Sanierungsvermerk: Grundbuch und Auswirkungen auf den Kaufvertrag

Sanierungsvermerk Kaufvertrag - Zur Vorbereitung des Kaufvertrags prüft der Notar unter anderem das Grundbuch der Immobilie bezüglich vorhandener Eintragungen. Je nachdem in welchem Gebiet das Grundstück liegt und in welchem Zustand dieses ist, kann es sein, dass ein sogenannter Sanierungsvermerk eingetragen ist. Lernen Sie hier, was es mit dem Sanierungsvermerk auf sich hat und welche Auswirkungen er auf Sie als Käufer einer Immobilie hat.

Sanierungsvermerk schnell erklärt

Der Sanierungsvermerk wird nach dem Baurecht von der Gemeinde im Grundbuch eingetragen und weist auf die Grundstückslage bzw. auf eine Immobilie mit einer Lage in einem Sanierungsgebiet hin. Das heißt das Gebiet soll saniert werden, um Missstände zu beseitigen und das Gebiet attraktiver zu mache.

Grundstück befindet sich in Sanierungsgebiet.

Das Ziel ist, die Immobilien dieses Gebietes im Wert zu steigern, sodass zum Beispiel mehr Menschen in das Gebiet ziehen. Wenn Sie der Eigentümer einer solchen Immobilie mit Sanierungsvermerk sind, so haben Sie zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten.

Sanierungsgebiet und Sanierungsverfahren

Das Sanierungsgebiet ist das Gebiet in dem die Sanierungen durchgeführt werden sollen. Es wird gemeinsam mit den Sanierungsmaßnahmen in der Sanierungssatzung festgelegt.

Die Maßnahmen einer städtebaulichen Sanierung sollen unter anderem dazu beitragen:

  • die bauliche Struktur zu entwickeln
  • Denkmal-, Klima- und Umweltschutz gerecht zu werden
  • die Wirtschaftsstruktur zu optimieren
  • Ortsteile zu erhalten und zu modernisieren
  • bessere Wohnverhältnisse zu schaffen

Grundbuch: Eintragung des Sanierungsvermerks

Zu finden ist der Sanierungsvermerk im Grundbuch der Immobilie. Genauer gesagt in Abteilung II des Grundbuchs. Die Eintragung dazu lautet: "Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt".

Diese Eintragung hat zugleich eine Informations- und Sicherungsfunktion, da spätestens nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Sanierung mit Kosten für Grundstückseigentümer verbunden ist. Erst wenn dieser Ausgleichsbetrag bezahlt wurde, können Eigentümer den Sanierungsvermerk aus dem Grundbuch löschen.

Die wichtigsten Informationen zum Sanierungsvermerk im Grundbuch zusammengefasst:

  • wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen
  • Stadt oder Gemeinde nimmt den Eintrag vor
  • Löschung des Eintrags nach Bezahlung des Ausgleichsbetrags möglich

Kaufvertrag: Genehmigung der Behörde notwendig

Die Besonderheit bei dem Kauf einer Immobilie mit einem Sanierungsvermerk im Grundbuch ist es, dass, anders als bei einem normalen Immobilienkaufvertrag, weitere Genehmigungen notwendig sind. Die Genehmigungen müssen von der Sanierungsbehörde erteilt werden.

Eine Genehmigung ist notwendig für:

In der Regel steht den Genehmigungen nichts im Weg und der Notar beantragt diese nach der Beurkundung des Kaufvertrags.

Vorteile für Käufer: Förderung und Aufwertung

Ein Sanierungsvermerk im Grundbuch sollte Sie nicht abschrecken eine Immobilie zu erwerben. Im Gegenteil, ein solcher Vermerkt bringt auch positive Aspekte mit sich. Beispielsweise können Eigentümer in Sanierungsgebieten öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen oder steuerliche Vorteile genießen.

Fördergelder und Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen

Sollten an Ihrer Immobilie Sanierungsmaßnahmen anstehen, können Sie von Fördergeldern und Zuschüssen profitieren. Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei von den Kosten der Maßnahme und den Fördermitteln von Bund, Land und Gemeinde ab.

Abschreibung: 9% in den ersten 8 Jahren

Neben den Fördergeldern gibt es die Möglichkeit die Sanierungsmittel im Falle einer Modernisierung oder Instandsetzung großzügig abzuschreiben.
Die Abschreibung gestaltet sich folgendermaßen:

  • erste 8 Jahre: 9% Abschreibung
  • 9-12. Jahr: 7% Abschreibung

Diese Sonderabschreibung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Eigentümer der Gemeinde eine Bescheinigung vorlegt, dass sich das Grundstück in einem Sanierungsgebiet befindet.

Prämien: Anreizprogramm Energieeffizienz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) subventioniert Sanierungen mit 600€ plus einmal 20% des gewährten Zuschusses der Marktanreizprogramm-Förderung. Das Förderprogramm soll den Austausch veralteter Heizungsanlagen fördern.

Nachteile des Sanierungsvermerks: Belastung und Kosten

Ein Sanierungsvermerk im Grundbuch bringt jedoch nicht nur Vorteile für die Eigentümer von Immobilien die in einem Sanierungsgebiet liegen. Betrachten wir nun die Nachteile die ein solcher Vermerk mit sich bringt.

Verpflichtung zur Modernisierung und Instandhaltung

Die Gemeinde kann Eigentümer von minderwertigen Immobilien in Sanierungsgebieten dazu verpflichten diese zu modernisieren und Instand zu setzen. Welchen Anteil der Eigentümer an den Kosten trägt, wird nach Abschluss der Modernisierung oder Instandsetzung ermittelt.

Baumaßnahmen werden genehmigungspflichtig

Ein Nachteil von Sanierungsvermerken ist, dass Rechtsgeschäfte (z.B. Verkauf) und weitere Baumaßnahmen genehmigungspflichtig werden und somit eine Genehmigung der Sanierungsbehörde notwendig ist. Soll beispielsweise ein Gebäude abgerissen, verändert oder umgenutzt werden, ist dafür erst grünes Licht von der Gemeinde notwendig.

Zahlung von Ausgleichsbeträgen: Kosten für Sanierung

Wie bereits erwähnt ist nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten ein sogenannter Ausgleichsbetrag vom Eigentümer an die Gemeinde zu zahlen. Wenn Sie eine Immobilie mit Sanierungsvermerk erwerben, müssen Sie neben dem Kaufpreis und den Kaufnebenkosten auch den Ausgleichsbetrag einkalkulieren.

Kaufvertrag Immobilie erklärt: Notar, Kosten und Tipps

Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen und haben bereits ein Objekt genauer im Blick? Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, müssen Sie einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen, um neuer Eigentümer zu werden. Hier lernen Sie, wie ein Kaufvertrag zustande kommt, erhalten alle Informationen über den Ablauf der Vertragsschließung, welche Unterlagen benötigt werden und wann der Kaufvertrag rechtswirksam wird.

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