Darlehensvertrag (Wiki, Definition): Vereinbarung zwischen Darlehensgeber & -nehmer

Darlehensvertrag – Wenn Geld verliehen wird (zum Beispiel bei der Immobilienfinanzierung), wird zur Sicherheit einen Darlehensvertrag geschlossen. Der Darlehensvertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Der Darlehensgeber verpflichtet sich  einen bestimmten Betrag an den Darlehensnehmer auszuzahlen. Dafür erhält der Darlehensgeber Zinsen.

Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich 1) die Darlehenssumme zu tilgen und 2) einen vereinbarten Zinssatz zu zahlen. Für eine Immobilienfinanzierung stellt Sie als Darlehensnehmer eine Finanzierungsanfrage, entweder bei einem Finanzierungsvermittler oder direkt bei einer Bank.

Im Vertrag finden sich dann Aspekte wie die Darlehenssumme, die Laufzeit des Darlehens, alle Verpflichtungen für beide Seiten. Mit Unterschriften beider Vertragsparteien ist der Darlehensvertrag gültig.

Mehr zur Finanzierung von Immobilien und verschiedenen Darlehensarten zur Immobilienfinanzierung finden Sie in unserem Ratgeber:

Darlehensvertrag schnell erklärt

  • Vereinbarung beim Geldverleih über Auszahlung / Rückzahlung
  • Vertragsparteien sind Darlehensgeber und Darlehensnehmer
  • Vertrag enthält: Kreditsumme, Fristen, Zinsen und sonstige Konditionen

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