzen darf, muss derjenige dem Erbbaurechtgeber eine monatliche oder jährliche Entschädigung zahlen.

Tipp: Kapitalanleger können die Kosten für das Erbbaurecht von der Steuer absetzten.

Lesen Sie hier mehr zu Erbpachtland, Pacht und Erbe.

Erbbaurechtgeber im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale des Erbbaurechtsgebers:

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • erteilt Erbbaurechtnehmer das Nutzungsrecht

Immobilien Wiki

1.000+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger! Lernen, Wissen aufbauen, erste Wohnung kaufen, der erste Schritt zum Immobilien Investor. Alle Fachbegriffe und Definitionen finden Sie jetzt im Immobilien-Erfahrung.de

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wie hilfreich war dieser Beitrag? Klicken Sie auf die Sterne um zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Danke für Ihre Bewertung!

Teilen Sie diesen Beitrag

Es tut uns leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?