Notarielle Beurkundung (Wiki, Definition): Strengste gesetzliche Form der Urkunde

Notarielle Beurkundung – Eine notarielle Beurkundung ist die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Ihr Inhalt wird durch einen Notar errichtet. Da es sich bei der Beurkundung um ein vom Gesetz vorgeschriebenes Formerfordernis handelt, ist für das Verfahren der notariellen Beurkundung das Beurkundungsgesetz zu beachten. Sie ist immer dann vorgeschrieben, wenn es sich um ein rechtlich kompliziertes Konstrukt handelt – dazu zählt auch ein Immobilienkaufvertrag.

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Notarielle Beurkundung zusammengefasst

Die notarielle Beurkundung in Kürze erklärt:

  • strengste gesetzliche Form der Urkunde
  • Inhalt wird durch einen Notar errichtet
  • vom Gesetz vorgeschriebenes Formerfordernis
  • für Verfahren der notariellen Beurkundung ist Beurkundungsgesetz maßgeblich

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