Abteilung (Grundbuch) (Wiki, Definition): Abschnitte des Grundbuchblattes
Abteilung (Grundbuch) - Jedes Grundbuchblatt, das im Grundbuch Angaben über ein Grundstück macht, besteht aus der Aufschrift (Deckblatt mit Grundbuchblattnummer), dem Bestandsverzeichnis (Objektdefinierung) und den Abteilungen I, II und III. Dieser Aufbau ist streng durch die Grundbuchordnung geregelt. Abteilungen eins bis drei sind in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes und enthalten folgende Angaben zum Grundstück.
Die 3 Abteilungen im Grundbuchblatt:
- Abteilung 1: Eigentümer, Erbbauberechtigte des Grundstücks und rechtliche Eigentumsverhältnisse
- Abteilung 2: Grundstückslasten und Beschränkungen
- Abteilung 3: Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden)
In unserem Ratgeber: Grundbuch verstehen, erfahren Sie mehr zum Thema Aufbau & Inhalt des Grundbuchs und die Abteilungen des Grundbuchs.
Abteilung erklärt
Hier finden Sie noch mal alles Wichtige zur Abteilung:
- Grundbuchblatt ist in 3 Abschnitte unterteilt
- jeder Teil enthält unterschiedliche Informationen über ein Grundstück
Erklärvideo: Bestandsverzeichnis & Abteilung 1-3
Abteilung 1, 2 und 3 einfach erklärt in diesem Video! Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.
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