Unterzeichnung des Kaufvertrags: Papier auf Tisch

Objektdefinierung (Grundbuch) (Wiki, Definition): Angaben über das Grundstück

Objektdefinierung (Grundbuch) – Eine Objektdefinierung ist die Beschreibung eines Grundstücks. Fakten wie Lage, Größe und Nutzen eines Grundstücks gehören zur Objektdefinierung und werden im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes im Grundbuch dokumentiert. Die Angaben werden vom zuständigen Katasteramt zusammengetragen und an das Grundbuchamt weitergeleitet, welches die Daten dann in das Grundbuch einpflegt.

Weitere Definitionen der Begriffe Bestandsverzeichnis, Abteilungen und Katasteramt.

Speziell mehr zum Thema Bestandsverzeichnis hier:

Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.

Objektdefinierung im Überblick

Der Begriff Objektdefinierung schnell und einfach erklärt:

  • Beschreibung eines Grundstücks
  • Bestandsverzeichnis im Grundbuch
  • beschreibt Lage, Größe & Nutzen des Grundstücks
  • wird vom Katasteramt vorgenommen

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