Darlehensvertrag (Wiki, Definition): Vereinbarung zwischen Darlehensgeber & -nehmer

Darlehensvertrag - Wenn Geld verliehen wird (zum Beispiel bei der Immobilienfinanzierung), wird zur Sicherheit einen Darlehensvertrag geschlossen. Der Darlehensvertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Der Darlehensgeber verpflichtet sich  einen bestimmten Betrag an den Darlehensnehmer auszuzahlen. Dafür erhält der Darlehensgeber Zinsen.

Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich 1) die Darlehenssumme zu tilgen und 2) einen vereinbarten Zinssatz zu zahlen. Für eine Immobilienfinanzierung stellt Sie als Darlehensnehmer eine Finanzierungsanfrage, entweder bei einem Finanzierungsvermittler oder direkt bei einer Bank.

Tipp! Selbstauskunft jetzt in den Downloads

Mit unserem Muster "Selbstauskunft für die Bank" können Sie Ihr Vermögensverzeichnis aufstellen! Einnahmen, Ausgaben, Einkapital. So bereiten Sie sich auf Ihre Immobilienfinanzierung vor. Jetzt kostenlos als Download.

Im Vertrag finden sich dann Aspekte wie die Darlehenssumme, die Laufzeit des Darlehens, alle Verpflichtungen für beide Seiten. Mit Unterschriften beider Vertragsparteien ist der Darlehensvertrag gültig.

Mehr zur Finanzierung von Immobilien und verschiedenen Darlehensarten zur Immobilienfinanzierung finden Sie in unserem Ratgeber:

Darlehensvertrag schnell erklärt

  • Vereinbarung beim Geldverleih über Auszahlung / Rückzahlung
  • Vertragsparteien sind Darlehensgeber und Darlehensnehmer
  • Vertrag enthält: Kreditsumme, Fristen, Zinsen und sonstige Konditionen

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar