Deckblatt Grundbuch (Wiki, Definition): Aufschrift, Funktion & Inhalt

Deckblatt (Grundbuch) – Das Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen 1 bis 3. Dabei leitet die Aufschrift das Bestandsverzeichnis ein, auf welches dann die drei Abteilungen folgen. Die Aufschrift ist das Deckblatt des Grundbuchblattes und hat eine wichtige Funktion. Da das Grundbuchamt alle Grundstücke des zuständigen Bezirks in das Grundbuch aufnimmt, ist ein Überblick essenziell. Das Deckblatt enthält die Grundbuchblattnummer, wodurch das Grundstück erst identifiziert werden kann. Außerdem enthält es folgende drei Angaben zur Orientierung.

  • Grundbuchbezirk
  • Datum der letzten Änderung
  • zuständige Amtsgericht

Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundbuchauszug, Abteilung & Objektdefinierung (Grundbuch).

Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.

Deckblatt (Grundbuch)

Das sind die wichtigsten Merkmale des Deckblatts (Grundbuch):

  • auch Aufschrift genannt
  • leitet Bestandsverzeichnis ein
  • beinhaltet Grundbuchblattnummer
  • gibt Grundbuchbezirk an
  • enthält Datum der letzten Änderung
  • führt zuständige Amtsgericht (Grundbuchamt) auf

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