Erbbaurechtgeber Definition: Eigentümer eines Grundstücks

Erbbaurechtgeber – Erbbaurechtgeber ist ein Begriff aus dem Erbbaurecht. Der Erbbaurechtgeber ist der Eigentümer des Grundstücks, welcher dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück gibt. Der Erbbaurechtgeber stellt dem Erbbaurechtnehmer ein Grundstück zur Verfügung. Damit der Erbbaurechtnehmer das Grundstück nutzen darf, muss derjenige dem Erbbaurechtgeber eine monatliche oder jährliche Entschädigung zahlen.

Tipp: Kapitalanleger können die Kosten für das Erbbaurecht von der Steuer absetzten.

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Erbbaurechtgeber im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale des Erbbaurechtsgebers:

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • erteilt Erbbaurechtnehmer das Nutzungsrecht

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