Rentenschuld (Wiki, Definition): Sonderform der Grundschuld

Rentenschuld – Die Rentenschuld ist eine Sonderform der Grundschuld und wird im Grundbuch eingetragen. Sie ist in Deutschland gesetzlich im BGB geregelt. Zu regelmäßigen Zeiten muss aus dem Grundstück ein Geldbetrag und keine einmalige Geldsumme gezahlt werden. Also ist die Rentenschuld eine Belastung des Grundstücks zur Sicherung Ihres Immobiliendarlehens (Grundpfandrecht). Beachten Sie, dass sollten Sie Ihr Darlehen nicht mehr abbezahlen können, die Bank durch die eingetragene Grundschuld die Sicherheit, trotzdem ihr Geld zurückzuverlangen, erhält.

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Rentenschuld im Überblick

Rentenschuld kurz zusammengefasst:

  • Sonderform der Grundschuld
  • im BGB geregelt
  • Belastung des Grundstücks
  • Geldsumme aus dem Grundstück
  • im Grundbuch eingetragen

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