Grundbuch Kosten: Eintrag ins Grundbuch – Immobilien kaufen & finanzieren
Kosten beim Grundbucheintrag – Was kostet der Grundbucheintrag? Hier mehr zu den unterschiedlichen Einträgen in das Grundbuch und die zugehörigen Kosten: Neueintrag von Immobilieneigentum, Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintrag und Grundschuld löschen. Zurück zum Ratgeber Grundbuch.
Das kostet ein Grundbucheintrag
Was kostet ein Grundbucheintrag? Nicht jeder Grundbucheintrag ist mit den selben Kosten verbunden. Da es verschiedene Grundbucheinträge gibt, sind diese auch mit einem unterschiedlichen Kostenaufwand verbunden. Die Gebühren für die Grundbucheintragungen sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz streng geregelt.
Am häufigsten bezieht sich die Frage nach den Kosten auf den Eintrag von Eigentum einer Immobilie in das Grundbuch. Hierbei werden jedoch zum Beispiel bei der Neueintragung und Eigentumsumschreibung, je nach Eintragung verschiedene Kosten fällig. Des weiteren gibt es noch mehr Gründe bzw. Arten von Einträgen, die im Immobilienkontext getätigt werden müssen.
Kosten: Eintrag von Immobilieneigentum
Wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen, müssen Sie sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Hierbei wird davon unterschieden, ob Sie der erste Eigentümer sind, oder es bereits Voreigentümer gab, die die Immobilie besitzen.
Immobilien Neueintrag
Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 Prozent) und die Grundbuchkosten (0,5 Prozent) eingeteilt.
1,5 – 2,5 % des Kaufpreises (Grundbuchkosten + Notarkosten)
Das sind die Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie Ihr Eigentum neu eintragen lassen müssen. Wie es sich bei der Eigentumsumschreibung verhält wird im folgenden erläutert.
Immobilien Eigentumsumschreibung
Beim Eigentümerwechsel fallen folgende Kosten an.
- Käufer –> Kosten für den Grundbucheintrag
- Verkäufer –>Kosten für die Löschung seiner Grundschuld
Für die Eintragung eines Eigentümers wird eine 1,0 Prozent Gebühr erhoben. Damit kostet beispielsweise die Eigentumsumschreibung eines zum Preis von 100.000 Euro verkauften Grundstücks 273 Euro (1,0-Gebühr aus 100.000 Euro).
Das waren die Kosten der typischsten Fälle von Grundbucheinträgen. Eine weitere Eintragung in das Grundbuch für die Gebühren anfallen ist der Grundschuldeintrag.
Weitere Grundbucheinträge: Grundschuld ein- und austragen
Wenn Sie ein Baudarlehen aufnehmen wollen, um damit Ihre Immobilie zu finanzieren, so wird eine Grundschuld in Abteilung 3 des Grundbuchblatts eingetragen. Eine Grundschuld, dient der finanzierenden Bank als Sicherheit und berechtigt sie dazu, im Falle, dass Sie nicht mehr fähig dazu sind den Kredit abzuzahlen, die Immobilie zwangs zu versteigern und so die Kreditsumme sowie die Zinsen zurück zu erhalten.
Sie müssen also die Grundschuld als Kreditsicherheit zugunsten der Bank ins Grundbuch eintragen lassen. Zahlen Sie den Kredit wie geplant komplett ab, so gehört die Grundschuld dann Ihnen als Eigentümer.
Nun kann der Eintrag der Grundschuld gelöscht bzw. gestrichen werden. Der Eigentümer muss jedoch eigenständig einen Antrag auf Löschungsbewilligung bei der kreditgebenden Bank oder Bausparkasse stellen. Diese Löschungsbewilligung sollten Sie sich unerheblich davon, ob Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen wollen, ausstellen lassen. Die tatsächliche Löschung erfolgt beim Notar.
Tipp! Sollten Sie eine Modernisierung Ihres Haus oder Ihrer Wohnung in Betracht ziehen, so lohnt es sich den Grundschuldeintrag vorerst nicht löschen zu lassen, denn Sie haben dafür bereits eine Sicherheit.
Das wichtigste in Kürze zum Grundschuldeintrag:
- wird bei einem Immobilienkredit ins Grundbuch eingetragen
- dient der Sicherheit der Bank
- bei der vollen Rückzahlung des Kredits kann dieser wieder gelöscht werden
Wie viel Sie die Eintragung und Löschung kostet, können Sie hier nachlesen.
Kosten für einen Grundschuldeintrag
Ein Eintrag der Grundschuld kostet Sie 1,5 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks. Davon gehen 1 Prozent an den Notar und 0,5 Prozent an das Grundbuchamt. Anhand von Beispielen lernt es sich am schnellsten. Daher hier ein kleines Beispiel.
Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie für 300.000 Euro. Dann fallen Grundbuchkosten von ca. 4.500 Euro an. Davon gehen 3.375 Euro an den Notar und die restlichen 1.125 Euro an das Grundbuchamt.
Ein tieferer Einblick auf das Beispiel:
Sie kaufen eine Immobilie für 300.000 Euro. Es soll eine Grundschuld über 240.000 Euro ins Grundbuch eintragen werden. Folgende Kosten ergeben sich.
- Beurkundung des Kaufvertrags –> 1.270 Euro an den Notar
- Eintrag des Eigentümerwechsels –> 635 Euro an das Grundbuchamt
- Beurkundung der Grundschuld –> 535 Euro an den Notar
- Eintrag der Grundschuld –> 535 Euro an das Grundbuchamt
- Kaufvollzug –> 317,50 Euro an den Notar
- Betreuungsgebühr –> 317,50 Euro an den Notar
- Beglaubigung der Unterschriften –> 260 Euro an den Notar
Gebühren insgesamt –> 3.870 Euro (netto) + Mehrwertsteuer (19 Prozent) 735,30 Euro = 4.605,30 Euro (brutto)
Was Sie sich merken sollten:
Der Grundschuldeintrag kostet Sie immer 1,5 Prozent des Kaufpreises
Aber auch das Löschen der Grundschuld bei vollständiger Rückzahlung eines Kredits ist mit Kosten verbunden.
Grundschuld aus dem Grundbuch löschen
Die Höhe der Kosten wird nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld berechnet. Es fallen circa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld an. Von dieser Summe bekommt das Grundbuchamt und der Notar jeweils ca. die Hälfte. Sie sind als Eigentümer verpflichtet die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. Direkte Gebühren der Bank für die Ausstellung der Löschungsbewilligung dürfen nicht erhoben werden.
Dazu ein Beispiel:
- vermerkte Summe im Grundbuch: 200.000 Euro
- –> Löschung Summe: 400 bis 500 Euro
Mehr zum Thema Grundschuld löschen finden Sie hier:
Wichtiges zum Thema Grundbucheintrag
Was ist das Grundbuch und wieso ist ein Eintrag so wichtig? Wie läuft dieser ab? Und was wird alles eingetragen? Wir beantworten Ihre Fragen für Sie.

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