Grundbuchauszug (Wiki, Definition): Abschrift des Grundbuchblattes eines Grundstücks
Grundbuchauszug – Als Grundbuchauszug bezeichnet man eine vollständige Abschrift des Grundbuchblattes eines Grundstücks. Der Grundbuchauszug enthält alle wichtigen Angaben zu den Rechts-, Eigentums- und Schuldverhältnissen des Grundstücks und dient daher als Entscheidungsgrundlage beim Immobilienkauf.
Anhand des Grundbuchauszugs kann die Eigentümerschaft des Verkäufers belegt und mögliche Belastungen des Grundstücks festgestellt werden. Neben der Aufschrift und dem Bestandsverzeichnis besteht die Abschrift des Grundbuchblattes aus drei Abteilungen. Abteilung I benennt die Eigentumsverhältnisse, Abteilung II die Grunddienstbarkeiten und Abteilung III die Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken, Renten– und Grundschulden.
Erhalten können Sie einen Grundbuchauszug beim Notar. Das geht jedoch nur, wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse besitzen.
Erfahren Sie hier mehr zu Grundbuch, Grundbuchamt und Grundschuldlöschung.
Grundbuchauszug kurz erklärt
Alles Wichtige zum Grundbuchauszug zusammengefasst:
- Abschrift des Grundbuchblattes eines Grundstücks
- Angaben zu Rechts-, Eigentums- und Schuldverhältnissen
- Inhalt: Bestandverzeichnis & Abteilung I bis III
- Einsicht nur unter berechtigtem Interesse
- Beantragung beim Notar möglich
- Ausstellung durch Grundbuchamt
Beispiel: Älterer Grundbuch Auszug (1986)
So sah ein Grundbuchauszug 1986 aus. Heute wird das Grundbuch in erster Linie digital genutzt, aber es gibt auch noch das klassische Buch zum einsehen.
Villa Florida, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Wie viel Kostet ein Grundbuchauszug? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem beglaubigten und einem unbeglaubigten Auszug? Diese und alle relevanten Fragen zum Thema Grundbuch und Grundbuchauszug werden Ihnen in unserem Ratgeber: Grundbuch verstehen, beantwortet.