Pfandhaft (Wiki, Definition): Grundpfandrecht, Darlehen & Zwangsversteigerung
Pfandhaft – Die Pfandhaft bedeutet: An einer Immobilie besteht ein Grundpfandrecht. Durch die Pfandhaft werden auch Bestandteile und Zubehörteile mit einbezogen, das heißt der Gläubiger bzw. Pfandleiher ist berechtigt, im Verzugsfall das Pfand, hier die Immobilie, sowie Bestand- und Zubehörteilen zu verwerten. Wird eine Immobilie als Sicherheit (Pfand) für ein Darlehen zur Verfügung gestellt, bestellt der Grundstückseigentümer in den meisten Fällen eine Grundschuld. Die Grundschuld und die Hypothek sind Grundpfandrechte. Damit sind sie dingliche Verwertungsrechte an einem Grundstück, nach denen der Gläubiger einer Forderung, wie die Zwangsversteigerung betreiben darf. Die Grundpfandrechte haben wegen ihres rechtlichen Vorrangs gegenüber anderen persönlichen Gläubigern eine hohe Kreditsicherheit.
Hier noch die Definitionen zu Darlehensvertrag, Finanzierung und Eigentümergrundschuld.
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Pfandhaft im Überblick
Hier wird Ihnen die Pfandhaft einfach erklärt:
- an einer Immobilie besteht ein Grundpfandrecht
- Immobilie als Sicherheit (Pfand) für ein Darlehen
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Pfandhaft / Grundpfandrecht: Definition und Arten
Das Grundpfandrecht ist das wichtigste Sicherungsmittel im deutschen Immobilien-Kreditrecht. Es gibt dem Gläubiger das Recht, das belastete Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Die §§ 1113–1203 BGB regeln die drei Arten des Grundpfandrechts abschließend.
Die drei Arten des Grundpfandrechts
- Hypothek (§ 1113 BGB): Akzessorisch — sie ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. Wird die Schuld getilgt, erlischt die Hypothek automatisch. In der Praxis kaum noch genutzt.
- Grundschuld (§ 1191 BGB): Nicht akzessorisch — sie besteht unabhängig von der zugrundeliegenden Forderung und kann mehrfach als Sicherheit genutzt werden. Standard bei Bankdarlehen.
- Rentenschuld (§ 1199 BGB): Sonderform, bei der das Grundstück zur Zahlung einer regelmäßigen Geldrente verpflichtet. Heute nur noch selten vereinbart.
Grundschuld vs. Hypothek: Was ist der Unterschied?
| Merkmal | Grundschuld (§ 1191 BGB) | Hypothek (§ 1113 BGB) |
|---|---|---|
| Abhängigkeit von Forderung | Nein (nicht akzessorisch) | Ja (akzessorisch) |
| Sinkt mit Tilgung | Nein — bleibt in voller Höhe bestehen | Ja — sinkt automatisch mit der Restschuld |
| Wiederverwendbarkeit | Ja — nach Tilgung erneut nutzbar | Nein — erlischt mit Forderung |
| Übertragbarkeit | Ja — kann an Dritte abgetreten werden | Nur zusammen mit der Forderung |
| Praxisrelevanz | Standard bei Bankkrediten | Kaum noch verwendet |
Pfandhaft eintragen: Abteilung III im Grundbuch
Jede Pfandhaft muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden — in Abteilung III. Gemäß § 879 BGB gilt das Rangprinzip: Wer zuerst eingetragen ist, hat im Verwertungsfall den Vorrang. Eine erstrangige Grundschuld ermöglicht dem Kreditnehmer den günstigsten Zinssatz.
Ablauf der Eintragung
- Kreditgenehmigung durch Bank
- Notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellung
- Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt durch Notar
- Eintragung in Abteilung III (Dauer: 4–8 Wochen)
- Mitteilung an Bank → Auszahlung des Darlehens
Kosten: Bei einer Grundschuld von 200.000 € fallen ca. 800–1.000 € für Notar und Grundbuchamt an (nach GNotKG).
Zwangsversteigerung: Wenn die Pfandhaft vollstreckt wird
- Antrag (§ 15 ZVG): Gläubiger stellt Antrag beim Amtsgericht. Bei Grundschuld mit Unterwerfungsklausel ist die notarielle Urkunde selbst der vollstreckbare Titel.
- Beschlagnahme (§ 20 ZVG): Gericht ordnet Beschlagnahme an — Schuldner darf Grundstück nicht mehr wirksam veräußern.
- Wertgutachten: Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert.
- Versteigerungstermin: Öffentliche Bekanntmachung, mindestens 6 Wochen vorher. Mindestgebot: 50 % des Verkehrswerts im ersten Termin (§ 85a ZVG).
- Zuschlag (§ 81 ZVG): Höchstbietender erhält Zuschlag — Eigentum geht über.
- Erlösverteilung: Nach Rang der eingetragenen Gläubiger.
Der Schuldner kann eine einstweilige Einstellung beantragen (§ 30a ZVG) — Gerichte gewähren in der Regel bis zu sechs Monate, wenn eine Sanierung möglich erscheint.
Pfandhaft löschen: Löschungsbewilligung
- Löschungsbewilligung von der Bank anfordern (schriftlich)
- Notarielle Beglaubigung der Unterschrift
- Löschungsantrag beim Grundbuchamt durch Notar
- Eintragung der Löschung in Abteilung III
Kosten: Ca. 400–600 € bei einer Grundschuld über 200.000 €.
Empfehlung: Grundschuld nicht immer löschen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Grundschuld nach Tilgung nicht sofort zu löschen. Bei einer späteren Beleihung — etwa für eine Anschlussfinanzierung — kann die bestehende Grundschuld abgetreten werden, ohne neue Notar- und Grundbuchkosten. Brief-Grundschulden lassen sich sogar ohne Grundbuchänderung übertragen.
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FAQ: Pfandhaft / Grundpfandrecht
Was ist der Unterschied zwischen Pfandhaft und Pfandrecht?
Pfandrecht ist der Oberbegriff für die dingliche Sicherung von Forderungen. Beim Immobilienrecht spricht man von Grundpfandrecht (Pfandhaft), weil das Pfandobjekt ein Grundstück ist. Im Unterschied zum Fahrnispfandrecht (§ 1204 BGB) an beweglichen Sachen wird das Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen und nicht durch Übergabe begründet.
Kann eine Grundschuld ohne Kredit bestehen?
Ja. Die Grundschuld ist nicht akzessorisch — sie besteht unabhängig von der zugrundeliegenden Forderung. Nach vollständiger Tilgung bleibt sie im Grundbuch stehen, bis sie aktiv gelöscht oder an einen anderen Gläubiger abgetreten wird.
Was bedeutet die sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Bei der notariellen Beurkundung vereinbaren Gläubiger und Schuldner üblicherweise die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 800 ZPO). Das bedeutet: Die Bank kann ohne vorherigen Gerichtsprozess direkt die Zwangsvollstreckung einleiten, sobald der Schuldner in Verzug ist.

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